Das Wichtigste auf einen Blick:
Autounfall, Knochenbruch oder Infektion: Eine schwere Krankheit kann jeden treffen. Damit Arbeitnehmer im Krankheitsfall abgesichert sind, zahlt der Arbeitgeber zunächst das volle Gehalt. Nach sechs Wochen übernimmt allerdings die Krankenkasse. Längere Ausfallzeiten oder Aufenthalte im Krankenhaus stellen für viele Arbeitnehmer somit kein schwerwiegendes Problem dar. Die Höhe des Krankengeldes liegt für gewöhnlich bei 70 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, höchstens aber bei 90 Prozent des zuvor bezogenen Nettoeinkommens. Doch Achtung: Alle Atteste müssen fristgerecht bei der Krankenkasse eingehen, damit die Zahlung erfolgt.
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kommt für Arbeitnehmer immer dann auf, wenn der Arbeitgeber nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einstellt. Neue Arbeitnehmer, die noch keine vier Wochen im Unternehmen angestellt sind, erhalten das Krankengeld sofort, da der Arbeitgeber in diesem Fall nicht zu Lohnfortzahlungen verpflichtet ist. Das Krankengeld kann von einem Arbeitnehmer bis zu 78 Wochen beansprucht werden. Wichtig ist, dass es sich dabei immer um das gleiche medizinische Leiden handelt. Nach drei Jahren beginnt die 78-Wochen-Frist von vorne.
- Wer kann Krankengeld beziehen?
- Was muss bei einer Krankschreibung beachtet werden?
- Wer hat keinen Anspruch auf Krankengeld?
- Wie läuft die Beantragung von Krankengeld ab?
- Wie hoch liegt der Satz beim Krankengeld?
- Wie lange kann das Krankengeld bezogen werden?
- Was passiert nach dem Ende der 78-Wochen-Frist?
Wer kann Krankengeld beziehen?
Krankengeld erhalten alle Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind und einen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben. Pflichtversicherte erhalten beispielsweise Geld von der Krankenkasse, wenn sie sich in einer stationären Krankenhausbehandlung befinden und der Arbeitgeber keine weiteren Zahlungen leistet. Das Gleiche gilt für stationäre Reha-Aufenthalte. Doch auch ohne stationäre Behandlung erhalten Arbeitnehmer Geld. Es reicht aus, länger als sechs Wochen mit dem gleichen Krankheitsbild arbeitsunfähig zu sein. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld erhalten Krankengeld, wenn diese mehr als sechs Wochen krankgeschrieben sind.
Damit das Krankengeld pünktlich auf dem Konto landet, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) fristgerecht innerhalb einer Woche bei der Krankenkasse eingehen. Bei Nichteinhaltung verweigern viele Kassen die Zahlung; der Anspruch ruht.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die gesetzlich Krankenversicherte seit Januar 2023 erhalten, bietet einen Vorteil: Diesen digitalen Krankenschein übermittelt der behandelnde Arzt direkt an die zuständige Krankenkasse. Diese stellt die Daten der eAU wiederum dem Arbeitgeber zur Verfügung. Der Arbeitnehmer muss also kein Attest in Papierform an die Krankenkasse oder seinen Arbeitgeber schicken.
Was muss bei einer Krankschreibung beachtet werden?
Die Krankenkassen zahlen das Krankengeld ab dem Tag, an dem ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit attestiert hat. Im Krankheitsfall sollten Arbeitnehmer darum schnell eine Arztpraxis aufsuchen oder sich telefonisch bei ihrem Arzt melden. Seit Ende 2023 ist nämlich auch per Telefon eine Krankschreibung für bis zu fünf Tage möglich. Bist du länger krank, ist es an der Zeit für einen Praxisbesuch. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich. Bei längeren Arbeitsausfällen schreibt der Arzt den Versicherten meist nur für zwei Wochen krank. Ist der Patient in dieser Zeit nicht genesen, kann das Attest verlängert werden.
Wichtig ist, dass eine erneute Krankschreibung nahtlos erfolgen muss. Spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit muss das neue Attest (beziehungsweise die AU) ausgestellt sein. Wenn die erste Krankschreibung also an einem Freitag endet, muss der Arzt spätestens am folgenden Montag erneut aufgesucht werden. Samstage gelten nicht als Werktage.
Wer hat keinen Anspruch auf Krankengeld?
Trotz Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung haben einige Personenkreise keinen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Dazu zählen Studenten, Praktikanten und Bezieher von Bürgergeld sowie alle Personen, die in einer Familienversicherung mitversichert sind. Auch Personen, die sich in Elternzeit befinden, erhalten im Krankheitsfall kein Geld von den Krankenkassen.
Bei Selbstständigen kommt es darauf an, was diese mit der Krankenkasse vereinbart haben und welchen Beitragssatz sie zahlen. Selbstständige, die einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch gewählt haben, sind da auf der sicheren Seite. Wie hoch das Krankengeld im Krankheitsfall ausfällt, müssen Selbstständige zusammen mit ihrer Krankenkasse festlegen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen. In welchen Fällen sich das lohnt, sollten Selbstständige zuvor eigenständig ermitteln.
Wie läuft die Beantragung von Krankengeld ab?
Nachdem der Arbeitgeber sechs Wochen lang die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geleistet hat, sendet ihm die Krankenkasse eine Verdienstbescheinigung für den betroffenen Arbeitnehmer zu. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieses Formular vollständig auszufüllen und an die Krankenkasse zurückzuschicken. Die Krankenkasse hat nun die Möglichkeit, das Krankengeld zu berechnen.
Der Arbeitnehmer muss sich im Gegenzug um die Beschaffung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bemühen. Nach dem Einsenden der Bescheinigung erhält der Versicherte einen Durchschlag für die eigenen Unterlagen sowie den Hinweis, dass weitere Krankschreibungen nahtlos erfolgen müssen.
Damit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sicher bei der Krankenkasse ankommt, sollte diese persönlich abgegeben oder per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. So können die Kassen nicht behaupten, die Bescheinigung sei nie eingetroffen. Arbeitnehmer sollten auf jeden Fall einen schriftlichen Nachweis in den Händen halten. Manche Krankenkassen bieten auch Online-Service-Portale an, auf welche die eingescannten Unterlagen hochgeladen werden können. Noch einfacher und schneller gelingt das Einreichen der eAU. Diese wird direkt vom Arzt digital an die Krankenkasse übermittelt.
Wie hoch liegt der Satz beim Krankengeld?
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Versicherte 70 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, aber höchstens 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Verwendet wird immer der geringere der beiden Beträge, der zusätzlich um den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung gekürzt wird (Beitragszahlungen zur Krankenversicherung entfallen). Was davon übrig bleibt, bekommt der Arbeitnehmer ausgezahlt. Es gilt jedoch ein Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag (Stand: 2024). Einige größere Unternehmen leisten zusätzliche Zahlungen, um das Krankengeld aufzustocken. Arbeitnehmer sollten darum nachfragen, ob in ihrem Unternehmen eine solche Regelung vorliegt.
Wie lange kann das Krankengeld bezogen werden?
Das Krankengeld wird bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Wichtig ist jedoch, dass es sich immer um die gleiche Erkrankung handelt. Zwischen den einzelnen Krankschreibungen können auch Lücken vorkommen. Die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, werden zusammengezählt. Der Anspruch auf Krankengeld entfällt, wenn der Arbeitgeber das Entgelt fortzahlt oder der Versicherte Arbeitslosengeld erhält. Auch während der Elternzeit erhalten Versicherte kein Krankengeld. Der Anspruch ruht.
Ist ein Drei-Jahres-Zeitraum abgelaufen und das Leiden tritt wieder auf, so besteht erneut Anspruch auf Krankengeld für weitere 78 Wochen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Versicherte in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht mehr wegen der gleichen Erkrankung krankgeschrieben wurde.
Was passiert nach dem Ende der 78-Wochen-Frist?
Ein Versicherter erhält das Krankengeld zunächst für 78 Wochen. Ist ein Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht gesundet, so könnte dies auf eine Erwerbsunfähigkeit hinauslaufen. Eventuell besteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Vor Ablauf des Krankengeldes meldet sich die Krankenkasse beim Versicherten und fordert ihn zur Teilnahme an einer medizinischen Reha auf.
Besteht die Aussicht, dass der Versicherte seine Arbeitsfähigkeit innerhalb von drei bis sechs Monaten wiederherstellt, so wird die Krankenkasse dem Reha-Antrag wahrscheinlich zustimmen. Wenn eine Genesung nicht zu erwarten ist, wird der Antrag auf eine medizinische Reha automatisch in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt. In diesem Falle sollten Versicherte mindestens drei Monate vor Ablauf der Krankengeldzahlungen Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen.
Liegt eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor, so sollten Versicherte den Leistungsantrag frühzeitig stellen. Die Bearbeitung durch die zuständige Versicherung kann mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen. Krankengeld und Berufsunfähigkeitsrente können oftmals auch gleichzeitig bezogen werden.
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