Das Wichtigste auf einen Blick:

Beschränkt sich eine Stellenausschreibung auf eine bestimmte Altersgruppe, spricht man von Altersdiskriminierung.
Stellenangebote müssen daher altersneutral formuliert werden, um niemanden auszuschließen.
Verstöße können dabei durchaus Klagen nach sich ziehen.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Erreichen des Rentenalters stellt wiederum eine Ausnahme dar.

Diskriminierung von verschiedenen Personengruppen ist in den Medien ein viel diskutiertes Thema. Dabei ist jedoch selten von Diskriminierung aufgrund des Alters die Rede. Altersdiskriminierung ist aber besonders im beruflichen Alltag immer wieder ein Problem. Denn insbesondere ältere Arbeitnehmer werden häufig bei der Stellensuche benachteiligt. Welche Formen der Altersdiskriminierung es gibt, wie du sie erkennst und was du tun kannst, wenn du von Altersdiskriminierung betroffen bist, zeigen wir dir hier.

Definition von Altersdiskriminierung

Von Altersdiskriminierung spricht man, wenn eine Person lediglich aufgrund ihres Alters und ohne sonstigen sachlichen Grund benachteiligt wird. Wird in einer Stellenausschreibung beispielsweise ein neuer Mitarbeiter zwischen 30 und 45 Jahren gesucht, schließt das ältere Arbeitnehmer von vornherein aus und ist somit diskriminierend. Während andere Formen der Diskriminierung sich auf bestimmte Bevölkerungsgruppen beschränken, ist das Älterwerden etwas, das uns alle betrifft. Die Deutsche Seniorenliga formuliert daher passend:

„Die Täter von heute sind die Opfer von morgen.“

Das sagt das Gesetz zur Altersdiskriminierung

Die Benachteiligung aufgrund des Alters ist keine Seltenheit. Jede fünfte Person in Deutschland gibt an, schon mal eine Situation erlebt zu haben, in der sie wegen ihres Alters benachteiligt wurde. Und das, obwohl im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – im Volksmund auch als Antidiskriminierungsgesetz bekannt – eigentlich festgeschrieben steht, dass jegliche Form der Altersdiskriminierung in Deutschland verboten ist.

Ein Paragraph-Symbol.

Zwar sind bereits im Grundgesetz die Gleichheit aller Menschen und der Schutz vor Diskriminierung verankert, dies bezieht sich jedoch lediglich auf die Rolle des Staats, der niemanden diskriminieren darf. Das AGG hingegen verpflichtet die Bürger untereinander zu diskriminierungsfreiem Handeln.

Ein Schwerpunkt des Gesetzes bei dem Verbot der Diskriminierung liegt auf beruflicher Ebene. Es gilt aber auch in anderen Lebensbereichen. In dem Gesetz wird außerdem jegliche Form der Diskriminierung aufgrund der Religion, der ethnischen Herkunft, der Weltanschauung, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung sowie aufgrund einer Behinderung verboten.

Altersdiskriminierung in der Stellenausschreibung

Im Berufsleben erleben wir immer wieder Situationen, in denen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz zum Tragen kommt. So müssen zum Beispiel Stellenausschreibungen „altersneutral“ formuliert sein. Das heißt, in der Stellenanzeige dürfen keine Formulierungen vorkommen, die eine bestimmte Altersgruppe ausschließen. Dazu würden etwa folgende Beispiele zählen:

Konkrete Altersangaben:
„Wir suchen einen Mitarbeiter zwischen 25 und 35 Jahren.“

Indirekte Angaben:
„…Verstärkung für unser junges Team…“

Die Formulierung „junges Team“ kann jedoch zulässig sein, wenn sie lediglich einen beschreibenden, werbenden Charakter hat. Wer auf Nummer Sicher gehen will, verzichtet jedoch besser auf solche und ähnliche Formulierungen in der Stellenausschreibung, schließlich will niemand eine Klage erhalten.

Falls deine Bewerbung abgelehnt wird, liegt es an dir, zu beweisen, dass eine Altersdiskriminierung vorliegt. Das wird schwierig. Denn eine schriftliche Begründung der Absage nach dem Motto „Sie sind zu alt!“ wirst du mit Sicherheit nicht erhalten. Die Firma wird im Zweifelsfall argumentieren, dass ein anderer Bewerber schlicht besser für die ausgeschriebene Stelle geeignet war und das Alter gar keine Rolle gespielt hat. Konkrete Rechtsberatung kann dir in solchen Fällen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes geben (siehe unten).

Es ist hingegen zulässig, in einer Stellenausschreibung ausdrücklich nach einem Bewerber mit Berufserfahrung zu suchen. Zwar können junge Bewerber diese Anforderung nur selten erfüllen, da es sich aber um einen Sachgrund handelt, ist diese Ausschreibung völlig gerechtfertigt.

Altersdiskriminierung bei der Einstellung

Auch im späteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens kann es zur Altersdiskriminierung kommen. Werden zum Beispiel per se alle jungen Frauen bei der Bewerbung ausgesiebt, da sie im gebärfähigen Alter sind und somit womöglich aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit zeitweise auszufallen drohen, ist auch das ein Fall von Altersdiskriminierung, beziehungsweise eine Kombination aus Alters- und Geschlechterdiskriminierung. Eine kategorische Ablehnung von älteren Bewerbern in einer jungen und hippen Werbeagentur fällt ebenso unter Altersdiskriminierung.

Die Alterdiskriminierung hat viele Gesichter.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Einstellungshöchstalter allerdings gerechtfertigt. Dies gilt vor allem dann, wenn für den Beruf eine gewisse körperliche Fitness zwingend erforderlich und diese bei älteren Bewerbern nicht mehr gewährleistet ist. Beispiele hierfür sind Feuerwehrleute, bestimmte handwerkliche Berufe oder Mitarbeiter im Sicherheitsdienst.

Andere Formen der Altersdiskriminierung im Berufsleben

Es gibt noch zahlreiche andere Formen der Altersdiskriminierung im Berufsalltag. Viele davon werden von uns als selbstverständlich hingenommen.

Gehalt

Bekommt ein Mitarbeiter nur aufgrund seines Lebensalters mehr Geld, ist auch das Altersdiskriminierung – und zwar gegenüber jüngeren, vielleicht sogar sachlich besser qualifizierten Kollegen.

Der alte Bundes-Angestelltentarifvertrag sah das zum Beispiel früher noch genauso vor. Angestellte im öffentlichen Dienst bekamen mit höherem Lebensalter automatisch mehr Gehalt. Heute gilt allerdings der TVöD, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, und in diesem wird auf diese Altersdiskriminierung verzichtet.

Nach wie vor ist es allerdings völlig legitim, wenn Arbeitnehmer mit einer längeren Beschäftigungsdauer, also in der Regel mit einem höheren Dienstalter, mehr Gehalt bekommen.

Urlaub

Nicht selten kommt es vor, dass ältere Arbeitnehmer vertraglich mehr Urlaubstage zugesichert bekommen als jüngere Kollegen in gleicher Position. In diesem Fall werden die jüngeren Arbeitnehmer klar benachteiligt. Denn somit liegt eine eindeutige Altersdiskriminierung vor.

Allerdings kann in Ausnahmefällen argumentiert werden, dass ältere Mitarbeiter mehr Erholung benötigen. Dies gilt allerdings erst ab einem Alter von 50 oder 55 Jahren. Bekommt bereits ein 35-jähriger Mitarbeiter mehr Urlaubstage zugesichert als sein 25-jähriger Kollege, so ist dies unzulässig, da man mit 35 Jahren objektiv betrachtet nicht mehr Erholung braucht als mit 25 Jahren.

Beförderung und Fortbildung

Auch in diesem Bereich kommt es zu Diskriminierungen aufgrund des Alters. Denn Beförderungen werden in vielen Positionen nur ab einem gewissen Alter ausgesprochen, weil das fortgeschrittene Alter oftmals mit besserer Eignung gleichgesetzt wird. Fortbildungen werden daher außerdem nur bis zu einem bestimmten Alter gewährt, frei nach dem Motto: „Einem alten Hund bringt man keine neuen Tricks mehr bei.“

Entlassung

Die Zwangsbeendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters des Arbeitnehmers stellt laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) allerdings keine Altersdiskriminierung dar.

Wie kann ich mich gegen Altersdiskriminierung wehren?

Ist dir eine Diskriminierung widerfahren, so hast du laut Allgemeinem Gleichstellungsgesetz einen Anspruch auf Schadenersatz oder auf eine Entschädigung.

Achtung! Für die Erhebung von Forderungen sieht das AGG leider nur sehr kurze Fristen vor. Innerhalb von zwei Monaten nach dem diskriminierenden Vorfall musst du „dem Täter“ deine Forderungen schriftlich mitteilen.

Wenn du in deinem Betrieb aufgrund deines Alters diskriminiert wurdest, so ist deine erste Anlaufstelle der Betriebsrat. Falls du in einer Firma ohne Betriebsrat arbeitest, so gibt es auch verschiedene öffentliche Beratungsstellen. Ein Anlaufpunkt ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Dort steht dir ein ganzes Team an Beratern zur Verfügung. Sie können auch helfen, wenn du schon während des Bewerbungsverfahrens Diskriminierung erfahren hast.

Die Antidiskriminierungsstelle ist auch dein Ansprechpartner, wenn du Zeuge einer Diskriminierung geworden bist und diese melden möchtest. Dies gilt übrigens für jegliche Form der Diskriminierung, also nicht ausschließlich für Altersdiskriminierung.

Bei der Beratung zur Altersdiskriminierung kann auch die Deutsche Seniorenliga e.V. weiterhelfen. In akuten Fällen ist sie allerdings nicht der richtige Ansprechpartner, weil sie keine rechtlichen Schritte einleiten kann.

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