Das Wichtigste auf einen Blick:
Ein Beschäftigungsverhältnis bedeutet nicht nur, Arbeit zu leisten und dafür Geld zu bekommen. Tatsächlich gibt es zahlreiche Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Diese gehen aus gesetzlichen Regelungen hervor. Welche Pflichten du als Angestellter erfüllen musst und welche Rechte du einfordern kannst, erfährst du in diesem Ratgeber.
- Das Arbeitsrecht
- Der Arbeitsvertrag
- Deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerpflichten: Daran musst du dich halten
- Arbeitnehmerrechte: Das steht dir zu
- Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Homeoffice?
- Diese Rechte hast du bei einer Kündigung
- Wenn du deiner Pflicht nicht nachkommst oder deine Arbeitnehmerrechte verletzt werden
Das Arbeitsrecht
Die Grundlage für Beschäftigungsverhältnisse bildet das Arbeitsrecht. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine Quelle, sondern um Regelungen in verschiedenen Gesetzestexten, beispielsweise
- dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
- dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- und dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen, gibt es den Arbeitsvertrag. Dieser muss mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar sein.
Der Arbeitsvertrag
Im Arbeitsvertrag werden die Regelungen innerhalb eines individuellen Arbeitsverhältnisses festgehalten. Neben allgemeinen Informationen wie Name und Anschrift des Arbeitnehmers und Arbeitgebers befinden sich im Arbeitsvertrag unter anderem Angaben zu Arbeitsbeginn und -ort sowie zur Höhe des Gehalts. Aus derartigen Angaben ergeben sich die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Wenn einige Elemente des Beschäftigungsverhältnisses nicht im Arbeitsvertrag geregelt werden, ist von gesetzlichen Regelungen auszugehen. Eine Klausel im Arbeitsvertrag ist ungültig, wenn sie gegen das Gesetz verstößt. Gibt es neben dem Arbeitsvertrag einen Tarifvertrag, gilt das Günstigkeitsprinzip, wenn Inhalte nicht übereinstimmen. Das bedeutet, dass die Regelung Gültigkeit besitzt, die für den Arbeitnehmer am günstigsten ist. Wenn beispielsweise im Einzelvertrag mehr Arbeitsentgelt vereinbart wurde als im Tarifvertrag, dann gilt das höhere Gehalt.
Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist gültig. Allerdings besteht nach dem Nachweisgesetz (NachwG) eine Nachweispflicht. Dein Arbeitgeber muss spätestens einen Monat nach vereinbartem Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festhalten (§ 2 Abs. 1 NachwG). Die Verschriftlichung muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Befristete Arbeitsverträge können grundsätzlich nicht mündlich geschlossen werden.
Da einige Pflichten des Arbeitnehmers im Vertrag eher oberflächlich geregelt werden, kann der Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen. Dieses ist eingeschränkt durch die Tätigkeit, die vertraglich festgelegt wurde. Ein Elektriker muss in der Regel keine Malertätigkeiten übernehmen. Kurzzeitig können jedoch Aufgaben in Betracht kommen, die von der eigentlichen Tätigkeit des Angestellten abweichen. Dafür sollte er allerdings über die benötigten Fähigkeiten verfügen.
Ergänzend können Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Es handelt sich hierbei um einen Vertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat geschlossen wird.
Deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer
Die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stehen in der Regel in Wechselbeziehung zueinander. Die Pflichten einer Vertragspartei definieren die Rechte der anderen und umgekehrt. Somit lassen sich aus den folgenden Reglungen für Arbeitnehmer auch Informationen für Arbeitgeber herleiten.
Arbeitnehmerpflichten: Daran musst du dich halten
Es wird zwischen Haupt- und Nebenpflichten unterschieden. Die Nebenpflichten regeln das Verhalten während des Erfüllens der Hauptpflicht. Für dich als Arbeitnehmer ist das die Erbringung von Arbeitsleistung. Du bist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Arbeit persönlich zur festgelegten Zeit und am richtigen Ort zu erfüllen. Diese Pflicht ist nicht übertragbar, sondern muss von dir persönlich erfüllt werden. Ausnahmen ergeben sich lediglich durch das Fernbleiben vom Arbeitsplatz aufgrund von Urlaub oder Krankheit. Als Lohn für die Ausführung der Arbeit erhältst du dein Gehalt.
Übrigens sind sämtliche Ergebnisse der Tätigkeit innerhalb eines Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber zu überlassen.
Treue und Verschwiegenheit
Zu den Nebenpflichten gehört insbesondere die Treuepflicht. Als Arbeitnehmer musst du dich für die Interessen deines Arbeitgebers einsetzen. In diesem Zusammenhang bestehen für dich Unterlassungspflichten.
Wenn du eine Nebentätigkeit aufnehmen möchtest:
Möchtest du eine Nebentätigkeit ausüben, dann bedenke, dass diese nicht gegen die Interessen deines Hauptarbeitgebers verstoßen darf. Wird deine Arbeitsleistung beispielsweise negativ beeinträchtigt oder arbeitest du in deinem Nebenjob bei einem direkten Konkurrenten deines ersten Arbeitgebers, kann dieser die Ausübung der Nebentätigkeit untersagen. Allgemein gilt für dich ein Wettbewerbsverbot.
Du darfst außerdem die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. Angestellte dürfen täglich im Schnitt nicht mehr als acht Stunden und in der Woche maximal 48 Stunden arbeiten.
Sicherheit und Frieden am Arbeitsplatz
Du bist verpflichtet, die Schutzmaßnahmen anzuwenden, die dein Arbeitgeber vorschreibt. Wenn du selbst ein Gefahrenpotenzial bemerkst, musst du ihn darüber informieren. Zudem solltest du das Arbeitsmaterial, das dir dein Arbeitgeber zur Verfügung stellt, sachgemäß anwenden und pfleglich behandeln.
Neben der Arbeitssicherheit ist auch eine gute Atmosphäre am Arbeitsplatz von großer Bedeutung. Deshalb bist du zur Aufrechterhaltung des Betriebsfriedens verpflichtet.
Melde dich ordnungsgemäß krank
Wenn du krank beziehungsweise arbeitsunfähig bist, musst du dies deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Auch über die voraussichtliche Dauer deiner Erkrankung musst du ihn informieren. Nach Angaben aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist bei einer Arbeitsunfähigkeit spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung bei deinem Arbeitgeber vorzulegen. Dieser ist jedoch berechtigt, schon früher ein ärztliches Attest von dir zu fordern.
Arbeitnehmerrechte: Das steht dir zu
Neben zahlreichen Pflichten hast du als Arbeitnehmer auch Rechte. Wenn du diese kennst, kannst du sie gezielt einfordern und läufst nicht Gefahr, ausgenutzt zu werden. Das muss nicht zwingend vorsätzlich geschehen, denn manchmal wissen Arbeitgeber selbst nicht über alle Arbeitnehmerrechte Bescheid und sind sich eines möglichen Verstoßes nicht bewusst. Wir haben im Folgenden einige der Rechte zusammengefasst, die du kennen solltest.
Du hast ein Recht auf Bezahlung
Das oberste Arbeitnehmerrecht ergibt sich aus der Hauptpflicht des Arbeitgebers, der pünktlichen Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts, wie es im § 611a des BGB verankert ist. Deinem Arbeitgeber obliegt zudem die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Hierzu musst du ihm natürlich die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen. Du hast außerdem das Recht auf eine schriftliche Ausstellung deiner Lohnabrechnung.
Achte darauf, dass du nicht unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns bezahlt wirst, denn dieser steht jedem Arbeitnehmer in Deutschland zu. Derzeit (2020) beträgt der Mindestlohn 9,35 Euro pro Stunde.
Dein Anspruch auf Beschäftigung
Du hast einen Anspruch auf Beschäftigung – zum einen während des Beschäftigungsverhältnisses und zum anderen während eines Kündigungschutzverfahrens. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Du hast somit nicht nur ein Recht auf Gehalt, sondern auch auf Arbeit, welche gleichzeitig deine Hauptpflicht darstellt.
Pausen und Freizeit sind Arbeitnehmerrechte
Laut dem § 4 des ArbZG ist es dein Recht, bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten Pause zu machen. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind es 45 Minuten. Nach Feierabend steht dir zudem eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu – das bedeutet auch, dass du während dieser Zeit nicht an dein Diensthandy gehen musst. Diese Regelungen können jedoch abweichen, beispielsweise in Pflegeberufen.
Raucherpausen sind gesetzlich nicht geregelt. Hier gelten somit die Vorschriften des Arbeitgebers. Häufig werden Regelungen getroffen, durch die Nichtraucher nicht benachteiligt werden. Beispielsweise werden die Minuten der Raucherpausen an den Arbeitstag angehängt. Wenn dein Chef das Rauchen außerhalb der Mittagspause verbietet, dann musst du dich daran halten.
Dein Urlaubsanspruch
Du hast ein Recht auf bezahlten Erholungsurlaub. Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen dir mindestens 24 Werktage zu – ausgehend von einer Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche hast du jährlich einen Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen. Für jeden Monat, den du bereits im Arbeitsverhältnis beschäftigt bist, steht dir ein Zwölftel deines Jahresurlaubs zu.
Ein Recht auf bezahlte Überstunden?
Wie dem § 3 des ArbZG zu entnehmen ist, darf die werktägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern acht Stunden in der Regel nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist jedoch möglich, wenn innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb von 24 Wochen durchschnittlich acht Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Die Überstunden können entweder durch zusätzliche Freizeit abgebummelt oder finanziell ausgeglichen werden.
Unter Umständen ist eine gewisse Anzahl an Überstunden bereits mit dem Gehalt abgegolten. In der Regel findet sich eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag. Aber Vorsicht! Derartige Klauseln sind nur rechtens, wenn auch ein Umfang angegeben wird. Klauseln wie „Etwaige anfallende Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind ungültig.
Gleichberechtigung und Schutz am Arbeitsplatz
Besonders wichtig ist, dass du an deinem Arbeitsplatz ein Recht auf Gleichbehandlung hast. Dein Arbeitgeber darf dich nicht benachteiligen, weil du beispielsweise eine andere Weltanschauung vertrittst als er. Das besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Zudem hast du ein Recht auf Schutz vor Diskriminierung oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Hinzu kommt das Recht auf Arbeitsschutz. Dein Arbeitgeber hat entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen.
Datenschutz und Einsicht in die Personalakte
Dein Arbeitgeber ist nicht berechtigt, Daten über dich zu sammeln. Er darf lediglich die Daten speichern und verwenden, die für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind. Diese erhält er von dir. Zudem hast du ein Recht auf Einsicht in deine Personalakte.
Mutterschutz und Elternzeit
Sobald eine Frau von ihrer Schwangerschaft Kenntnis erhält, sollte sie dies ihrem Arbeitgeber mitteilen. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil schwangere Frauen besonderen Schutz genießen und beispielsweise keine schweren körperlichen Arbeiten verrichten dürfen. Vor der Entbindung steht der werdenden Mutter eine Schutzfrist von sechs Wochen zu, nach der Entbindung sind es acht Wochen. Während dieser 14 Wochen darf die Mitarbeiterin nicht beschäftigt werden. Grundlage für diese Bestimmungen ist das Mutterschutzgesetz.
Neben dem Mutterschutz gibt es ein Recht auf Elternzeit. Hierbei handelt es sich um eine unbezahlte Auszeit, während der sich berufstätige Eltern der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder zuwenden können.
Gewerkschaft und Streik
Als Arbeitnehmer kannst du einer Gewerkschaft beitreten und in ihrem Namen im Unternehmen agieren. Davon darf dich dein Chef nicht abhalten. Unabhängig von der Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft kannst du von deinem Streikrecht Gebrauch machen. Beamte sind von diesem Recht ausgeschlossen.
Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Homeoffice?
In einigen Unternehmen ist es gang und gäbe, dass Beschäftigte von zu Hause aus arbeiten können und dies entsprechend im Arbeits- oder Tarifvertrag beziehungsweise in der Betriebsvereinbarung verankert ist. Meist handelt es sich um vereinzelte Heimarbeitstage, die Mitarbeiter wahrnehmen können. Hinzu kommen Ausnahmefälle, in denen das Aufsuchen des Arbeitsplatzes aus besonderen Gründen unzumutbar wäre.
Ein gesetzlich geregeltes Recht auf Homeoffice, auch Telearbeit genannt, gibt es in Deutschland nicht. Das könnte sich jedoch ändern, denn das Bundesarbeitsministerium hat im Oktober 2020 einen Gesetzesentwurf beim Bundeskanzleramt vorgelegt, laut dem Arbeitnehmern jährlich ein Anspruch auf 24 Tage mobile Arbeit eingerichtet werden soll.
Mobile Arbeit umfasst jede Form des Arbeitens außerhalb des Unternehmens, beispielsweise durch die Nutzung eines Tablets oder Laptops.
Es gibt Ausnahmefälle, in denen die Arbeit im Homeoffice schon heute gewährt werden muss. Laut Bundesgleichstellungsgesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Beschäftigten mit Familien- oder Pflegeaufgaben unter anderem Telearbeitsplätze oder mobile Arbeitsplätze anzubieten.
Diese Rechte hast du bei einer Kündigung
Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind bestimmte Fristen einzuhalten. Während der Probezeit, die bis zu sechs Wochen andauert, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Einen Grund müssen sie nicht angeben.
Nach der Probezeit kannst du als Arbeitnehmer mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats kündigen (§ 622 BGB). Auf Arbeitgeberseite verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Betriebszugehörigkeit des Angestellten. Zunächst gilt die gleiche Frist wie für Arbeitnehmer. Die Kündigung muss allerdings nach § 1 des KschG sozial gerechtfertigt sein, denn der Beschäftigte steht unter Kündigungsschutz. Sozial gerechtfertigt ist eine Kündigung unter anderem, wenn sie im Verhalten des Mitarbeiters begründet werden kann. Ein Beispiel hierfür wäre, dass dieser regelmäßig zu spät am Arbeitsplatz erscheint.
Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Für den Arbeitnehmer könnte das beispielsweise Gesundheitsgefährdung sein und aus Sicht des Arbeitgebers Diebstahl.
Wichtig: Du hast ein Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Außerdem muss dir dein Arbeitgeber Zeit zur Stellensuche einräumen (§ 629 BGB).
Wenn du deiner Pflicht nicht nachkommst oder deine Arbeitnehmerrechte verletzt werden
Wenn du als Arbeitnehmer gegen deine Pflichten verstößt, musst du mit einer Abmahnung rechnen. Je nach Schwere der Pflichtverletzung kann es sogar zur fristlosen Kündigung kommen. Auch Schadensersatz oder eine Lohnminderung ist möglich, wenn du beispielsweise einen Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten verursachst. Pflichtverletzungen wären unter anderem das Unterlassen der Arbeitsleistung sowie das Erbringen unzureichender Arbeitsleistung oder Unpünktlichkeit.
Sollte dein Arbeitgeber einen Pflichtverstoß begehen, kannst auch du entsprechende Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen kannst du beispielsweise Schadensersatz verlangen oder vor dem Arbeitsgericht gegen deinen Arbeitgeber klagen, wenn dein Gehalt über längere Zeit ausbleibt. Bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung kann auch eine fristlose Kündigung zulässig sein.
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