Das Wichtigste auf einen Blick:
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind nicht nur besonders wichtige Themen, sondern auch feste Bestandteile des Arbeitsrechts. Die zentralen Pflichten gibt das sogenannte Arbeitsschutzgesetz vor. Wer es missachtet, riskiert nicht nur empfindliche Strafen, sondern setzt auch das Wohl seiner Mitarbeiter und Kollegen aufs Spiel. Hier erfährst du, welche Regeln zum Gesetz gehören und auf was du selbst achten kannst.
Arbeitsschutz: Was bedeutet das?
Jeder Arbeitsplatz birgt kleinere und größere Risiken für seine Mitarbeiter. Nicht nur gefährliche Tätigkeiten, sondern auch dauerhafte physische und psychische Belastungen können ein ernstes Problem darstellen. Als häufige Ursachen gelten unter anderem:
Hier kommt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ins Spiel – eine Nebenpflicht, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergibt. Sie besagt, dass der Arbeitgeber vermeidbare Risiken reduzieren muss, um die körperliche und geistige Unversehrtheit seiner Angestellten zu gewährleisten. Die praktische Anwendung dieses Grundprinzips soll durch Verordnungen und Gesetze sichergestellt werden – dazu gehört auch das Arbeitsschutzgesetz.
Die Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes
Erstmals in Kraft getreten ist das Arbeitsschutzgesetz 1996. Obwohl es sich um ein Gesetz auf Bundesebene handelt, dient es in erster Linie dazu, EU-Richtlinien zur Arbeitssicherheit umzusetzen. Es behandelt vor allem diese Punkte:
Wen betrifft das Arbeitsschutzgesetz?
Das Arbeitsschutzgesetz betrifft vor allem den Arbeitgeber, auch wenn Arbeitnehmer natürlich davon profitieren. Aber der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für den Betrieb und damit für die Organisation und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, die der Gesetzgeber vorschreibt. Dazu gehört übrigens auch das Bereitstellen von Sicherheitskleidung oder spezieller Schutzausrüstung.
Der Beauftragte für Arbeitssicherheit
Für den Arbeitgeber besteht allerdings auch die Möglichkeit, seine gesetzlichen Pflichten teilweise an einen oder mehrere Vertreter abzugeben. Dabei handelt es sich um den sogenannten Beauftragten für Arbeitssicherheit. Er kennt sich in der Regel im Betrieb aus und kann potenzielle Gefahren daher besonders gut einschätzen. Verantwortung für den Betrieb trägt aber in jedem Fall der Arbeitgeber.
Pflichten des Arbeitnehmers
Andererseits übernehmen auch die Arbeitnehmer eines Unternehmens bestimmte Pflichten. Sie sind sowohl für sich selbst als auch für die Unversehrtheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich:
Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.
§ 15 Abs. 1 ArbSchG
Sie müssen außerdem die Bestimmungen des Arbeitgebers berücksichtigen und auf Mängel, Gefahren und Defekte hinweisen, um zukünftige Unfälle zu vermeiden. Dazu steht im betreffenden Paragraphen:
Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden.
§ 16 Abs. 1 ArbSchG
Das Arbeitsschutzgesetz betrifft also jeden Arbeitgeber und Arbeitnehmer – auch wenn sich die jeweiligen Pflichten im Detail unterscheiden.
Welche Berufe betrifft das Arbeitsschutzgesetz?
Grundsätzlich gilt das Gesetz für alle Betriebe – unabhängig davon, wie gefährlich der Arbeitsplatz im Einzelfall ist. Laut § 2 Absatz 2 gilt es für
Die einzige Ausnahme stellen Personen dar, die von zu Hause aus arbeiten. Sie müssen sich selbst um ihre Arbeitssicherheit kümmern.
Welche Maßnahmen schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor?
Das Arbeitsschutzgesetz gibt zunächst einmal Grundsätze vor, an die sich jedes Unternehmen halten muss:
Abgesehen von diesen allgemeinen Regeln gibt es auch konkrete Anweisungen, die unbedingt befolgt werden müssen – zum Beispiel die Gefahrenbeurteilung.
Die Gefahrenbeurteilung
Bevor ein Betrieb potenzielle Gefahren beseitigen kann, müssen diese zunächst einmal erkannt werden. Als Grundlage dafür dient die sogenannte Gefahrenbeurteilung, verantwortlich für ihre Organisation ist der Arbeitgeber.
Im Verlauf der Gefahrenbeurteilung sollen mögliche Unfallursachen erkannt und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung entwickelt werden. Eine Analyse jedes einzelnen Arbeitsplatzes ist dabei allerdings nicht notwendig – die Aufteilung nach Tätigkeitsfeldern reicht in der Regel aus.
Wie können mögliche Schritte nach der Beurteilung aussehen?
Ansätze, die den Arbeitnehmerschutz verbessern können, gibt es viele. Das fängt zunächst einmal bei Hinweisen auf mögliche Gefahrenquellen an. Von solchen Unterweisungen profitieren vor allem neue Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz noch nicht genau kennen.
Eine weitere Maßnahme besteht beispielsweise darin, für ausreichend Abstand zwischen gefährlichen Arbeitsplätzen zu sorgen oder feste Transportwege zu organisieren. Bewegt ein Unternehmen häufiger schwere Teile von einem Arbeitsbereich zum nächsten, sollten diese Wege möglichst frei sein, um Zusammenstöße zu vermeiden.
Auch das Festlegen bestimmter Arbeitsmittel oder Sicherheitskleidung kann häufig Schlimmeres verhindern. Öffnet ein Mitarbeiter zum Beispiel regelmäßig Kartons, stellen Betriebe mitunter bestimmte Sicherheitsmesser zur Verfügung, um das Risiko von Schnittverletzungen zu verringern.
Unterweisungen zum Arbeitsschutz
Um auf alle Gefahren angemessen reagieren zu können, müssen die Mitarbeiter zunächst einmal erfahren, welche Regeln für ihren Arbeitsbereich gelten. Dazu dient in der Regel die sogenannte Unterweisung. Sie gehört laut § 12 des Arbeitsschutzgesetzes zu den Pflichten des Arbeitgebers und beinhaltet alle Erkenntnisse der Gefahrenbeurteilung, die für den jeweiligen Mitarbeiter von Bedeutung sind. Sie findet zudem grundsätzlich während der Arbeitszeit statt.
In bestimmten Fällen kann der Betrieb außerdem weitere Unterweisungen anordnen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
Einige Arbeitgeber schreiben sogar regelmäßige Auffrischungen vor. Häufig handelt es sich dabei um Franchise-Unternehmen. Sie bieten regelmäßige Schulungen und Online-Kurse an, die mit einem Zertifikat abgeschlossen werden müssen.
Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz
Ignoriert der Arbeitgeber die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, muss er mit empfindlichen Strafen rechnen. Diese beschränken sich nicht nur auf Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro, bei besonders schweren Vergehen sind auch Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr möglich.
Missachtet der Arbeitnehmer seine Pflichten trotz Unterweisung, macht er sich ebenfalls strafbar. Hier sieht das Gesetz die gleichen Geld- und Freiheitsstrafen vor, die auch für den Arbeitgeber in Betracht kommen.
Versicherung und Haftung
Kommt es zu einem Arbeitsunfall, zahlt in der Regel die gesetzliche Versicherung für die Behandlung des Verletzten. Das trifft jedoch nicht zu, wenn fahrlässiges Verhalten den Unfall verursacht hat. Versäumnisse im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes stellen ebenfalls eine Ausnahme dar.
Hält der Arbeitnehmer sich nicht an die Sicherheitsvorschriften oder missachtet die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, kann die Versicherung einen sogenannten Regress anstreben. In diesem Fall bittet sie stattdessen den Verantwortlichen zur Kasse.
Wer stellt einen Verstoß fest?
Bevor es dazu kommt, muss zunächst jemand einen Verstoß nachweisen. Dafür sind in der Regel die folgenden Institutionen verantwortlich:
Um Verstöße wirksam überprüfen zu können, benötigen sie eine Reihe von Befugnissen, die ihnen das Arbeitsschutzgesetz zusichert – auch das Recht auf aktive Unterstützung bei der Aufklärung durch den Arbeitgeber. Das beinhaltet auch die folgenden Punkte:
Weitere Kontrollgruppen
Auch das Sozialgesetzbuch legt Institution mit besonderen Befugnissen fest:
Da sie für eventuelle Schäden aufkommen, haben sie ebenfalls ein Interesse am Arbeitnehmerschutz. Sie beanspruchen daher spezielle Rechte wie das Entwickeln eigener Vorschriften zur Verhütung von Arbeitskrankheiten und Verletzungen. Sie müssen ebenfalls von den Betrieben umgesetzt werden.
Was können Arbeitnehmer bei Verstößen des Betriebs tun?
Auch Arbeitnehmern gibt das Gesetz Maßnahmen an die Hand, um die Arbeitssicherheit zu verbessern. Sie müssen also nicht abwarten, bis es zu einem Unfall kommt und der Gesetzgeber oder die Krankenkassen einen Verstoß feststellen.
Allerdings gibt es Regeln für das Melden von Verstößen. Sie sollten auf jeden Fall berücksichtigt werden, um Missverständnisse und unnötigen Ärger zu vermeiden.
Zunächst hat jeder Angestellte das Recht, seinem Vorgesetzten Vorschläge zum Arbeitnehmerschutz zu unterbreiten. Solche Hinweise gelten vor allem als erste Maßnahme und sogar als Pflicht des Angestellten, wenn er eine Gefahrenquelle bemerkt. Eine Beschwerde beim Arbeitgeber ist ebenfalls rechtens und hat bereits etwas mehr Nachdruck. Sie folgt im Regelfall nach dem ersten Hinweis.
Sollte der Arbeitgeber beide Hinweise ignorieren, darf sich der Arbeitnehmer an eine der zuständigen Behörde wenden. Daraus dürfen ihm – laut Arbeitsschutzgesetz – keinerlei Nachteile entstehen.
Arbeitsschutzbekleidung – Rechte und Pflichten
Von speziellen Schutzanzügen gegen Hitze oder giftige Dämpfe bis hin zu einfachen Sicherheitsschuhen – in vielen Berufen ist Schutzbekleidung unerlässlich. Schreibt ein Arbeitgeber sie vor, ist der Arbeitnehmer grundsätzlich zum Tragen verpflichtet. Das Missachten der Pflicht gilt dann außerdem als Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz.
Darüber hinaus ist das Einhalten der Maßnahmen auch im Interesse des Angestellten. Kommt es zu einem Unfall ohne die entsprechende Ausrüstung, kann die gesetzliche Unfallversicherung die Zahlung der Arbeitsunfähigkeitsrente nämlich verweigern.
In welchen Fällen zahlt der Arbeitgeber für die Ausrüstung?
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die bestimmte Schutzbekleidung vorschreibt – zum Beispiel die Unfallverhütung im Arbeitsschutzgesetz –, zahlt der Arbeitgeber. Anders sieht es bei freiwilligen Sicherheitsmaßnahmen aus: Trägt ein Mitarbeiter aus eigenem Antrieb zusätzliche Schutzkleidung, muss er die Kosten selbst übernehmen.
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