Das Wichtigste auf einen Blick:
- Nach dem Einstieg ins Berufsleben wirst du wahrscheinlich eine Probezeit absolvieren müssen.
- Im Arbeitsalltag wirst du eine Vielzahl von Aufgaben übernehmen – auch im Homeoffice.
- Beim Wiedereinstieg ins Berufsleben kannst du deinen Chancen zum Beispiel durch Fortbildungen verbessern.
Das Berufsleben ist ein wichtiger Abschnitt in unser aller Leben. Viele Menschen verbringen bis zu 45 Jahre in ihrem Beruf, bevor sie in Rente gehen, und arbeiten während dieser Zeit durchschnittlich circa acht Stunden täglich – Feier-, Urlaubs- und Krankentage mal ausgenommen. Damit du während dieser entscheidenden Phase des Berufslebens stets den Kopf über Wasser behältst, stellen wir dir auf dieser Seite umfangreiche Ratgeber mit wertvollen Tipps für deine berufliche Karriere zur Verfügung.
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Der Einstieg in das Berufsleben
Die erste Hürde des Berufslebens hast du überwunden: Nach einer abgeschlossenen Ausbildung bzw. Lehre und mehreren Praktika verlief das Vorstellungsgespräch für deinen ersten Job in Festanstellung positiv. Geholfen hat dir dabei ein selbstbewusster Auftritt während des Interviews und gute Qualifikationen, die du während deines Studiums oder in deiner Ausbildung erworben hast.
Ein Erfolg also, auf dem du dich jedoch nicht ausruhen solltest, wenn du eine berufliche Zukunft in der Firma anstrebst. Denn in der Regel einigen sich Arbeitgeber und -nehmer auf eine Probezeit. Während dieser oft sechsmonatigen Bewährungsprobe solltest du dich von deiner besten Seite zeigen und deine Aufgaben zuverlässig erledigen – denn in der Probezeit greift der gesetzliche Kündigungsschutz nicht. Eine Kündigung kann in dieser Zeitspanne sogar ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Die gängige Meinung, dass der Arbeitnehmer während der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub hat, ist übrigens falsch. Denn zwar entsteht der volle Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten, doch in jedem Monat erwerben Arbeitnehmer schon anteilig Urlaubstage. Wurden also etwa 24 Tage Jahresurlaub vereinbart, so kann bereits nach einem Monat ein Urlaub von zwei Tagen eingereicht werden.
Dein Arbeitsalltag im Berufsleben
Der Arbeitsalltag gestaltet sich für Arbeitnehmer je nach gewähltem Beruf natürlich höchst unterschiedlich. Fest steht aber: Gerade Berufseinsteiger, die frisch von der Uni oder aus der Schule in ihren Job einsteigen, werden Mühe haben, sich an den neuen Rhythmus im Berufsleben und die langen Arbeitstage zu gewöhnen. Allein im Jahr 2020 haben Arbeitnehmer laut Statista durchschnittlich fast 1.580 Stunden am Arbeitsplatz verbracht. Bis zu 48 Arbeitsstunden pro Woche fallen dabei an. Den Übergang erleichtern kann in diesem Fall ein Praktikum: Diese leider oft unbezahlten Schnuppergelegenheiten geben Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich in der neuen Situation zu akklimatisieren, und bewahren sie im Zweifel vor beruflichen Entscheidungen, die sie andernfalls bereuen würden.
Homeoffice: Vor- und Nachteile
Ein weiterer Faktor, der den Einstieg in das Berufsleben erleichtern und den Arbeitsalltag von erfahrenen Arbeitnehmern stressfreier gestalten kann, hat sich spätestens seit dem Jahr 2020 fest in der Arbeitswelt etabliert: das Homeoffice. Aus vielen Gründen bietet dieses Modell zunächst einige Vorteile für Beschäftigte:
- Zeitersparnis dank eines kurzen Arbeitswegs
- potenziell weniger Störfaktoren / geringere Lautstärke
- Arbeitszimmer steuerlich absetzbar
Aber auch Unternehmen können profitieren, sofern sie sich auf eine disziplinierte Belegschaft verlassen können:
- Senkung der laufenden Kosten wie Heizung, Strom und Reinigung
- Mitarbeiter sind tendenziell zufriedener und werden seltener krank
- Schnellere Integration nach Mutterschutz und Elternzeit
Vor einigen unliebsamen Begleiterscheinungen des Berufslebens bleiben Beschäftigte allerdings auch im Homeoffice nicht verschont. So leisten Arbeitnehmer nach wie vor durchschnittlich drei Überstunden wöchentlich.
Immerhin: Auch am Anspruch auf Urlaub oder Bildungsurlaub ändert der Trend zur Heimarbeit nichts. Während dir erstgenannter auch daheim 24 freie Tage bei einer Sechstagewoche garantiert, hast du über den Bildungsurlaub die Möglichkeit, Zusatzqualifikationen zu erwerben. Je nach Bundesland steht dir eine unterschiedliche Anzahl an Tagen dafür zur Verfügung, in der Regel sichert dir der Gesetzgeber fünf Tage zu.
Kundenkontakt und Meetings
In deinem Berufsleben wirst du kaum darum herumkommen, dich mit anderen Menschen auseinanderzusetzen. Besonders in Service-Berufen, im Einzelhandel oder im Vertrieb wirst du im Gespräch mit Kunden glänzen müssen – ein Bestandteil des Berufslebens, den nicht wenige Menschen als unangenehm empfinden. Mit ein bisschen Praxis, der richtigen Vorbereitung und einigen sprachlichen Tricks, die wir dir in unserem Ratgeberartikel zum Kundengespräch vorstellen, wirst du aber schnell erste Erfolge feiern.
Weniger nervenaufreibend gestaltet sich für die meisten Arbeitnehmer die Teilnahme an Meetings. Auch während globaler Ereignisse wie der Corona-Pandemie finden diese wichtigen Team-Events zumeist weiterhin statt – wenn auch nur digital oder via Telefon. In Branchen, in denen typischerweise viele Teammeetings stattfinden, bietet sich insbesondere das Einrichten eines Regeltermins an – ein sogenannter Jour Fixe. Einmal etabliert, eliminiert dieser das Problem der Terminfindung. Auf regelmäßig am selben Ort und zur selben Zeit stattfindende Termine bereiten sich viele Kollegen zudem ausführlicher vor, was Stress und Chaos während des Meetings vermeiden kann.
Gehalt
Für viele sicherlich die erfreulichste Begleiterscheinung des Berufslebens und von immenser Bedeutung ist das Gehalt. Dieses variiert naturgemäß nicht nur von Beruf zu Beruf, sondern auch je nachdem, in welcher Position du tätig und mit welcher Qualifikation du ausgestattet bist.
In jedem Fall wirst du aber am Ende des Monats eine Gehaltsabrechnung bekommen, in der neben der Höhe deines Lohns viele weiter wichtige Informationen festgehalten werden. Unter anderem findest du hier eine Aufstellung der Posten, die anteilig von deinem Bruttogehalt abgezogen werden. Auf deinem Konto landet der geringere Nettolohn. Folgende Abgaben musst du leisten:
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer (falls Mitglied einer anerkannten Religionsgemeinschaft)
- Solidaritätszuschlag (entfällt seit 2021 größtenteils)
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
Wie viel Geld von deinem Bruttogehalt nach allen Abzügen übrig bleibt, erfährst du in einem Brutto-Netto-Rechner.
Mutterschutz und Kindergeld
Werdende Mütter sind durch das Mutterschutzgesetz besonders geschützt. Das Ziel ist der Erhalt des Arbeitsverhältnisses während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Das bedeutet, dass du bei vollem Gehalt (genauer: das durchschnittliche Gehalt der vergangenen drei Monate) von der Arbeit freigestellt wirst.
Sobald dein Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft erfährt, greift der Mutterschutz. Die Mutterschutzfrist, also der Zeitraum, in dem du nicht arbeiten darfst, beträgt 14 Wochen – sie beginnt sechs Wochen vor und endet acht Wochen nach der Geburt. Ferner gilt während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Geburt ein besonderer Kündigungsschutz.
Deutsche Staatsangehörige mit Nachwuchs werden vom Staat noch auf eine weitere Weise finanziell unterstützt: mit Kindergeld. Diese steuerliche Ausgleichszahlung wird unabhängig vom Einkommen bestimmt und beträgt derzeit 204 Euro monatlich für das erste und das zweite Kind. Für das dritte Kind erhältst du monatlich weitere 210 Euro und für das vierte sowie jedes weitere Kind je 235 Euro.
Krankheit
Gut zehn Tage im Jahr sind Arbeitnehmer durchschnittlich nicht bei der Arbeit, weil sie krankgeschrieben sind. Wenn du mal ausfällst, ist das also kein Beinbruch (es sei denn, du hast dir wirklich das Bein gebrochen), sondern durchaus eine Unannehmlichkeit, die dein Chef einkalkuliert. Trotzdem musst du auch im Krankheitsfall einige Regeln beachten, damit du dich auskurieren kannst, ohne Repressalien fürchten zu müssen.
So musst du bei einer länger als drei Tage andauernden Arbeitsunfähigkeit laut Entgeltfortzahlungsgesetz ein ärztliches Attest vorlegen. Die meisten Arbeitgeber werden so lange allerdings nicht warten wollen und schon früher eine solche Bescheinigung verlangen, wozu sie durchaus berechtigt sind. In jedem Fall lohnt es sich, im Krankheitsfall rechtzeitig und offen zu kommunizieren: Ein Anruf oder eine Nachricht per Mail an den Abteilungsleiter oder Chef noch am Tag des Ausfalls schafft Klarheit auf beiden Seiten. Die Diagnose deines Arztes wiederum geht niemanden und schon gar nicht deinen Chef etwas an.
Auch wenn das schlechte Gewissen an dir nagt und du dir Gedanken um deine Kollegen machst: Arbeiten trotz Krankschreibung solltest du in den meisten Fällen nicht. Auch dann nicht, wenn du dich vor Ablauf deiner Krankschreibung wieder fit fühlst. Rechtlich gilt zwar: Eine Krankschreibung ist kein Beschäftigungsverbot und wer gesund ist, darf auch arbeiten. Allerdings gehst du sehr hohe Risiken ein, wenn du am Arbeitsplatz erscheinst, ohne dich adäquat regeneriert zu haben:
- Ansteckung der Kollegen, sofern du noch infektiös bist
- Erhöhtes Risiko von Arbeitsunfällen
- Minderleistung und erhöhtes Fehlerpotenzial
Kündigung und Kündigungsschutz
Kaum ein Arbeitnehmer bleibt heutzutage ein Leben lang in ein und demselben Betrieb beschäftigt. Sei es, weil er freiwillig geht oder weil eine Zusammenarbeit seitens des Unternehmens nicht länger tragbar ist. Die Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist trotzdem alles andere als ein Routinevorgang und nur in den seltensten Fällen eine Angelegenheit, die völlig reibungslos vonstattengeht. Besonders wenn Arbeitgeber betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen aussprechen müssen, ist das Konfliktpotenzial hoch. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund im Kündigungsschutzgesetz genauestens geregelt, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen – und was unzulässig ist.
Für alle Kündigungen gibt es demnach eine Handvoll Bedingungen, die in jedem Fall erfüllt sein müssen. Erst dann sind sie rechtens. Es lohnt sich also unbedingt, die Kündigung nach folgenden Kriterien zu prüfen. Die Kündigung
- muss schriftlich ausgehändigt werden,
- darf weder treu- noch sittenwidrig sein,
- darf nicht diskriminierend begründet sein,
- muss grundrechtskonform sein und
- darf nicht aufgrund der zulässigen Ausübung von Rechten ausgesprochen werden.
Wiedereinstieg ins Berufsleben
Sofern du vor deiner Kündigung durch deinen alten Arbeitgeber mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, hast du in der Regel auf das Arbeitslosengeld 1 Anspruch. Dies beträgt 60 Prozent deines pauschalisierten Nettoentgelts und 67 Prozent, sofern du Kinder hast. Damit wirst du offensichtlich nicht so unbeschwert über die Runden kommen, wie mit deiner vorangegangenen Beschäftigung – darauf ist diese Form der finanziellen Absicherung aber auch nicht ausgelegt. Vielmehr ist sie als Puffer für eine beschäftigungslose Zeit zu betrachten, in der du dich um einen Wiedereinstieg ins Berufsleben bemühen kannst.
Nicht wenige Bezieher von Arbeitslosengeld 1 nutzen die Zeit, um sich bei einer Fortbildung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben weiterzubilden und so ihre Job-Chancen zu erhöhen oder sogar ganz neue Einblicke in andere Berufsfelder zu erhalten. Denn inzwischen ist es durchaus üblich, dass das Berufsleben nicht linear verläuft. Viele Stationen im Lebenslauf mit unterschiedlichsten Tätigkeiten sind die Regel. Eine einmal getroffene Berufswahl ist also keinesfalls in Stein gemeißelt.
Glücklicherweise gibt es heute viele Unternehmen, die breit aufgestellte Bewerber bevorzugen und in denen Quereinsteiger Jobs bekommen können. Das hat verschiedene Gründe. Gerade Firmen, die in noch jungen Geschäftsfeldern wirtschaften, schätzen die Flexibilität von Quereinsteigern und ihre Fähigkeit, schwierigen Aufgaben und neuen Herausforderungen systematisch zu begegnen.