Das Wichtigste auf einen Blick:
Ein paar Tage mehr Urlaub im Jahr wären wohl für fast jeden Arbeitnehmer ein Traum – besonders dann, wenn ein wichtiger Termin bevorsteht. Selbst bei freudigen Ereignissen wird der Charakter des Erholungsurlaubs oft nicht erfüllt. Aus diesem Grund bietet das Gesetz Arbeitnehmern die Chance, sich für gewisse Ereignisse von der Arbeit freistellen zu lassen – unabhängig von deinem Jahresurlaub. Wir verraten dir, was es mit diesem Sonderurlaub auf sich hat und wann du ihn beantragen kannst.
- Was ist Sonderurlaub?
- Wie ist der Sonderurlaub gesetzlich geregelt?
- Sonderurlaub im Arbeits- oder Tarifvertrag
- Wie lang ist der Sonderurlaub?
- Gibt es eine Maximalanzahl an Sonderurlaubstagen pro Jahr?
- Wann kann ich Sonderurlaub beantragen?
- Sonderurlaub: besondere Einzelregelungen
- Kann ich auch bei einer Verkehrsbehinderung Sonderurlaub beantragen?
- Kann ich für meine berufliche Weiterbildung Sonderurlaub beantragen?
- Wie wirkt sich der Sonderurlaub auf den Urlaubsanspruch aus?
Was ist Sonderurlaub?
Es gibt einige Fälle, in denen du als Arbeitnehmer nicht auf der Arbeit erscheinen musst und dennoch bezahlt wirst. Als bezahlte Freistellung sind vor allem der Erholungsurlaub und der Krankheitsfall bekannt. Doch es gibt noch weitere Ausnahmen, in denen du sowohl unbezahlt als auch bezahlt von der Arbeit freigestellt werden kannst: der Sonderurlaub.
Der Sonderurlaub gewährt dir zusätzliche Urlaubstage für bestimmte Ereignisse, die dem Sinn des Erholungsurlaubs in der Regel nicht gerecht werden. So kannst du bei einer Beerdigung, einem plötzlichen Krankheitsfall in deiner Familie oder der Geburt deines Kindes zusätzlichen Urlaub beantragen, der nicht von deinem Jahresurlaubsanspruch abgezogen wird.
Wie ist der Sonderurlaub gesetzlich geregelt?
Der Sonderurlaub ist weder im Arbeitsgesetz noch im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Er lässt sich jedoch aus zwei Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ableiten.
In § 275 Absatz 3 des BGB steht:
„Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.“
Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer (Schuldner), der dem Arbeitgeber seine Arbeit (Leistung) schuldet, der Arbeit für mehrere Stunden oder sogar Tage fernbleiben kann, wenn ihm die Erbringung der Arbeitsleistung aus persönlichen Gründen nicht zuzumuten ist.
In diesem Paragrafen wird aber nur festgelegt, dass ein Arbeitnehmer von seiner Arbeit freizustellen ist, nicht aber, dass er während seines Sonderurlaubs auch bezahlt wird. Du kannst dich also auf dieser Grundlage nur unbezahlt freistellen lassen.
Bezahlter Sonderurlaub
Der bezahlte Sonderurlaub wird hingegen in § 616 des BGB geregelt: Hier wird eine gesetzliche Ausnahme zu der Regelung „ohne Arbeit kein Lohn“ festgehalten.
„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“
Laut diesem Paragrafen hat dein Arbeitgeber also die Pflicht, dir bezahlten Sonderurlaub zu gewähren, wenn
- du durch einen in deiner Person liegenden Grund nicht arbeiten kannst,
- der Ausfall für eine verhältnismäßig unerhebliche Zeit besteht
- und du den Ausfall nicht selbst verschuldet hast.
Wenn du Sonderurlaub bekommst, musst du die Beiträge, die für die Kranken- und Unfallversicherung anfallen, selbst bezahlen.
Sonderurlaub im Arbeits- oder Tarifvertrag
Als Arbeitnehmer hast du in jedem Fall das Recht, dich nach § 275 freistellen zu lassen – ob du in deinem Sonderurlaub jedoch weiterhin bezahlt wirst, entscheidet dein Arbeitgeber.
Denn dieser hat das Recht, die Gehaltsfortzahlung, die in § 616 BGB geregelt ist, im Arbeitsvertrag ersatzlos zu streichen, einzuschränken oder weiter zu bestimmen. Häufig finden sich in Arbeits- und Tarifverträgen genaue Regelungen, unter welchen Umständen ein Arbeitnehmer wie viele Tage bezahlten Sonderurlaub beantragen kann.
Aus diesem Grund solltest du immer zuerst nachschauen, ob es in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag oder vielleicht in einer Betriebsvereinbarung genaue Regelungen zum Sonderurlaub gibt.
Wie lang ist der Sonderurlaub?
Die Länge des Sonderurlaubs darf eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ nicht überschreiten, damit du einen Anspruch auf die bezahlte Freistellung hast. Eine genaue Anzahl an Urlaubstagen ist also gesetzlich nicht definiert, kann aber von einem Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt werden.
Nach der bisherigen Rechtsprechung werden für den bezahlten Sonderurlaub jedoch wenige Stunden, ein oder zwei Tage, aber höchstens fünf Tage gewährt. Solltest du also einen längeren Sonderurlaub benötigen, hast du keinen Anspruch auf Bezahlung.
Die genaue Anzahl der Tage ist auch davon abhängig, aus welchem Anlass du den Sonderurlaub beantragst.
Gibt es eine Maximalanzahl an Sonderurlaubstagen pro Jahr?
Der Anspruch auf Sonderurlaub besteht unabhängig davon, wie oft du als Arbeitnehmer schon bezahlt freigestellt wurdest. Dein Arbeitgeber kann deinen Antrag nicht einfach mit der Begründung ablehnen, dass du in diesem Jahr zu oft Sonderurlaub beantragt hast.
Wann kann ich Sonderurlaub beantragen?
In den beiden Paragrafen, die den gesetzlichen Sonderurlaub regeln, wird nicht genauer bestimmt, in welchen Situationen ein Arbeitnehmer diesen denn beantragen kann. Ein wichtiger Grund für einen Sonderurlaub liegt nur dann vor, wenn die privaten Umstände nach objektiver Betrachtung ein Arbeiten unzumutbar machen.
Viele Arbeitgeber orientieren sich an den Richtlinien des TVöD – dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst –, denn hier sind die Bedingungen für den Sonderurlaub genau festgehalten. Auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Indiz dafür, wann der Sonderurlaub gerechtfertigt ist.
Arbeitnehmer können sich auch auf eine betriebliche Übung berufen, zum Beispiel wenn Arbeitnehmer regelmäßig für ihre Hochzeit bezahlten Sonderurlaub bekommen.
Sonderurlaub im TVöD
Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sind die Bedingungen für den bezahlten Sonderurlaub genau festgehalten:
- Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes: ein Arbeitstag
- Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils: zwei Arbeitstage
- Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort: ein Arbeitstag
- 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum: ein Arbeitstag
- schwere Erkrankung, einer/eines Angehörigen, soweit sie/er in demselben Haushalt lebt: ein Arbeitstag im Kalenderjahr
- schwere Erkrankung eines Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat: bis zu vier Tage im Kalenderjahr
- schwere Erkrankung einer Betreuungsperson, wenn Beschäftigte deshalb die Betreuung ihres Kindes, welches das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer bis zu Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen muss: bis zu vier Tage im Kalenderjahr
- Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss: erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten
Arztbesuch
Du kannst Sonderurlaub auch dann beantragen, wenn du einen Termin hast, für den du nur wenige Stunden von der Arbeit freigestellt werden musst. Das ist zum Beispiel bei einem Arzttermin der Fall.
In der Regel musst du als Arbeitnehmer versuchen, deine Termine außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Ist dies jedoch nicht möglich, kannst du Sonderurlaub beantragen – zum Beispiel, wenn die Öffnungszeiten der Praxis nur innerhalb deiner Arbeitszeit liegen oder wenn du nüchtern zur Blutabnahme erscheinen musst.
Du erhältst außerdem nur dann Sonderurlaub, wenn es sich um einen medizinisch notwendigen Arztbesuch handelt, der für die Erbringung deiner Arbeitsleistung erforderlich ist. Sollte dies zutreffen, wirst du für die Dauer des Arztbesuches sowie für die Hin- und Rückfahrt freigestellt.
Dein Arbeitgeber kann nicht von dir verlangen, einen anderen Arzt aufzusuchen, der näher an deiner Arbeitsstätte liegt oder andere Öffnungszeiten hat.
Gerichtstermin
Eine ähnliche Regelung gilt auch dann, wenn du vor Gericht erscheinen musst – zum Beispiel, wenn du als Zeuge aussagst. Du hast in diesem Fall aber nur dann einen Anspruch auf deine Gehaltsfortzahlung, wenn du keine Zeugenentschädigung für deine Aussage bekommst.
Eine weitere Einschränkung ist, dass du den Termin nicht selbst verschuldet haben darfst – wenn du also der Angeklagte in einem Strafverfahren bist, kannst du keinen Sonderurlaub beantragen.
Solltest du deinen Sonderurlaub künstlich verlängern, hast du ebenfalls keinen Anspruch auf Bezahlung. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du einen Termin in einer anderen Stadt hast, den du an einem Tag erledigen könntest, du jedoch aus Bequemlichkeit einen Tag länger bleibst.
Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten
Für die Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten kannst du ebenfalls Sonderurlaub verlangen. Dazu zählen zum Beispiel das ehrenamtliche Richteramt sowie die Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr und beim Katastrophenschutz.
Geburt des Kindes
Mit dem Mutterschutzgesetz gibt es eine Regelung, welche die werdende Mutter von ihrer Arbeit freistellt – anders sieht das jedoch für ein weiteres Elternteil aus.
In den meisten Fällen möchte der Partner natürlich bei der Geburt dabei sein. In diesem Fall steht dir ebenfalls mindestens ein Tag Sonderurlaub zu. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein eheliches oder uneheliches Kind handelt – so entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der Anspruch auf Sonderurlaub besteht übrigens unabhängig davon, ob der Partner bei der Geburt tatsächlich anwesend ist.
Hochzeit
Wer heiraten möchte, muss vor dem Standesamt erscheinen – als Arbeitnehmer kannst du daher für deine Hochzeit einen Tag Sonderurlaub beantragen. Doch nicht nur die standesamtliche Trauung ist ein persönlicher Grund, um sich bezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen.
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass auch die kirchliche Trauung ein ausreichender persönlicher Grund ist. Du kannst für deine Hochzeit also zwei Tage Sonderurlaub beantragen – die Flitterwochen musst du jedoch von deinem normalen Erholungsurlaub abziehen.
Auch für deine silberne oder goldene Hochzeit kannst du unter Umständen einen Anspruch auf Sonderurlaub geltend machen.
Das gilt nicht nur für deine eigene Hochzeit: Auch die Vermählung eines nahen Verwandten erlaubt es dir, Sonderurlaub zu beantragen. Das gilt zum Beispiel für die Hochzeit eines Elternteils oder der eigenen Kinder. Auch die goldene Hochzeit der Eltern ist ein Grund für eine Freistellung von der Arbeit.
Trauerfall
Ein Trauerfall in der Familie ist für die meisten Menschen ein einschneidendes Erlebnis. Wenn es sich bei dem Verstorbenen um einen nahen Verwandten handelt, dürfen sich Arbeitnehmer ein bis zwei Tage Sonderurlaub nehmen – am Todestag selbst und zum Tag der Beerdigung.
Häufig ist der Arbeitgeber in solchen Situationen besonders kulant und stellt den Arbeitnehmer für mehrere Tage frei, um die Beerdigung zu organisieren und Zeit zum Trauern zu geben.
Umzug
Solltest du aus beruflichen Gründen umziehen müssen, etwa weil du an eine neue Zweigstelle versetzt wirst oder dein Arbeitgeber den gesamten Betrieb in eine andere Stadt verlegt, hast du in jedem Fall Anspruch auf Sonderurlaub.
Anders sieht es jedoch aus, wenn du privat umziehst – hier entschied das Bundesarbeitsgericht, dass im Einzelfall durchaus ein Anspruch auf Sonderurlaub bestehen kann. Dabei musst du jedoch ähnlich wie bei einem Arztbesuch versuchen, den Umzug in deiner Freizeit zu organisieren.
Sonderurlaub: besondere Einzelregelungen
Es gibt einige bestimmte Fälle des Sonderurlaubs, die neben den Paragrafen § 275 und § 616 noch in anderen Gesetzen verankert und somit als besondere Einzelregelungen aufzulisten sind.
Erkrankung des Kindes
Arbeitnehmer, die ein erkranktes Kind betreuen müssen, das nicht älter als 12 Jahre ist, können ebenfalls Sonderurlaub beantragen. In diesem Fall greift nicht nur die Regelung zum Sonderurlaub, sondern auch die zum Kinderkrankengeld.
Arbeitnehmer mit einem Kind haben Anspruch auf Kinderkrankengeld für maximal zehn Arbeitstage pro Kind und Kalenderjahr – alleinerziehende Eltern haben einen Anspruch für 20 Tage. Um dieses beantragen zu können, benötigen sie ein ärztliches Attest, das sie zu der Beaufsichtigung des Kindes verpflichtet. Außerdem darf keine andere Person in dem Haushalt leben, die sich um das erkrankte Kind kümmern könnte.
Daraus ergibt sich folgende Regelung:
- Solltest du bis zu fünf Arbeitstage zu Hause bleiben, um dein krankes Kind zu pflegen, kannst du bezahlten Sonderurlaub beantragen – dein Anspruch auf Kinderkrankengeld ruht durch die Gehaltszahlung des Arbeitgebers.
- Solltest du sechs bis zehn Tage zu Hause bleiben, übersteigt dies die „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ des bezahlten Sonderurlaubs, du wirst also unbezahlt freigestellt. In diesem Fall hast du jedoch Anspruch auf das Kinderkrankengeld.
- Sollte dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung während des Sonderurlaubs ausgeschlossen haben, kannst du ebenfalls das Kinderkrankengeld beantragen.
Pflege eines Angehörigen
Bei der Pflege eines nahen Verwandten ergibt sich eine ähnliche Regelung wie bei der Erkrankung eines Kindes. Denn laut dem Pflegezeitgesetz haben Arbeitnehmer das Recht, bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr freigestellt zu werden, um die Pflegesituation des Angehörigen zu regeln – sie haben jedoch nicht automatisch einen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung.
- Wenn du Sonderurlaub für die Pflege eines Angehörigen beantragst, kannst du bis zu fünf Tage mit Bezahlung freigestellt werden.
- Für sechs bis zehn Tage wirst du ebenfalls von deiner Arbeit freigestellt, hast jedoch keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Stattdessen erhältst du Pflegeunterstützungsgeld.
- Sollte ein bezahlter Sonderurlaub für die Pflege eines Verwandten durch den Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein, erhältst du für die gesamte Zeit das Pflegeunterstützungsgeld.
Wer einen nahen Verwandten für längere Zeit selbst pflegen möchte, der kann sich bis zu sechs Monate unbezahlt freistellen lassen oder seine Arbeitszeit verringern. Du genießt in dieser Zeit sogar Kündigungsschutz. Die Freistellung gilt allerdings erst für einen Betrieb ab 15 Mitarbeitern. Damit du ohne dein Gehalt auskommst, kannst du beim Bundesamt für Familie ein zinsloses Darlehen beantragen.
Betriebsrattätigkeit
Solltest du ein Mitglied des Betriebsrates sein, hast du das Recht, dich von der Arbeit bezahlt freistellen zu lassen, wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben dies erfordert. Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts ist in § 37 des Betriebsverfassungsgesetzes festgehalten.
Stellensuche
Der Arbeitgeber ist laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch dazu verpflichtet, dir eine „angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren“. Vorausgesetzt natürlich, dass das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt ist und es nur noch eine restliche Laufzeit bis zum endgültigen Ende gibt.
Dein alter Arbeitgeber muss dich also für ein Vorstellungsgespräch und auch für Termine bei der Arbeitsagentur von deiner Arbeit freistellen.
Religiöse Gründe
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Artikel 4, Absatz 2 des Grundgesetzes
Aus diesem Grund dürfen gläubige Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ihren Platz verlassen, um zum Beispiel ein Gebet abzuhalten. Es besteht außerdem ein Anspruch auf die Lohnfortzahlung während dieser Freistellung.
Allerdings müssen dabei immer die betrieblichen Belange berücksichtigt werden: Wird der Ablauf des Betriebs nur geringfügig beeinträchtigt, muss der Arbeitnehmer freigestellt werden – wenn aber durch das Gebet Kunden warten müssen oder Maschinen längere Zeit stillstehen, kann der Arbeitgeber es verbieten.
Arbeitnehmer aus einem anderen Heimatland mit anderen Feiertagen haben jedoch keinen Anspruch darauf, für diese freigestellt zu werden – es gelten immer die Feiertage des Beschäftigungsortes.
Möchte ein Arbeitnehmer allerdings aus religiösen Gründen nicht an Sonntagen oder zum Beispiel während des Sabbats arbeiten, muss der Arbeitgeber versuchen, seine Arbeitszeiten entsprechend anzupassen.
Kann ich auch bei einer Verkehrsbehinderung Sonderurlaub beantragen?
Um Sonderurlaub zu beantragen, muss der Grund der Arbeitsverhinderung in der Person des Arbeitnehmers liegen – das ist bei einer Verkehrsbehinderung nicht der Fall. Der Arbeitnehmer trägt das Risiko für seinen Arbeitsweg und muss dafür Sorge tragen, dass er pünktlich an seiner Arbeitsstätte erscheint.
Kannst du also zum Beispiel wegen eines Bahnstreiks, eines Sturms oder Staus nicht bei der Arbeit erscheinen, so hat der Arbeitgeber nicht die Pflicht, dich unbezahlt freizustellen oder dich während des Ausfalls weiterzubezahlen.
Sollte aber zum Beispiel dein Haus durch eine Naturkatastrophe unbewohnbar sein, hast du das Recht auf eine Freistellung, da du in diesem Fall als Person davon betroffen bist und deine Angelegenheiten ordnen muss.
Kann ich für meine berufliche Weiterbildung Sonderurlaub beantragen?
Solltest du dich von deiner Arbeit freistellen lassen wollen, um zum Beispiel eine berufliche Weiterbildung oder eine Schulung zu besuchen, kannst du dich nicht auf den bezahlten Sonderurlaub berufen. Für den sogenannten Bildungsurlaub gibt es in jedem Bundesland eigene Regelungen.
Wie wirkt sich der Sonderurlaub auf den Urlaubsanspruch aus?
Fällt ein Ereignis, für das du Sonderurlaub beantragen kannst, in eine Zeit, in der du regulären Erholungsurlaub hast, hast du keinen Anspruch auf diesen Sonderurlaub. Wird dein Kind also zum Beispiel während deines Urlaubs geboren, bekommst du deinen Urlaubstag nicht wieder zurück, wie es zum Beispiel bei einer Erkrankung der Fall wäre.
Sollte das Ereignis an einem Wochenende stattfinden, wie zum Beispiel eine Hochzeit, hast du außerdem keinen Anspruch darauf, deinen Sonderurlaub an einem anderen Tag zu nehmen. Dieser ist immer direkt an das bestimmte Ereignis gebunden – es sei denn, dies ist in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag anders geregelt.
Änderung durch das Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht entschied jedoch, dass sich vermehrter Sonderurlaub auf deinen Anspruch auf Erholungsurlaub auswirken kann. In einem Fall wurde eine Arbeitnehmerin auf ihren Wunsch für ein ganzes Kalenderjahr unbezahlt freigestellt. Danach forderte sie dennoch den regulären Jahresurlaub für dieses Jahr ein. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass sie keinen Anspruch auf diesen habe, da sich der Erholungsurlaub auf die Arbeitszeit beziehe, die der Arbeitnehmer tatsächlich geleistet hat.
Bisher hatte das Bundesarbeitsgericht diese Umrechnung in Bezug auf den Sonderurlaub nicht vorgenommen und den Arbeitnehmern in der Regel ihren Erholungsurlaub gewährt.
Diese Regelung gilt natürlich nur für eine freiwillige unbezahlte Freistellung. Sollte ein Arbeitnehmer zum Beispiel lange Zeit arbeitsunfähig sein, hat er weiterhin Anspruch auf seinen Jahresurlaub.
Du hast also in vielen Fällen die Möglichkeit, dich kurzzeitig von deiner Arbeit freistellen zu lassen – doch nicht immer hast du auch einen Anspruch auf Bezahlung. Im Zweifel solltest du also zuerst einen Blick in deinen Arbeits- oder Tarifvertrag und in die Betriebsvereinbarung werfen. Das Gespräch mit deinem Arbeitgeber bleibt jedoch unerlässlich. In der Regel zeigen Arbeitgeber sich aber kulant, wenn es um einschneidende persönliche Erlebnisse in deinem Leben geht.
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