Jedes Jahr zu Weihnachten freuen sich viele Arbeitnehmer über einen Bonus vom Chef: das Weihnachtsgeld. Doch wie sieht eigentlich die gesetzliche Regelung aus? In unserem Ratgeber klären wir, wann dir Weihnachtsgeld zusteht, ob dein Arbeitgeber es einfach kürzen kann und wie du es versteuern musst.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  1. Als Arbeitnehmer hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld.
  2. Dein Arbeitgeber muss es dir nur zahlen, wenn es in deinem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
  3. Das Weihnachtsgeld kann als Gratifikation für die Arbeitsleistung, die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder die bisherige und zukünftige Mitarbeitertreue gezahlt werden.
  4. Der Grund für die Zahlung des Weihnachtsgelds entscheidet maßgeblich darüber, ob dein Arbeitgeber es kürzen oder zurückverlangen kann.
  5. Du musst das Weihnachtsgeld voll versteuern.

Weihnachtsgeld: Was ist das?

Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die du zu zusätzlich zum Lohn oder deinem Gehalt bekommst. Es ist ein Bonus für das kommende Weihnachtsfest und wird in der Regel im November oder Dezember gezahlt.

Man unterscheidet bei Sonderzahlungen, also auch dem Weihnachtsgeld, zwischen zwei Arten:

Weihnachtsgeld mit Entgeltcharakter: In diesem Fall möchte der Arbeitgeber die geleistete Arbeit zusätzlich vergüten. Es wird häufig als „13. Gehalt“ im Arbeitsvertrag vereinbart und bezeichnet ein Jahresgehalt, dass in dreizehn Teile unterteilt wird. Im November werden zwei Teile gezahlt. In diesem Fall ist das Weihnachtsgeld also eine zusätzliche Honorierung für die getane Arbeit.
Weihnachtsgeld mit Gratifikationscharakter: Steht in deinem Arbeitsvertrag nichts von einem 13. Gehalt, sondern wird der Begriff Weihnachtsgeld benutzt, dann dient diese Sonderzahlung in der Regel der Belohnung der Betriebstreue. Er bezahlt also nicht deine Leistung, sondern deine bisherige und zukünftige Treue zum Arbeitgeber

In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld aus beiden Gründen bezahlt: Es ist also eine Belohnung für die Arbeitsleistung und die Treue des Arbeitnehmers.

Weihnachtsgeld: Statistik in Deutschland

Laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2021 erhalten etwa 52 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland ein Weihnachtsgeld. Der Großteil davon arbeitet unter einem Tarifvertrag: 77 Prozent aller Tarifbeschäftigten erhalten Weihnachtsgeld, von den Arbeitnehmern ohne Tarifvertrag sind es lediglich 41 Prozent.

Ein großer Unterschied lässt sich auch weiterhin zwischen Ost- und Westdeutschland erkennen, denn während im Westen 55 Prozent der Befragten Weihnachtsgeld erhalten, sind es im Osten gerade einmal 40 Prozent. Auch Männer haben beim Weihnachtsgeld weiterhin die Nase vorn: 54 Prozent der Befragten Männer gaben an, Weihnachtsgeld zu bekommen, bei den Frauen waren es nur 50 Prozent.

Weihnachtsgeld: Wer hat einen Anspruch?

Die schlechte Nachricht vorweg: Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers. Er kann diese jedoch schriftlich in einem Arbeitsvertrag festhalten. Zum Zahlen einer Weihnachtsgratifikation ist er nur dann gezwungen, wenn dieses ausdrücklich in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag festgehalten ist – wie zum Beispiel im TvöD.

Es gibt jedoch eine weitere gesetzliche Regelung, die deinen Arbeitgeber unter Umständen dazu verpflichtet, dir eine Weihnachtsgratifikation zu zahlen: die betriebliche Übung. Sie entsteht, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer regelmäßigen Wiederholung von Leistungen des Arbeitgebers erwarten kann, dass er diese auch in Zukunft erhalten wird. Sollte dein Arbeitgeber dir also drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld zahlen, kannst du davon ausgehen, dass du es im darauffolgenden Jahr ebenfalls erhalten wirst. So wird das freiwillige Weihnachtsgeld des Arbeitgebers zu einer Verpflichtung.

Übrigens: Auch Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte können Weihnachtsgeld erhalten – jedoch anteilig im Verhältnis zu dem Weihnachtsgeld von Vollzeitangestellten.

Darf der Arbeitgeber entscheiden, wer Weihnachtsgeld erhält?

Da das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung ist, wenn es nicht durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt wird, darf der Arbeitgeber entscheiden, wer die Sonderzahlung erhält. So kann er das Weihnachtsgeld nur an bestimmte Gruppen von Arbeitnehmer zahlen und andere ausschließen.

Er kann zum Beispiel eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit als Voraussetzung für die Zahlung von Weihnachtsgeld angeben oder Arbeitnehmer ausschließen, die ein höheres Gehalt und Prämien für ihre Leistungen erhalten. Der Arbeitgeber muss jedoch einen zulässigen Grund angeben, damit es nicht zu einer unfairen Benachteiligung kommt. Folgende Gründe sind für ein unterschiedlich hohes Weihnachtsgeld zulässig:

Dauer der Betriebszugehörigkeit
Anzahl der Fehlzeiten
ungekündigtes Arbeitsverhältnis
Familienstand
Anzahl der Kinder

Weihnachtsgeld bei Kündigung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt ist, es jedoch erst nach der Zahlung des Weihnachtsgelds endet. Besteht in diesem Fall ein Anspruch auf die Zahlung? Bei dieser Frage ist der Zweck des Weihnachtsgelds ausschlaggebend.

Hat das Weihnachtsgeld Entgeltcharakter, wird damit die bereits geleistete Arbeit vergütet: In diesem Fall hat auch ein bereits gekündigter Mitarbeiter Anspruch auf die Sonderzahlung. Soll das Weihnachtsgeld jedoch als Gratifikation für die Betriebstreue dienen, kann der Arbeitgeber ein genaues Datum angeben, zu dem der Arbeitnehmer ungekündigt sein muss, um das Weihnachtsgeld zu erhalten.

Wenn du die Weihnachtsgratifikation also für deine bisherige und zukünftige Treue erhältst, erfüllst du diese Voraussetzung als gekündigter Mitarbeiter nicht.

Weihnachtsgeld: Höhe

Wie viel Weihnachtsgeld du bekommst, entscheidet dein Arbeitgeber – etwa indem er den genauen Betrag in deinem Arbeitsvertrag festhält oder ihn dir vorab schriftlich mitteilt, wenn es sich um eine einmalige Sonderzahlung handelt. Sollte für dich ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gelten, ist die Höhe des Weihnachtsgelds häufig konkret geregelt.

Es gibt deutliche Unterschiede in den verschiedenen Regionen, Branchen und vor allem Tarifbranchen: Bei den mittleren Entgeltgruppen, wie zum Beispiel der Landwirtschaft, liegt das Weihnachtsgeld laut dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung bei durchschnittlich 250 Euro – in der chemischen Industrie steigt es auf bis zu 3.715 Euro an.

In den wenigsten Branchen wird beim Weihnachtsgeld ein Pauschalbetrag festgelegt. In den meisten Fällen ist das Weihnachtsgeld hingegen ein fester Prozentsatz vom monatlichen Gehalt. Solltest du also eine Gehaltserhöhung bekommen, erhöht sich auch dein Weihnachtsgeld.

In den meisten Tarifverträgen werden Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt:

nach 6 Monaten beträgt es 25 % des Monatsgehalts
nach 12 Monaten beträgt es 35 % des Monatsgehalts
nach 24 Monaten beträgt es 45 % des Monatsgehalts
ab 36 Monaten beträgt es 55 % des Monatsgehalts

Weihnachtsgeld: Darf es gekürzt werden?

Unter bestimmten Umständen darf dein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen. Dabei ist es wichtig zu unterscheiden, ob du einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hast oder nicht. In vielen Tarifverträgen ist die Kürzung des Weihnachtsgelds aufgrund von Krankheit erlaubt.

Zahlt dein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld freiwillig, zum Beispiel weil es eine einmalige Zahlung ist oder ein wirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag steht, kann er das Weihnachtsgeld ebenfalls kürzen – jedoch nur dann, wenn es sich um eine Gratifikation für treue Mitarbeiter handelt. Ist das Weihnachtsgeld hingegen eine Belohnung für lange Betriebszugehörigkeit oder bezieht es sich auf die Arbeitsleistung, darf es nicht gekürzt werden. Diese Regelungen für das Weihnachtsgeld gelten auch dann, wenn du aufgrund einer langen Erkrankung bereits Krankengeld beziehst.

In § 4a EFZG wird genau geregelt, um wie viel das Weihnachtsgeld aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit gekürzt werden darf. Zunächst wird dabei berechnet, wie viel Geld ein Arbeitnehmer im vergangenen Jahr pro Tag im Durschnitt verdient hat. Nun darf dem Arbeitnehmer nur ein Viertel seines Tagesverdiensts pro Tag, an dem er arbeitsunfähig war, abgezogen werden.

Zur Verdeutlichung haben wir hier für dich ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient pro Tag im Durchschnitt 120 Euro. Ein Viertel davon beträgt 30 Euro. War er in dem Kalendertag 15 Tage krank, darf sein Weihnachtsgeld höchstens um 15 x 30 Euro gekürzt werden, was eine Summe von 450 Euro ergibt.

Darf mein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zurückfordern?

Sollte in deinem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung eine Stichtagsklausel oder eine Rückzahlungsklausel stehen, kann dein Arbeitgeber das bereits gezahlte Weihnachtsgeld zurückfordern.

Eine Stichtagsklausel besagt, dass du nur einen Anspruch auf Sonderzahlungen hast, wenn du bist zu einem bestimmten Datum beschäftigt bist. Sie kann also enthalten, dass du bis zum 31.12. ungekündigt sein musst, um Weihnachtsgeld zu erhalten. Solltest du vorher kündigen oder dein Arbeitgeber dir kündigen, musst du das Weihnachtsgeld zurückzahlen.

Achtung: In einigen Fällen kann die Stichtagsklausel unwirksam sein, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Wann dies der Fall ist, entscheidet in der Regel ein Arbeitsgericht.

Eine Rückzahlungsklausel funktioniert ähnlich und muss in einem arbeitsrechtlichen Vertrag eindeutig, ausdrücklich und überschaubar formuliert sein. Für die Rückzahlungsklausel für Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld gibt es einige gesetzliche Regelungen:

Sollte das Weihnachtsgeld unter 100 Euro liegen, ist eine Rückzahlungsklausel unwirksam.
Bei einem Weihnachtsgeld in Höhe von bis zu einem Monatsgehalt darf der Arbeitgeber das Geld zurückverlangen, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen vor dem 31.03 des Folgejahres verlässt.
Bei einem Weihnachtsgeld in Höhe von bis zu zwei Monatsgehältern gilt diese Frist sogar bis zum 30.06. des Folgejahres.

Weihnachtsgeld: Bekomme ich es während der Elternzeit?

Während der Elternzeit ist der Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt. Was bedeutet das also für das Weihnachtsgeld? Auch in diesem Fall ist es entscheidend, aus welchem Grund das Weihnachtsgeld bezahlt wird.

Eine Gratifikation für die lange Betriebszugehörigkeit und die Treue gilt auch dann, wenn du im Mutterschutz bist oder Elternzeit nimmst – du erhältst also weiterhin Weihnachtsgeld. Anders sieht es jedoch auch, wenn es sich um eine Leistungsvergütung handelt – denn da du während der Elternzeit nicht arbeitest, wird auch deine Leistung nicht vergütet. Dementsprechend entsteht ein anteiliger Zahlungsanspruch, wenn das Weihnachtsgeld sowohl die Arbeitsleistung als auch die Treue honorieren soll.

Dein Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, eine vertragliche Regelung aufzustellen, welche die Zahlung von Weihnachtsgeld während der Elternzeit ausschließt. Es ist jedoch nicht zulässig, dass Weihnachtsgeld während der Mutterschutzfrist auszuschließen. Das Weihnachtsgeld wird übrigens nicht auf das Elterngeld angerechnet.

Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?

Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung und muss versteuert werden. Es fällt dabei genauso wie Urlaubsgeld unter „sonstige Bezüge“. Durch das Weihnachtsgeld erhöht sich dein Einkommen und dein Steuersatz, somit wird eine höhere Lohnsteuer fällig als bei deinem regulären Lohn.

Für die Bestimmung der Lohnsteuer wird zunächst die Steuer deines Jahreseinkommens ohne das Weihnachtsgeld berechnet – anschließend die Lohnsteuer des Jahreseinkommens mit dem Weihnachtsgeld. Nun wird die Differenz der beiden Steuerbeträge ermittelt: Dies ist die Lohnsteuer, die du nun auf dein Weihnachtsgeld bezahlen musst.

Das Weihnachtsgeld unterliegt außerdem der Sozialversicherung – du musst also Beiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen. Die Höhe des Beitrags ist durch die Beitragsbemessungsgrenze beschränkt. Nur wenn dein Einkommen mit dem Weihnachtsgeld über dieser Grenze liegt, musst du für den darüberliegenden Teil keine Beiträge zahlen.

Ein kleiner Lichtblick: Das Einreichen einer Steuererklärung ermöglicht es dir, zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen.  

Bildnachweis: Studio Romantic / Shutterstock.com