Das Wichtigste auf einen Blick:
Das Eintrittsalter für die Rente wird immer höher, doch die wenigsten Arbeitnehmer wollen ihren Lebensabend mit Arbeiten verbringen. Die Altersteilzeit bietet eine gute Alternative, die nur geringe finanzielle Einbußen verspricht. Wir verraten dir, wann du sie in Anspruch nehmen kannst und worauf du dabei achten musst.
Was ist Altersteilzeit?
Wie der Name schon vermuten lässt, geht es bei der Altersteilzeit darum, die Arbeitszeit vor dem Eintritt in das Rentenalter zu reduzieren. Dabei werden die durchschnittlichen wöchentlichen Stunden, die du in den letzten 24 Monate gearbeitet hast, halbiert. Solltest du also bisher 40 Stunden in der Woche gearbeitet haben, sind es während der Altersteilzeit maximal 20 Stunden.
Das sogenannte Altersteilzeitgesetz wurde eingeführt, um den Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhezustand zu ermöglichen – denn so wird die Arbeitsbelastung vor der Rente deutlich reduziert. Des Weiteren bietet sie dem Arbeitgeber die Möglichkeit, die freiwerdende Position schrittweise neu zu besetzen. So kann der Mitarbeiter, der in Altersteilzeit geht, als Mentor fungieren und einen neuen Mitarbeiter oder Azubi anlernen.
Ein großer Vorteil der Altersteilzeit ist außerdem, dass sie finanziell von deinem Arbeitgeber unterstützt wird. Die wenigsten Menschen haben Aussichten auf eine hohe Rente, doch bis zum Ruhestand in Vollzeit zu arbeiten, ist für viele Arbeitnehmer ebenfalls eine große Belastung. Die Altersteilzeit bietet daher eine gute Zwischenlösung.
Wer hat Anspruch auf die Altersteilzeit?
Du musst einige Voraussetzungen erfüllen, um die Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können:
- Du musst das 55. Lebensjahr vollendet haben.
- Du musst Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit sein.
- Du musst in den letzten 5 Jahren mindestens 1080 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein; dazu zählen auch Zeiten, in denen du Kranken- oder Arbeitslosengeld bekommen hast.
- Du musst mehr als 450 Euro im Monat verdienen.
Allerdings hast du als Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Altersteilzeit, selbst dann, wenn du all diese Bedingungen erfüllst: Die Altersteilzeit bleibt eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das bedeutet, dass beide Parteien der Altersteilzeit zustimmen müssen.
Sollte die Altersteilzeit in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein, ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, dir diese zu ermöglichen. Allerdings gibt es auch hier eine weitere Einschränkung: Der Arbeitgeber muss nur fünf Prozent seiner Angestellten in Altersteilzeit schicken.
Sollte dein Arbeitgeber die Altersteilzeit vorschlagen und du lehnst diese ab, ist dies kein berechtigter Grund für eine Kündigung.
Wie lange kann ich in Altersteilzeit arbeiten?
Die Dauer der Altersteilzeit ist genau im Altersteilzeitgesetz festgehalten:
- Die Altersteilzeit muss mindestens drei Jahre dauern.
- Sie muss mit dem Beginn deiner Rente enden.
- Sie kann höchstens 10 Jahre betragen, da sie erst im Alter von 55 Jahren beantragt werden kann und spätestens mit dem Erreichen des 65. Lebensjahrs endet.
Da du mit dem Ende der Altersteilzeit in Rente gehst, solltest du dich rechtzeitig darüber erkundigen, wann dein Anspruch auf Rente beginnt. Möglicherweise kannst du auch ohne Abschläge in Frührente gehen und daher deine Altersteilzeit anders berechnen. Informiere dich am besten direkt bei der Rentenkasse.
Altersteilzeit: Was verdiene ich?
Der besondere Vorteil der Altersteilzeit liegt darin, dass dein Gehalt nicht um die Hälfte reduziert wird, obwohl du nur halb so viel arbeitest. Denn dein Arbeitgeber stockt dein Regelarbeitsentgelt auf.
Regelarbeitsentgelt
Das Regelarbeitsentgelt bezeichnet das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt – also deinen Lohn. Eventuell kommen noch weitere Bestandteile hinzu wie vermögenswirksame Leistungen oder Zulagen für Sonn- und Feiertagsarbeit. Einmalzahlungen wie Weihnachts-, Urlaubsgeld und auch Überstunden bleiben in der Regel nicht berücksichtigt.
Dein Regelarbeitsentgelt wird in der Altersteilzeit halbiert – hinzu kommt jedoch der Aufstockungsbetrag.
Aufstockungsbetrag
Dein Arbeitgeber verpflichtet sich in der Altersteilzeit dazu, dein Regelarbeitsentgelt um 20 Prozent des Bruttobetrags aufzustocken. Dieser Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Trotz halbierter Arbeitszeit verdienst du also weiterhin 70 Prozent deines ehemaligen Nettogehaltes.
Der Aufstockungsbetrag kann auch höher ausfallen – dein Regelarbeitsentgelt und der Aufstockungsbetrag dürfen jedoch nicht höher sein als dein Vollzeitnettogehalt. Der Aufstockungsbetrag wird außerdem durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt: Wenn du also ein sehr hohes Einkommen hast, kann es sein, dass du nicht 20 Prozent deines Gehalts bekommst, sondern 20 Prozent der maximalen Beitragsbemessungsgrenze.
Sollte die Altersteilzeit in einem Tarifvertrag geregelt sein, kann es sein, dass es neben der gesetzlichen Aufstockung noch eine tarifliche Aufstockung gibt. So können sich zum Beispiel Arbeitnehmer in der Metall- und Chemieindustrie noch einen höheren Anteil ihres Nettogehaltes sichern.
Dein Einkommen aus der Altersteilzeit unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt: Das bedeutet, dass dein gesamtes Einkommen bei der Ermittlung deines jährlichen Steuersatzes berücksichtigt wird.
Aus diesem Grund bist du dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn du in Altersteilzeit arbeitest.
Rentenversicherungsbeiträge
Ein weiterer großer Vorteil der Altersteilzeit ist, dass dein Arbeitnehmer weiterhin dazu verpflichtet ist, 90 Prozent deiner bisherigen Rentenversicherungsbeiträge zu bezahlen. Das bedeutet, dass du trotz einer geringeren Arbeitsbelastung nur geringe Einbußen bei deinen späteren Rentenzahlungen hast.
Die Jahre, die du in Altersteilzeit arbeitest, zählen außerdem komplett zu den 45 Versicherungsjahren, die du für eine abschlagsfreie Rente nachweisen musst.
Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit
Bis zum Jahr 2010 wurde die Altersteilzeit noch von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Der Arbeitnehmer konnte sich den Aufstockungsbetrag erstatten lassen. Dies ist nun nicht mehr möglich.
Altersteilzeitmodelle
Die Verteilung der Arbeitszeit während der Altersteilzeit lässt sich flexibel gestalten. Entscheidend ist dabei nur, dass die Arbeitszeit im Durchschnitt halbiert wird und dass das Arbeitsentgelt für die gesamte Dauer der Arbeitsteilzeit weitergezahlt wird. Natürlich sind bei der Verteilung die Bedürfnisse des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Im Grunde gibt es zwei verschiedene Arbeitsteilzeitmodelle.
Das Gleichverteilungsmodell
Bei diesem Modell arbeitest du wie in einem regulären Teilzeitjob: Deine wöchentlichen Arbeitsstunden werden über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit halbiert. Wie deine Stunden über die Woche verteilt sind, regelst du dabei mit deinem Arbeitgeber. Dieses Modell wird auch die „echte Altersteilzeit“ genannt, da es dem eigentlichen Gedanken der graduellen Arbeitsentlastung im Alter entspricht.
Das Blockmodell
Viele Arbeitnehmer entscheiden sich jedoch für das Blockmodell. Hier wird die Altersteilzeit in zwei Phasen unterteilt:
Die erste Hälfte deiner Altersteilzeit besteht aus der Arbeitsphase. In dieser arbeitest du weiterhin in Vollzeit, erhältst jedoch bereits das reduzierte Gehalt deiner Arbeitsteilzeit.
Die zweite Hälfte besteht aus der Freistellungsphase. In dieser Zeit wirst du von deiner Arbeit freigestellt, beziehst jedoch weiterhin dein Gehalt.
Ein Beispiel: Deine Altersteilzeit beträgt vier Jahre. In den ersten zwei Jahren arbeitest du weiterhin in Vollzeit in einer 40-Stunden-Woche, beziehst jedoch bereits das reduzierte Altersteilzeitentgelt. Die letzten beiden Jahre bis zum eigentlichen Beginn deiner Rente wirst du freigestellt, erhältst jedoch weiterhin dein Gehalt.
Durch das Blockmodell kommt es also nicht zu einem gleitenden Übergang, sondern zu einem verfrühten Ruhestand.
Wie kann ich die Altersteilzeit beantragen?
Da die Altersteilzeit eine freiwillige Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber ist, kannst du sie nicht einseitig beantragen. Aus diesem Grund solltest du erst in Erfahrung bringen,
- ob dein Arbeitgeber eine Altersteilzeit unterstützt.
- ob es bereits eine Regelung zu der Altersteilzeit in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung gibt.
- welches Altersteilzeitmodell infrage kommt.
- wie lange deine Altersteilzeit höchstens laufen darf bzw. wann du in Rente gehen kannst.
Erst wenn all diese Dinge geklärt sind, kannst du gemeinsam mit deinem Arbeitgeber einen Vertrag aufsetzen. Es gibt also keinen offiziellen Antrag, den du ausfüllen musst. Du musst jedoch die Rentenversicherung spätestens sechs Wochen nach dem Beginn von deiner Altersteilzeit in Kenntnis setzen.
Darf ich in meiner Altersteilzeit einen Nebenjob ausüben?
Während der Altersteilzeit stellen viele Arbeitnehmer fest, dass sie plötzlich doch sehr viel Freizeit haben – das gilt besonders für das Blockmodell. Daher kommt immer wieder die Frage auf, ob man während der Altersteilzeit noch einem Nebenjob nachgehen darf.
Dein Arbeitgeber darf zwar kein generelles Verbot für einen Nebenjob aussprechen, er kann die Möglichkeiten jedoch einschränken. So darfst du nicht bei einem Betrieb der Konkurrenz arbeiten und auch keine Kunden deines Arbeitgebers selbstständig übernehmen. Außerdem kann in deinem Vertrag geregelt sein, dass du die Kosten für den Aufstockungsbetrag sowie die Rentenversicherungsbeiträge bei deinem Arbeitnehmer zurückzahlen musst, wenn du eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitest.
Uneingeschränkt erlaubt sind hingegen Minijobs bis zu 450 Euro im Monat. Zudem sind Beschäftigungen erlaubt, die der Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren vor der Altersteilzeit bereits ausgeübt hat.
Nachteile der Altersteilzeit
Der wohl größte Nachteil der Altersteilzeit ist natürlich der geringere Lohn. Zwar wird dieser noch aufgestockt, dein Einkommen fällt dennoch 30 Prozent niedriger aus als zuvor. Bevor du dich also für diesen Schritt entscheidest, solltest du deine Ausgaben genau berechnen und überlegen, ob du mit deinem reduzierten Einkommen weiterhin deinen Unterhalt bestreiten kannst.
Dein geringeres Gehalt wirkt sich außerdem auf deine Rente aus: Durch die Altersteilzeit werden nur noch 90 Prozent deiner bisherigen Rentenbeiträge bezahlt.
Ein Jahr in der Altersteilzeit ist also 10 Prozent weniger wert als ein Jahr in Vollzeit. Solltest du für maximal zehn Jahre in Altersteilzeit gehen, entfällt bei der Rentenberechnung in etwa ein Entgeltpunkt.
Krankheit während der Altersteilzeit
Ein weiteres großes Risiko ist der Krankheitsfall: Solltest du mehr als sechs Wochen krank sein, erhältst du Krankengeld von der Krankenkasse. Dieses berechnet sich jedoch aus deinem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt – der Aufstockungsbetrag wird hierbei nicht berücksichtigt. Dein Krankengeld fällt also deutlich niedriger aus – und gerade im hohen Alter ist eine lange und schwere Erkrankung nicht ungewöhnlich.
Das Krankengeld stellt auch für die Arbeitsphase im Blockmodell ein Risiko dar: Denn solltest du Krankengeld beziehen, baust du kein Wertguthaben auf. Du musst die verlorene Arbeitszeit also nachholen und kannst erst später in die Freistellungsphase übergehen.
Wenn du dich dafür interessierst, Altersteilzeit zu beantragen, solltest du dich rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber und der Rentenkasse informieren. Außerdem ist es ratsam, die Vor- und Nachteile abzuwägen. Ein plötzlicher Wechsel in den Ruhestand ist für viele Menschen hart, da die Beschäftigung und auch viele soziale Kontakte plötzlich entfallen. Ein fließender Übergang durch die Altersteilzeit kann daher ein großer Vorteil sein, um die Arbeitslast zu verringern – allerdings gehen damit auch finanzielle Nachteile einher, die gut überlegt sein sollten.
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