Das Wichtigste auf einen Blick:
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen – kurz VL oder VWL genannt – haben. Dabei sind diese Leistungen bares Geld wert, denn der Arbeitnehmer zahlt häufig einen Zuschuss, wenn du einen Vertrag zum vermögenswirksamen Sparen anlegst. Welche Anlage die richtige für dich ist und wie hoch der Zuschuss ausfällt, erfährst du in unserem Ratgeber.
- Was sind vermögenswirksame Leistungen?
- Wer kann vermögenswirksame Leistungen bekommen?
- Wir hoch ist der Zuschuss meines Arbeitgebers zu den vermögenswirksamen Leistungen?
- Passende Sparverträge für die vermögenswirksamen Leistungen
- Welche Anlageform ist am besten für meine vermögenswirksamen Leistungen geeignet?
- Steuern und Sozialabgaben auf die vermögenswirksamen Leistungen
- VWL und Altersvorsorge
- VWL und Arbeitgeberwechsel
- Kann der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen zurückfordern?
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Wenn du als Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen möchtest, musst du zunächst einen passenden Sparvertrag abschließen und ihn deinem Arbeitgeber vorlegen. Dieser zieht den gewünschten Sparbetrag von deinem Gehalt ab und überweist ihn direkt auf das VL-Sparkonto. Häufig gibt dein Arbeitgeber dir sogar einen Zuschuss.
Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass es sich bei der vermögenswirksamen Leistung nur um den Arbeitgeberzuschuss handelt. Im Vermögensbildungsgesetz werden vermögenswirksame Leistungen nur als Geldleistungen beschrieben, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Der Zuschuss des Arbeitgebers ist eine Art zusätzlicher Gehaltserhöhung und somit freiwillig. Anspruch darauf hast du nur dann, wenn es eine entsprechende Regelung in deinem Arbeitsvertrag gibt oder es in einem geltenden Tarifvertrag festgehalten ist.
Du kannst also auch ohne die Förderung deines Arbeitgebers einen vermögenswirksamen Sparvertrag einrichten, um Kapital anzusparen – unter Umständen erhältst du noch weitere Zuschüsse vom Staat.
Wer kann vermögenswirksame Leistungen bekommen?
Arbeitnehmer, Richter, Beamte, Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Auszubildende ab dem 16. Lebensjahr können vermögenswirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber bekommen. Ausgeschlossen sind jedoch Selbstständige und Freiberufler.
Wir hoch ist der Zuschuss meines Arbeitgebers zu den vermögenswirksamen Leistungen?
Der Zuschuss, den du von deinem Arbeitgeber für deine vermögenswirksamen Leistungen erhalten kannst, ist begrenzt. Er beträgt mindestens 6,65 Euro im Monat und maximal 40 Euro. Damit kannst du pro Jahr von deinem Arbeitgeber maximal 480 Euro vermögenswirksame Leistungen erhalten.
Die Höhe des Zuschusses ist dabei nicht von deinem Gehalt abhängig – dein Arbeitgeber kann frei entscheiden, wie viel er dir zahlt.
Dein Arbeitgeber zahlt die vermögenswirksamen Leistungen für sechs Jahre, danach folgt ein Ruhejahr. Anschließend kannst du den Zuschuss erneut beantragen.
Du hast die Möglichkeit, nur die vermögenswirksamen Leistungen deines Arbeitgebers in den Sparvertrag einzuzahlen. Sollte er nicht die volle Summe dazugeben, kannst du diese auch durch eigenes Kapital aufstocken oder den Sparbetrag erhöhen.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie ist ein Zuschuss vom Staat für all diejenigen, die eine Immobilie bauen oder kaufen möchten. Du kannst sie zusätzlich zu deinen vermögenswirksamen Leistungen beantragen, um noch mehr Eigenkapital anzusparen. Um die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen zu können, musst du deine vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag anlegen.
Singles und Paare können bis zu 70 Euro beziehungsweise 140 Euro pro Jahr vom Staat erhalten. Dafür musst du jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.
Arbeitnehmersparzulage
Auch die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen. Gefördert werden hier Arbeitnehmer, die ein geringes Jahreseinkommen haben.
Für Singles liegt die Einkommensgrenze für die Sparzulage je nach Sparplan bei 17.900 oder 20.000 Euro. Für Ehepaare/Lebenspartner liegt sie bei 35.800 oder 40.000 Euro.
Die Sparzulage erhältst du, wenn du deine vermögenswirksamen Leistungen mindestens sieben Jahre lang ansparst. Dabei musst du sechs Jahre aktiv in deinen Sparvertrag einzahlen, im siebten Jahr können die Zahlungen ruhen. Erst nach Ablauf der Frist überweist das Finanzamt die Arbeitnehmersparzulage auf dein Konto. Mehr zum Thema Arbeitnehmersparzulage erfährst du in unserem Ratgeber.
Passende Sparverträge für die vermögenswirksamen Leistungen
Du bekommst das Geld für die vermögenswirksamen Leistungen also nicht von deinem Arbeitgeber bar auf die Hand – immerhin dient es dazu, Vermögen aufzubauen. Du benötigst also einen passenden Sparplan.
Das kann ein neuer oder bereits bestehender Sparvertrag sein. Infrage kommen verschiedene Anlageformen, zum Beispiel ein Bausparvertrag, ein Banksparplan, eine Baufinanzierung oder auch ein Aktienfondsparplan.
Im Folgenden stellen wir dir einige Möglichkeiten und ihre Besonderheiten vor.
Bausparvertrag
Der Bausparvertrag setzt sich aus einem Sparplan und einem anschließenden Kredit zusammen. Du kannst allerdings auch auf das Darlehen verzichten und den Bausparvertrag nur zur Vermögensbildung verwenden.
Der Vorteil: Wenn du auf den Kredit verzichtest, bekommst du häufig höhere Zinsen. Der Bausparvertrag eignet sich daher hervorragend als Anlageform deiner vermögenswirksamen Leistungen.
Solltest du das Darlehen doch in Anspruch nehmen, kannst du dieses jedoch nur für den Bau oder Erwerb einer Immobilie nutzen. In diesem Fall hast du außerdem Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Für den Bausparvertrag gilt eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren.
Baufinanzierung
Wenn du eine Baufinanzierung hast und bereits ein Darlehen abbezahlst, kannst du die vermögenswirksamen Leistungen dazu verwenden, deine Schulden zu tilgen. Die vermögenswirksamen Leistungen deines Arbeitgebers werden also direkt auf das Darlehenskonto überwiesen. Allerdings ist dies nicht bei jeder Bank möglich.
Da die Zinsen, die du für die Baufinanzierung zahlst, meist höher sind als die Verzinsung, die du auf einem anderen VL-Sparplan erhalten würdest, ist dies eine profitable Anlageoption für deine vermögenwirksamen Leistungen.
Banksparplan
Viele Banken bieten sogenannte VL-Sparpläne an, auf die du die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers einzahlen kannst. Allerdings erhältst du hier in den meisten Fällen nur geringe Zinsen. Im Gegensatz dazu bieten dir viele Banken am Ende der Laufzeit einen Bonus von bis zu 14 Prozent der angesparten Summe. So will die Bank vermeiden, dass du deinen Sparplan vorzeitig kündigst.
Wenn du deine vermögenswirksamen Leistungen auf einen Banksparplan einzahlst, kannst du weder die Arbeitnehmersparzulage noch die Wohnbauprämie in Anspruch nehmen. Somit gilt auch die Laufzeit von sieben Jahren nicht für einen Banksparplan – allerdings bieten vielen Banken dennoch VL-Sparverträge mit dieser Laufzeit an.
Fondsparplan
Wer bereit ist, die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers etwas riskanter anzulegen, sollte einen Fondssparplan wählen. In diesem Fall legst du dein Sparguthaben in Aktien an – wie hoch dein Kapitalertrag letztendlich ausfällt, ist also vom Aktienmarkt abhängig. Das Depot hat dabei keine feste Laufzeit. Du kannst deine Aktien verkaufen, wenn der Kurs am besten ist.
Zunächst musst du jedoch einen geeigneten Fonds finden, denn nicht all Aktienfonds in Deutschland sind für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen zugelassen. Für einige musst du außerdem hohe Verwaltungsgebühren bezahlen.
Welche Anlageform ist am besten für meine vermögenswirksamen Leistungen geeignet?
Bei der Wahl der richtigen Anlageform für deine vermögenswirksamen Leistungen kommt es vor allem auf dein Einkommen und die Nutzung deines Kapitals an. Wir haben dir die einzelnen Möglichkeiten noch einmal übersichtlich aufgelistet.
VL-Sparplan | Arbeitgeber-zuschuss | Arbeitnehmer- sparzulage | Wohnungs- bauprämie | Am besten geeignet für … |
Bausparvertrag | Ja | Ja, bei einem Einkommen bis 17.900 Euro für Singles; 35.800 Euro für Paare | Ja, bei einem Einkommen bis 25.600 Euro für Singles; 51.200 Euro für Paare | den Kauf/Bau einer Immobilie |
Baufinanzierung | Ja | Ja, bei einem Einkommen bis 17.900 Euro für Singles; 35.800 Euro für Paare | Nein | das Abbezahlen einer Immobilie |
Banksparplan | Ja | Nein | Nein | das sichere Sparen, wenn du keinen Anspruch auf weitere Prämien hast |
Fondssparplan | Ja | Ja, bei einem Einkommen bis 17.900 Euro für Singles; 35.800 Euro für Paare | Nein | das renditestarke aber risikoreiche Sparen |
Steuern und Sozialabgaben auf die vermögenswirksamen Leistungen
Leider sind auch die vermögenswirksamen Leistungen, die du von deinem Arbeitgeber bekommst, nicht von der Steuer befreit – und auch Sozialabgaben fallen an.
Denn dein Bruttolohn wird um die Zahlung des Arbeitgebers aufgestockt. Die vermögenswirksame Leistung landet zwar direkt auf deinem Sparkonto, die Abgaben werden jedoch von deinem normalen Gehalt abgezogen. Somit verringert sich dein Nettoeinkommen also geringfügig. Wie hoch die Abgaben durch die vermögenswirksamen Leistungen tatsächlich ausfallen, kannst du deiner Lohnabrechnung entnehmen.
Die Kapitalerträge, die du ansparst, sind ebenfalls steuerpflichtig – jedoch erst in dem Jahr, in dem sie ausgezahlt werden. Du kannst bei dem Anbieter deines Sparvertrags jedoch einen Freistellungsauftrag für den Zeitpunkt der Auszahlung beantragen. In diesem Fall musst du keine Abgeltungssteuer an das Finanzamt zahlen, wenn der Kapitalertrag unter dem freigestellten Betrag liegt.
Singles bekommen einen Freibetrag von 801 Euro, Ehepaare 1.602 Euro – dies gilt für alle Kapitaleinkünfte aus Depots und Konten. Ohne diesen Freistellungsauftrag und bei Erträgen, die über diesen Grenzen liegen, beträgt der Steuersatz 25 Prozent.
VWL und Altersvorsorge
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, die vermögenswirksamen Leistungen deines Arbeitgebers anzulegen: und zwar in Form einer betrieblichen Altersvorsorge. In diesem Fall musst du auf den Zuschuss innerhalb der geltenden Grenzen keine Steuer- und Sozialabgaben zahlen.
Allerdings hast du bis zum Eintritt in die Rente keinen Zugriff auf deine Ersparnisse und mit der Auszahlung im Rentenalter werden auch Steuern und die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Wenn du die vermögenswirksamen Leistungen in deine betriebliche Altersvorsorge einzahlst, hast du außerdem keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie.
In einigen Branchen, wie zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie, ist es Pflicht, die vermögenswirksamen Leistungen für die Rente anzusparen – dies geschieht in Form von sogenannten Altersvorsorgewirksamen Leistungen. Der geförderte Betrag beträgt 26,59 Euro pro Monat.
VWL und Arbeitgeberwechsel
Solltest du deinen Arbeitgeber wechseln, kannst du deinen VL-Sparvertrag in der Regel mitnehmen. Du hast jedoch keinen einen Anspruch darauf, dass der neue Arbeitgeber denselben Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen zahlt wie der bisherige Arbeitgeber.
Wenn dein neuer Arbeitgeber weniger bezahlt oder gar nichts, kannst du die Sparsumme selbst zahlen oder aufstocken. Der Wechsel erfolgt außerdem nicht automatisch: Du musst sowohl deinen neuen Arbeitgeber als auch den Anbieter deines Sparvertrags darüber in Kenntnis setzen.
Kann der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen zurückfordern?
Obwohl die vermögenswirksamen Leistungen deines Arbeitgebers freiwillig sind, hat er kein Recht, den Zuschuss zurückzufordern. Auch dann nicht, wenn du deinen Sparvertrag vor Ablauf der sieben Jahre auflöst. Solltest du die Arbeitnehmersparzulage erhalten, geht diese allerdings verloren, wenn du deinen Vertrag vorzeitig auflöst.
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