Das Wichtigste auf einen Blick:
Du wachst morgens auf und fühlst dich nicht gut, hast Kopfschmerzen oder dir ist einfach nicht wohl. Eigentlich möchtest du im Bett bleiben, aber du musst zur Arbeit. Du stehst vor einer Entscheidung: Gehst du krank zur Arbeit oder bleibst du zu Hause?
Die Entscheidung trifft der Arbeitnehmer
Grundsätzlich gilt: Wer sich krank fühlt, sollte zum Arzt gehen. Allerdings ist das Krankheitsempfinden sehr subjektiv und nicht jede Erkrankung bedeutet zwangsläufig eine Arbeitsunfähigkeit und ist ein Grund, daheimzubleiben.
Orientiere dich bei deiner Entscheidung an der Schwere der auftretenden Symptome und bedenke, welchen Tätigkeiten du beruflich nachgehen musst. Wer im Büro arbeitet und einen Schnupfen oder leichte Kopfschmerzen hat, lässt sich eher nicht ärztlich behandeln. Wenn sich dein Zustand jedoch verschlechtert, ist es an der Zeit, den Arzt aufzusuchen.
Sicherheit über eine Erkrankung kann letztendlich nur ein Arztbesuch liefern. Allerdings bist du nicht verpflichtet, dem Rat deines Arztes zu folgen.
Wenn du krank zur Arbeit gehst
Nahezu jeder war wohl schon einmal mit einer Erkältung im Büro. Ein gewöhnlicher Schnupfen ist in der Regel nicht besorgniserregend, wenn dieser aber über Wochen anhält oder mit anderen Symptomen wie starken Kopfschmerzen, Fieber und eitrigem Schleim daherkommt, steckt möglicherweise doch etwas mehr dahinter.
Ausschlaggebend ist unter anderem, wie fit du allgemein bist und ob du bereits unter einer chronischen Krankheit leidest. Bei Symptomen wie Schüttelfrost, Muskel- oder Gelenkschmerzen solltest du einen Arzt aufsuchen.
Auch bei einer leichten Erkältung besteht weiterhin das Risiko, deine Kollegen anzustecken, wenn du zur Arbeit gehst. Ob du dieses eingehen möchtest, liegt zunächst in deinem eigenen Ermessen. Um das Ansteckungsrisiko möglichst klein zu halten, beachte einige Hygieneregeln:
- Niese und huste in deine Armbeuge, wende dich dabei von deinen Kollegen ab.
- Nutze Papiertaschentücher und entsorge diese nach einmaliger Benutzung in einem geschlossenen Mülleimer.
- Wasche dir mehrmals täglich die Hände mit Wasser und Seife.
- Nutze keine gemeinsamen Gegenstände. Wenn sich dies nicht vermeiden lässt, desinfiziere den Gegenstand nach Berührung.
- Drücke Türklingen mit dem Ellenbogen hinunter, um Türen zu öffnen.
- Unterlasse es, deinen Kollegen, die Hand zu reichen.
- Lüfte regelmäßig die Arbeitsräume.
- Halte Abstand zu anderen Mitarbeitern.
Lege auch deinen Kollegen nahe, diese Richtlinien zu befolgen. Je mehr Mitarbeiter sich daran halten, desto geringer ist die Gefahr, dass eine Krankheitswelle das Unternehmen überrollt.
Manchmal gilt: besser Bett statt Büro
Eine Verkühlung verschwindet oft schon innerhalb weniger Tage. Bessert sich dein Zustand nicht, solltest du einen Arzt aufsuchen. Wenn deine Produktivität leidet, schadest du womöglich dem Geschäftsbetrieb. Du riskierst nicht nur, deine Kollegen anzustecken, sondern läufst auch Gefahr, deine Genesung zu verzögern. Deine Erkrankung könnte chronisch werden und du könntest Folgekrankheiten bekommen.
Übrigens ist dein Arbeitgeber berechtigt, dich nach Hause schicken, wenn du augenscheinlich arbeitsunfähig bist. Auf diese Weise kommt er seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten nach.
Wenn Arbeitnehmer krank zur Arbeit gehen, wird das auch als Präsentismus bezeichnet. Gründe für dieses Verhalten sind unter anderem die Angst vorm Arbeitsplatzverlust, ein ausgeprägtes Pflichtgefühl oder Selbstüberschätzung.
Was im ersten Augenblick wie eine leichte Erkältung wirkt, kann sich schnell als eine ernstere Erkrankung entpuppen. Nachfolgend sind noch einige Fälle aufgeführt, in denen du vermutlich eher ins Bett gehörst als ins Büro:
Allgemein gilt: Wenn die Symptome länger als ein paar Tage anhalten, solltest du nicht krank arbeiten gehen. Wer nicht zum Arzt geht, riskiert, dass eine Infektion sich auf andere Organe wie Herz oder Nieren überträgt.
Wenn du nicht krank zur Arbeit gehst
Entscheidest du dich dafür, zu Hause zu bleiben, dann bedenke, dass du dich ordnungsgemäß krankmelden musst. Du bist dazu verpflichtet, deine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich deinem Arbeitgeber mitzuteilen – bestenfalls noch vor Arbeitsbeginn. Wenn du dich nicht meldest, droht womöglich eine Abmahnung.
Wie die Krankmeldung erfolgt, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Am sichersten ist ein kurzer Anruf, aber auch per E-Mail, SMS oder Nachricht via Messenger-Dienst kannst du deinen Chef theoretisch informieren. Hierbei solltest du daran denken, eine Antwort anzufordern, um sicherzugehen, dass deine Nachricht angekommen ist. Wenn in deinem Unternehmen eine bestimmte Variante gefordert ist, dann hältst du dich natürlich daran.
Sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht anders geregelt, gilt laut Entgeltfortzahlungsgesetz, dass du bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Tage andauert, spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung bei deinem Arbeitgeber vorlegen musst. Dieser ist jedoch berechtigt, schon früher ein ärztliches Attest zu fordern. Oft ist eine ärztliche Bescheinigung schon am ersten Krankheitstag gewünscht. Die Diagnose musst du deinem Chef nicht mitteilen.
Du bekommst die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in drei Ausführungen: Eine behältst du, eine bekommt dein Arbeitgeber und eine ist für die Krankenkasse. Damit sicherst du dir deinen Anspruch auf Krankengeld.
Bevor du die Krankschreibung per Post verschickst, kannst du deinem Arbeitgeber per E-Mail ein Foto oder einen Scan zukommen lassen. Ist absehbar, dass du über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sein wirst, musst du auch dies unverzüglich deinem Arbeitgeber mitteilen und eine Folgebescheinigung vorlegen.
Solange der Arbeitnehmer die ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt, ist der Arbeitgeber laut Entgeltfortzahlungsgesetz berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern.
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