Das Wichtigste auf einen Blick:
Deine Gehaltsabrechnung erhältst du jeden Monat, wirfst vermutlich nur einen kurzen Blick drauf und legst sie dann zur Seite. Allerdings enthält dieses Dokument wichtige Informationen, mit denen du dich beschäftigen solltest. Im folgenden Text erklären wir dir, welche Infos du auf deiner Gehaltsabrechnung findest und wie sich dein Nettolohn zusammensetzt.
Diese Infos findest du auf deiner Gehaltsabrechnung
Der Inhalt der Lohnabrechnung ist in § 108 Absatz 1 der Gewerbeordnung genaustens festgelegt. Für den Aufbau hingegen gibt es keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. Das Dokument muss übersichtlich und nachvollziehbar gestaltet sein. Daher sind die meisten Gehaltsabrechnungen ähnlich aufgebaut.
Kopfteil
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Sozialversicherungsnummer
- Steuer-ID
- Steuerklasse
- Kinderfreibeträge (Anzahl der Kinder)
- Religionszugehörigkeit (zur Berechnung der Kirchensteuer)
- Krankenkasse des Arbeitnehmers
- Beginn (und gegebenenfalls Ende) der Beschäftigung
- Zeitraum der Bescheinigung (Abrechnungsmonat), inklusive der darin enthaltenen Steuer- und Sozialversicherungstage
Hauptteil
- Bruttolohn
- Steuerabzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)
- Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung)
- ggf. Sachbezüge beziehungsweise geldwerte Vorteile, vermögenswirksame Leistungen, Bonuszahlungen, Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge, persönliche Abzüge (Vorschuss, Pfändung, Tilgung Arbeitgeberdarlehen) oder Aufwandsentschädigungen
- Steuerfreibeträge
- Auszahlungsbetrag = Nettogehalt
Vom Brutto zum Netto: Was wird abgezogen?
Der Bruttolohn auf deiner Gehaltsabrechnung zeigt deinen Lohn ohne sämtliche Abzüge. Leider bleibt es nicht dabei, denn du hast noch einige steuerliche Abgaben zu leisten. Übrig bleibt letztlich der Nettolohn, den du zur freien Verfügung hast.
Vom Bruttolohn bleibt nach allen Abzügen der frei verfügbare Nettolohn übrig.
Doch welche Abgaben musst du leisten und warum? Wir erklären dir, was mit deinem Geld passiert.
Lohnsteuer
Der größte Betrag wird mit der Lohnsteuer abgezogen. Die Lohnsteuer ist eine Art Vorauszahlung für die Einkommenssteuer. Sie ist also eine Steuer, die auf das Einkommen erhoben wird und somit eine der größten Einnahmequellen des Staates darstellt.
Die monatliche Lohnsteuer ergibt sich zum einen aus deiner Steuerklasse (siehe unten) und zum anderen aus deinem Einkommen.
Je höher dein Einkommen, desto mehr Steuern musst du zahlen. Die Lohnsteuer wird ausschließlich von Angestellten gezahlt. Selbstständige sind davon nicht betroffen.
Du hast jedoch die Möglichkeit, am Ende des Jahres eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Dort wird geprüft, ob du womöglich eine höhere Steuer vorausgezahlt hast. Die Differenz wird dir dann erstattet.
Beispiel:
Frau Meier ist 27 Jahre alt, ledig (Lohnsteuerklasse 1), hat keine Kinder und bezieht einen Bruttolohn von 2.600 Euro im Monat. Ihr werden monatlich 317,75 Euro Lohnsteuer von ihrem Bruttogehalt abgezogen.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer musst du nur dann zahlen, wenn du Mitglied einer in Deutschland anerkannten Religionsgemeinschaft bist. Dazu gehören unter anderem alle katholischen Kirchen, die evangelischen Landeskirchen sowie die jüdischen Kultusgemeinden. Außerdem muss dein Wohnsitz in Deutschland liegen. Wer aus einer dieser Religionsgemeinschaften austritt, muss auch die Steuer nicht mehr zahlen
Diese Steuer dient dazu, dass die Kirchen ihre Kosten decken können. Zum Beispiel die Gehälter des Personals, die Instandhaltung der Kirchen sowie für wohltätige Zwecke.
Die Höhe der Kirchensteuer hängt sowohl vom Gehalt als auch vom Bundesland ab. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Abgabe 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent von der fälligen Lohnsteuer.
Beispiel:
Frau Meier wohnt in Nordrhein-Westfalen und ist katholisch. Basierend auf ihrer Lohnsteuer (317,75 Euro) werden 9 Prozent Kirchensteuer zusätzlich abgezogen. Diese beträgt somit 28,59 Euro.
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag, auch unter der Kurzform „Soli“ bekannt, wurde 1991 durch die Regierung des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl eingeführt. Der Soli diente ursprünglich dazu, die Kosten für den zweiten Golfkrieg von rund 17 Milliarden Deutsche Mark zu decken, und war auf nur ein Jahr befristet.
Mitte der 1990er Jahre wurde er erneut eingeführt, um den Aufbau von Ostdeutschland zu finanzieren. Ab Januar 2021 fällt der Solidaritätszuschlag jedoch für 90 Prozent der Steuerzahler komplett weg – so lautet die offizielle Aussage des Bundesfinanzministeriums. Doch wer muss den Soli weiterhin zahlen?
Anfang 2021 wurden die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag deutlich angehoben. Alleinstehende, die weniger als 73.000 Euro brutto pro Jahr verdienen, müssen den Soli nicht mehr bezahlen. Steuerzahler, die zwischen 73.000 und 109.000 Euro verdienen, müssen ihn nur teilweise bezahlen. Erst wer über dieser Grenze liegt, muss den gesamten Solidaritätszuschlag bezahlen. Für verheiratete Paare mit und ohne Kinder gelten jeweils andere Beträge.
Bist du dir nicht sicher, ob du unter der Freigrenze liegst, kannst du auf deiner monatlichen Gehaltsabrechnung nachschauen, ob dir der Solidaritätszuschlag abgezogen wurde.
Diese Steuereinnahmen sind übrigens nicht zweckgebunden. Es ist somit ein Mythos, dass der Solidaritätszuschlag ausschließlich den neuen Bundesländern zugutekommt.
Arbeitslosenversicherung
Neben den genannten Steuern werden auch noch die folgenden Sozialabgaben fällig. Dabei werden die Arbeitslosen-, die Renten- und die Pflegeversicherung jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Sozialversicherung, die das Ziel hat, arbeitslosen Personen ein Einkommen zu sichern. Solltest du also deinen Job verlieren, erhältst du, entsprechend deiner Einzahlungsdauer, wahrscheinlich das Arbeitslosengeld I.
Seit dem 18. Dezember 2018 gilt ein Beitragssatz von 2,5 Prozent des Bruttogehalts. Dieser wird auf den Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Somit müssen beide Parteien nur 1,25 Prozent für die Arbeitslosenversicherung bezahlen.
Beispiel:
Frau Meier hat ein Bruttogehalt von 2.600 Euro. Davon entfallen 1,25 Prozent auf die Arbeitslosenversicherung. Das entspricht einem Abzug von monatlich 32,50 Euro.
Rentenversicherung
Als deutscher Arbeitnehmer zahlst du monatlich einen Teil deines Bruttolohns in die gesetzliche Rentenversicherung ein, um später einen Anspruch auf Rente zu haben.
Auch bei der Rentenversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten. Beide zahlen monatlich 9,3 Prozent des Bruttolohns in die Rentenkasse ein.
Die Rentenversicherung ist damit die teuerste der Sozialabgaben.
Beispiel:
Bei einem Bruttolohn von 2.600 Euro entfallen 241,80 Euro (9,3 Prozent) auf die Rentenversicherung.
Krankenversicherung
Genauso wie die Rentenversicherung ist auch die Krankenversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung. Ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.950 Euro kannst du dir aussuchen, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchtest.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber 7,3 Prozent des Bruttolohns. Der Arbeitnehmer zahlt allerdings durchschnittlich 0,9 Prozent mehr – der Wert ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Du zahlst also insgesamt 8,2 Prozent deines Gehalts in die Krankenversicherung ein.
Beispiel:
Bei einem Bruttolohn von 2.600 Euro entspricht der Anteil von 8,2 Prozent für die Krankenversicherung 201,50 Euro.
Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung dient der Absicherung für den Fall, dass man pflegebedürftig wird. Sie ist direkt an die gesetzliche Krankenversicherung gekoppelt und zählt somit ebenfalls zu den Pflichtversicherungen.
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sind in Deutschland Pflicht.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt seit dem 1. Januar 2019 3,3 Prozent (für Kinderlose über 23 Jahre). Für Eltern liegt der Betrag etwas niedriger, bei 3,05 Prozent. Auch dieser Betrag wird gleichmäßig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, sodass bei kinderlosen Arbeitnehmern jeder jeweils 1,65 Prozent des Beitrags übernimmt.
Beispiel:
Da Frau Meier keine Kinder hat, werden ihr für die Pflegeversicherung 1,65 Prozent ihres Bruttolohns abgezogen. Das entspricht, bei einem Bruttogehalt von 2.600 Euro, einem Beitrag von 42,90 Euro pro Monat.
Welche Steuerklassen gibt es?
Die Steuerklasse oder Lohnsteuerklasse bestimmt den Lohnsteuerabzug. In dem Einkommensteuergesetz unterscheidet man zwischen sechs Lohnsteuerklassen, die in der Regel vom Familienstand abhängig sind.
- Steuerklasse 1: In diese Steuerklasse fallen alle Arbeitnehmer, die ledig, geschieden, getrennt oder verwitwet sind.
- Steuerklasse 2: Gilt für Alleinerziehende mit einem Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
- Steuerklasse 3: Diese Steuerklasse gilt für Arbeitnehmer, die verheiratet sind. Wenn der Partner ebenfalls steuerpflichtig ist, erhält er die Lohnsteuerklasse 5.
- Steuerklasse 4: In diese Kategorie fallen ebenfalls verheiratete Arbeitnehmer. Sie sollte gewählt werden, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen.
- Steuerklasse 5: Auch diese Steuerklasse gilt für Ehegatten. Sollte ein Partner die Steuerklasse 3 wählen, wird der andere der Steuerklasse 5 zugeordnet. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn sich das Einkommen der Partner stark unterscheidet.
- Steuerklasse 6: Diese Lohnsteuerklasse ist unabhängig vom Familienstand und gilt für alle Arbeitnehmer, die einen Zweit- oder Nebenjob nachgehen. In dieser Lohnsteuerklasse fallen die meisten Abgaben an, denn es werden keine Freibeträge berücksichtigt.
Gehaltsabrechnung kontrollieren und aufbewahren
Auch wenn die Kontrolle der Gehaltsabrechnung sicherlich nicht zu den spaßigen Freizeitbeschäftigungen zählt, solltest du dennoch genau hinschauen.
Dies gilt vor allem bei einem neuen Arbeitgeber. Ein Flüchtigkeitsfehler bei den persönlichen Angaben passiert schließlich schnell – und das kann zu vermeidbaren Komplikationen führen. Außerdem solltest du bei der ersten Gehaltsabrechnung im neuen Jahr einmal alles genau prüfen, da zum Jahreswechsel häufig neue Gesetze in Kraft treten und sich somit einzelne Abgaben ändern können.
Du solltest die Lohnabrechnung unbedingt sorgfältig aufbewahren!
Du benötigst sie für deine Steuererklärung. Außerdem dient sie bei der Vergabe von Krediten und bei der Wohnungssuche als Einkommensnachweis. Experten raten sogar dazu, sämtliche Gehaltsabrechnungen bis zur Rente aufzubewahren. Alle wichtigen Daten sind zwar selbstverständlich auch elektronisch abgespeichert, dennoch dient der Papierbeweis als zusätzliche Sicherheit.
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