Das Wichtigste auf einen Blick:

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (kurz TVöD) regelt u. a. die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen vieler Arbeitnehmer, die beim Bund oder bei den Kommunen beschäftigt sind.
Wie viel Lohn ein Tarifbeschäftigter erhält, hängt von seiner Entgeltgruppe und seiner Entgeltstufe ab. Die genauen Beträge sind in verbindlichen Entgelttabellen festgehalten und fallen je nach Dienstleistungsbereich anders aus.
Der TVöD wird in regelmäßigen Abständen neu verhandelt – häufige Gehaltsanpassungen sind die Folge.

Während “normale” Angestellte ihr Gehalt selbst verhandeln können, haben im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeitnehmer diese Möglichkeit nicht. Denn ihr Verdienst wird vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD, geregelt. Welcher Lohn diesen bei Bund, Kommunen und Ländern tarifbeschäftigten Menschen zusteht, wird in gestaffelten und verbindlichen Entgelttabellen festgehalten. Für Laien kann allerdings schwierig zu erkennen sein, wo man sich im Dickicht von Entgelttabellen, Entgeltgruppen und Entwicklungsstufen eingruppiert. Wir wollen daher klären, welche Pauschallöhne die aktuellen Entgelttabellen vorsehen, was es mit den Gruppen und Stufen auf sich hat und welche Regelungen der TVöD enthält.

TVöD: Was ist das eigentlich?

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung von Beschäftigten, die beim Bund oder bei den Kommunen angestellt und in Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung tätig sind. Davon ausgenommen sind allerdings Beamte und Auszubildende: Für sie gelten separate Regelungen und eigene Entgelttabellen.

Der TVöD wurde 2005 zwischen den öffentlichen Arbeitgebern – also der Bundesrepublik Deutschland sowie der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) – und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (besser bekannt unter dem Namen Verdi) geschlossen.

Aktuell gültige Fassungen des TVöD finden sich beim Bundesministerium des Innern (gültig für Beschäftigte des Bundes) sowie bei der VKA (gültig für Beschäftigte der Kommunen).

Der neue Tarifvertrag sollte ältere Regularien bündeln, vereinheitlichen, vereinfachen und modernisieren. Ausgesprochenes Ziel war es außerdem, für eine eher erfahrungs- und leistungsorientierte Bezahlung der Tarifbeschäftigten zu sorgen. Bis dato zentrale Faktoren wie Beschäftigungsdauer und die familiäre Situation, also der Familienstand oder die Anzahl der Kinder, rückten mit dem TVöD daher in den Hintergrund. Er wird in regelmäßigen Tarifrunden neu verhandelt, was ein verändertes Tarifergebnis und neue Entgelttabellen mit sich bringen kann.

Für Beschäftigte der Bundesländer gilt übrigens ein eigenes Vertragswerk: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), der zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgehandelt wird.

Struktur und Bereiche des TVöD

Der TVöD gliedert sich in zwei grundsätzliche Teile. Der eine legt Standards fest, der andere konkretisiert Bestimmungen je nach Dienstleistungsbereich:

  1. Der Allgemeine Teil behandelt allgemeine Regelungen für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Er befasst sich also mit den Arbeitsbedingungen, beziffert die Arbeitszeiten, legt Kündigungsfristen fest und regelt die Eingruppierung in die Gehaltsstufen.
  2. Der Besondere Teil (BT) behandelt hingegen die Bestimmungen für bestimmte Sparten des öffentlichen Dienstes. Hier finden sich entsprechend spezifische Regulierungen für unterschiedliche Bereiche wie etwa die Verwaltung (BT-V) oder für Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B).

Darüber hinaus gibt es für die unterschiedlichen Dienstleistungsbereiche eigene Fassungen des TVöD. Diese behandeln insbesondere Abweichungen von der Standard-Entgelttabelle (TVöD-VKA). Welche Entgelttabelle bzw. Entgeltordnung gilt, hängt für den Beschäftigten also davon, in welchem Bereich des öffentlichen Dienstes und für welchen Arbeitgeber – Bund oder Kommune – er tätig ist:

  • TVöD-B: Pflege- und Betreuungseinrichtungen, weicht im Bereich der VKA von der Standard-Gehaltstabelle ab
  • TVöD-E: Entsorgung
  • TVöD-F: Flughäfen
  • TVöD-P: Pflege/Pflegepersonal, weicht im Bereich der VKA von der Standard-Gehaltstabelle ab. Ersetzte 2017 den ausgemusterten TVöD-Kr (Krankenhaus) und die sog. “Kr-Anwendungstabelle”.
  • TVöD-S: Sparkassen, weicht im Bereich der VKA von der Standard-Gehaltstabelle ab
  • TVöD-SuE: Sozial- und Erziehungsdienst, weicht von der Standard-Gehaltstabelle ab. Die Entgeltgruppen werden von S 2 bis S18 durchnummeriert.
  • TVöD-V: Verwaltung, Versorgungsbetriebe

Separate Regularien und Entgelttabellen gibt es im öffentlichen Dienst außerdem für Kraftfahrer (Kraftfahrer TV Bund) und Waldarbeiter (TVöD Wald Bund bzw. TVöD Forstwirtschaft).

Entgelttabelle TVöD-VKA Kommunen

Diese Entgelttabelle betrifft nur bei den Kommunen Beschäftigte – je nach Dienstleistungsbereich kann es Abweichungen geben (siehe oben). Sie gilt vom 01.03.2020 bis zum 31.07.2020. Jeweils monatliches Bruttogehalt in Euro:

Gruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 15Ü 6006,83 6658,25 7275,39 7686,85 7782,82
E 15 4860,31 5190,81 5559,47 6062,74 6580,45 6921,06
E 14 4401,04 4700,31 5091,13 5524,82 6008,27 6355,34
E 13 4056,62 4384,61 4757,99 5163,37 5640,38 5899,26
E 12 3635,65 4013,07 4454,13 4943,53 5517,78 5790,26
E 11 3508,11 3856,11 4182,29 4536,17 5020,49 5292,98
E 10 3380,51 3655,13 3964,32 4299,65 4673,08 4795,69
E 9c 3280,42 3526,45 3790,94 4075,26 4380,90 4600,00
E 9b 3074,70 3305,30 3450,00 3874,00 4124,25 4414,13
E 9a 2964,89 3163,55 3356,89 3784,00 3879,97 4125,00
E 8 2808,91 2999,92 3132,23 3264,31 3405,98 3474,11
E 7 2635,53 2855,60 2986,70 3119,00 3243,78 3310,79
E 6 2586,00 2767,11 2894,11 3019,78 3143,22 3206,10
E 5 2480,74 2656,42 2775,08 2900,74 3017,50 3077,85
E 4 2363,07 2540,85 2690,02 2782,88 2875,73 2930,10
E 3 2325,89 2517,08 2563,61 2669,96 2749,76 2822,87
E 2Ü 2171,61 2393,99 2473,88 2580,40 2653,60 2760,98
E 2 2152,51 2346,00 2392,92 2459,87 2607,03 2760,98
E 1 1929,88 1962,63 2003,59 2041,77 2140,05

Entgelttabelle TVöD Bund

Diese Entgelttabelle betrifft nur beim Bund Beschäftigte – je nach Dienstleistungsbereich kann es Abweichungen geben (siehe oben). Sie gilt vom 01.03.2020 bis zum 31.08.2020. Jeweils monatliches Bruttogehalt in Euro:

Gruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 15Ü 5931,38 6582,83 7199,96 7611,40 7707,40
E 15 4860,31 5190,81 5559,47 6062,74 6580,45 6921,06
E 14 4401,04 4700,31 5091,13 5524,82 6008,27 6355,34
E 13 4056,62 4384,61 4757,99 5163,37 5640,38 5899,26
E 12 3635,65 4013,07 4454,13 4943,53 5517,78 5790,26
E 11 3508,11 3856,11 4182,29 4536,17 5020,49 5292,98
E 10 3380,51 3655,13 3964,32 4299,65 4673,08 4795,69
E 9c 2994,70 3490,82 3786,03 4106,46 4453,88 4565,39
E 9b 2994,70 3232,46 3505,82 3802,54 4128,12 4400,58
E 9a 2994,70 3198,34 3254,35 3443,66 3787,50 3922,86
E 8 2808,91 2999,92 3132,23 3264,31 3405,98 3474,11
E 7 2635,53 2855,60 2986,70 3119,00 3243,78 3310,79
E 6 2586,00 2767,11 2894,11 3019,78 3143,22 3206,10
E 5 2480,74 2656,42 2775,08 2900,74 3017,50 3077,85
E 4 2363,07 2540,85 2690,02 2782,88 2875,73 2930,10
E 3 2325,89 2517,08 2563,61 2669,96 2749,76 2822,87
E 2Ü 2171,61 2393,99 2473,88 2580,40 2653,60 2708,23
E 2 2152,51 2346,00 2392,92 2459,87 2607,03 2760,98
E 1 1929,88 1962,63 2003,59 2041,77 2140,05

Gehalt nach TVöD: Zwischen Entgelttabellen, Entgeltgruppen und Gehaltsstufen

Der TVöD sieht eine klar gegliederte Lohnstruktur für den öffentlichen Dienst vor. Die Bezahlung (auch Tabellenentgelt genannt) hängt von der Position sowie von der fachlichen Qualifikation des Arbeitnehmers ab, berücksichtigt aber ebenso die Dauer der Beschäftigung. Im Gegensatz zu früheren Regelungen kann nun zusätzlich auch die persönliche Leistung Einfluss auf die Gehaltsstufe haben.

Für die genaue Eingruppierung in die Entgeltgruppen des TVöD sind zwei Kategorisierungen zentral.

Entgeltgruppen des TVöD

Die 15 unterschiedlichen Entgeltgruppen legen fest, auf welchem Gehaltsniveau der Beschäftigte sich grundsätzlich bewegt. Je höher die Gruppe, desto höher das Grundgehalt – Entgeltgruppe 1 erhält den niedrigsten Lohn, Entgeltgruppe 15 den höchsten. In welche Entgeltgruppe ein Arbeitnehmer eingeordnet wird, hängt von der betreffenden Stelle, von der fachlichen Ausbildung und von der Berufserfahrung ab.

Auch wenn die genaue Einstufung in die Entgeltgruppen in der Praxis immer wieder für Diskussionen sorgt, orientiert sie sich dennoch grob an der Ausbildung und den Fachkenntnissen des Beschäftigten. Zur genaueren Unterscheidung gibt es je nach Bereich außerdem sogenannte Fallgruppen. Tendenziell sind je nach Entgeltgruppe folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Gruppen 1 bis 4: An- und Ungelernte, vergleichbar mit dem „einfachen Dienst“ bei Beamten
  • Gruppen 5 bis 9a: mindestens 2- oder 3-jährige Ausbildung, vergleichbar mit dem „mittleren Dienst“ bei Beamten
  • Gruppen 9b bis 12: Fachhochschulstudium bzw. Bachelor-Abschluss, vergleichbar mit dem „gehobenen Dienst“ bei Beamten
  • Gruppen 13 bis 15: wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. Master-Abschluss, vergleichbar mit dem „höheren Dienst“ bei Beamten

Der Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe wird beim TVöD formal nicht Beförderung genannt, sondern Höhergruppierung.

Wenn Tarifbeschäftigte vorübergehend eine Tätigkeit übernehmen, die hinsichtlich der Anforderungen eigentlich einer höheren Eingruppierung entspricht, können sie eine Zulage enthalten. Entscheidend für die Bewertung sind dabei die sogenannten Tätigkeitsmerkmale.

Entgeltstufen des TVöD

Dank der sechs Entgeltstufen kann sich der Beschäftigte außerdem in derselben Entgeltgruppe “vorwärts” bewegen. Damit verbessert sich sein Gehalt, obwohl er in derselben Entgeltgruppe bleibt. Maßgeblich für einen solchen Aufstieg ist die Beschäftigungsdauer. Unter Umständen spielt aber auch die persönliche Arbeitsleistung eine Rolle.

Unterschieden wird dabei zwischen zwei Grundstufen (Stufe 1 und 2) sowie vier zusätzlichen Entwicklungsstufen (Stufe 3 bis 6). Bei der Stufenzuordnung spielt es eine große Rolle, wie lange der Arbeitnehmer bereits bei demselben Arbeitgeber beschäftigt ist. Je höher die angestrebte Stufe, desto mehr Beschäftigungsjahre sind erforderlich. In der Regel wird die Beförderung nach folgenden Zeitabschnitten (auch Stufenlaufzeit genannt) möglich:

  • von Stufe 1 zu Stufe 2: nach einem Jahr Beschäftigung auf Stufe 1
  • von Stufe 2 zu Stufe 3: nach zwei Jahren Beschäftigung auf Stufe 2
  • von Stufe 3 zu Stufe 4: nach drei Jahren Beschäftigung auf Stufe 3
  • von Stufe 4 zu Stufe 5: nach vier Jahren Beschäftigung auf Stufe 4
  • von Stufe 5 zu Stufe 6: nach fünf Jahren Beschäftigung auf Stufe 5

Üblicherweise lässt sich die Gehaltsstufe 6 daher erst nach 15 Jahren Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber erreichen. Ab der Stufe 3 können die Zeiten jedoch bei guter Leistung verkürzt werden – bei schlechter Leistung allerdings auch verlängert.

Familienbezogene Zuschläge gibt es im TVöD übrigens nicht.

Bei Neuanstellung erfolgt die Einstufung des Beschäftigten anhand seiner bisherigen Berufserfahrung. Er kann also Stufen überspringen. Diese Abkürzung ist allerdings gedeckelt, denn ein Einstieg oberhalb der Entgeltstufe 3 ist nicht möglich.

Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld im TVöD

Explizit als Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld betitelte Zahlungen sind im TVöD nicht vorgesehen. Beschäftigte erhalten allerdings eine sogenannte Jahressonderzahlung, die praktisch denselben Zweck erfüllt.

Diese wird Ende November gemeinsam mit dem November-Gehalt ausgezahlt und beläuft sich auf einen bestimmten Prozentsatz eines durchschnittlichen Brutto-Monatsgehalts. Ursprünglich waren für die Jahressonderzahlung diese Prozentsätze maßgeblich:

EntgeltgruppeTarifgebiet OstTarifgebiet West
E1–E8, S2–S867,5 %90,0 %
E9–E12, S9–S1860,0 %80,0 %
E13–E1545,0 %60,0 %

Im Rahmen verschiedener Tarifverhandlungen wurden diese Werte allerdings prozentual angepasst, weswegen es je nach Jahr zu leichten Abweichungen kommen kann.

Wer kein volles Jahr, also keine zwölf Monate, beschäftigt war, erhält eine reduzierte Jahressonderzahlung. Für jeden Monat der Nicht-Beschäftigung verringert sich der Betrag dann um ein Zwölftel.

Arbeitszeiten im TVöD

Der TVöD regelt auch die Arbeitszeiten für die im öffentlichen Dienst beschäftigten Menschen unmissverständlich. Die grundlegenden Vorgaben sind schnell zusammengefasst:

  • Für Beschäftigte im Tarifgebiet West gilt eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 39 Stunden.
  • Beschäftigte im Tarifgebiet Ost müssen es hingegen im Schnitt auf 40 Stunden Wochenarbeitszeit bringen.

Je nach Dienstleistungsbereich sind kleinere Abweichungen möglich. Üblicherweise verteilt sich diese Arbeitszeit jedenfalls auf fünf Arbeitstage. Wenn es betriebliche oder dienstliche Gründe erforderlich machen, sind allerdings auch sechs Arbeitstage pro Woche zulässig. Im Schnitt darf dabei die Wochenarbeitszeit jedoch nicht überschritten werden.

Sofern es keine Sonderregelungen gibt, gelten für TVöD-Beschäftige außerdem die üblichen Gesetze, etwa zur Pausenregelung.

Urlaub und Urlaubsanspruch im TVöD

Auch die Regelungen zum Urlaubsanspruch im TVöD sind mittlerweile ohne Schwierigkeiten auf den Punkt zu bringen:

Alle in Vollzeit nach dem TVöD beschäftigten Arbeitnehmer haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr.

Früher existierten abweichende Regelungen, die ältere Beschäftigte bevorzugten: Sie erhielten mehr Urlaubstage als jüngere Kollegen. Doch diese Vorschriften wurden in den letzten Jahren gekippt, weil es sich bei ihnen um eine Form der Altersdiskriminierung handelte.

Das Ziel sind sechs Urlaubswochen pro Jahr.

Der Urlaubsanspruch von Teilzeit-Beschäftigten orientiert sich an den Arbeitstagen, die sie im Schnitt pro Woche absolvieren. Denn vorgesehen sind sechs Urlaubswochen pro Jahr. Wer fünf Tage pro Woche arbeitet, benötigt insgesamt 30 Urlaubstage, um dieses Ziel zu erreichen. Arbeitet man aber zum Beispiel nur an vier Tagen in der Woche, genügen 24 Urlaubstage, damit sechs Wochen Urlaub möglich sind (6 Wochen x 4 Tage = 24 Urlaubstage).

Eine Übertragung des Urlaubs auf das Folgejahr ist grundsätzlich zulässig. Allerdings müssen dafür dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen. Außerdem ist eine Übertragung maximal bis zum 31.03. des Folgejahres vorgesehen. In der Praxis wird das “Herübernehmen” des Urlaubs – natürlich in Absprache mit den Personalverantwortlichen – häufig jedoch deutlich flexibler gehandhabt.

Kündigung, Kündigungsfristen und Kündigungsschutz im TVöD

Für nach dem TVöD beschäftigte Arbeitnehmer gelten dieselben Schutzregeln wie für in der freien Wirtschaft Angestellte auch. Heißt: Eine Kündigung außerhalb der Probezeit muss bestimmten Anforderungen genügen, es müssen klar definierte Gründe vorliegen – ansonsten ist sie automatisch unwirksam. Für die ordentliche Kündigung sind also die Regelungen des Kündigungsschutzes auch im Rahmen des TVöD verbindlich.

Laut TVöD gelten die ersten sechs Monate der Beschäftigung übrigens in der Regel automatisch als Probezeit.

Kündigungsfristen im TVöD

Für unbefristete Arbeitsverhältnisse regelt der TVöD die Kündigungsfristen abhängig von der Beschäftigungsdauer. Die deutlich verkürzte Kündigungsfrist in den ersten sechs Monaten ist auf die Probezeit zurückzuführen. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist auch die Länge der vorgesehen Beschäftigung entscheidend – die Kündigungsfristen fallen allerdings kürzer aus.

BeschäftigungsdauerKündigungsfrist
0–6 Monate2 Wochen zum Monatsende
6–12 Monate1 Monat zum Monatsende
ab 1 Jahr6 Wochen zum Quartalsende
ab 5 Jahren3 Monate zum Quartalsende
ab 8 Jahren4 Monate zum Quartalsende
ab 10 Jahren5 Monate zum Quartalsende
ab 12 Jahren6 Monate zum Quartalsende

Unkündbarkeit: Spezieller Kündigungsschutz dank TVöD?

Im Tarifgebiet West existiert tatsächlich eine Form von tariflich vereinbarter Unkündbarkeit. Arbeitnehmern, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und die mindestens 15 Jahre lang bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren, der in den Geltungsbereich des TVöD fällt, kann dort nämlich gemäß Tarifvertrag nicht mehr wegen dienstlicher oder betrieblicher Gründe gekündigt werden.

Außerordentliche verhaltens- oder personenbedingte Kündigungen sind allerdings weiterhin zulässig. Eine tatsächliche Unkündbarkeit liegt also eigentlich nicht vor.

Für das Tarifgebiet Ost enthält der TVöD übrigens keine vergleichbare Bestimmung. Wie auch in anderen Bereichen des Tarifvertrags – etwa bei der Arbeitszeit oder bei der Jahressonderzahlung – ist eine eindeutige Benachteiligung für TVöD-Beschäftigte in Ostdeutschland die Folge. Diese vertraglich festgelegte Ungleichbehandlung führt regelmäßig zu Diskussionen.

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