Das Wichtigste auf einen Blick:
Das Baby ist unterwegs und die Elternzeit ist beantragt – doch was ist mit dem fehlenden Einkommen? Hier tritt das Elterngeld in Kraft, eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die es frisch gebackenen Eltern erleichtern soll, ihren Nachwuchs in den ersten Jahren großzuziehen. In diesem Artikel erklären wir ganz genau, wann du einen Anspruch auf Elterngeld hast, wie es berechnet wird und wie du einen Elterngeldantrag richtig stellst.
- Was ist Elterngeld?
- Wer hat einen Anspruch auf Elterngeld?
- Wie lange wird das Elterngeld bezahlt?
- Wie viel Elterngeld bekomme ich?
- Wie wird das Elterngeld berechnet?
- Wie wird das bisherige Nettoeinkommen berechnet?
- Wann kann ich einen Antrag auf Elterngeld stellen?
- Wo kann ich einen Antrag auf Elterngeld stellen?
- Wie beantrage ich Elterngeld?
- Wie bin ich krankenversichert, wenn ich Elterngeld beantrage?
- Muss ich Elternzeit nehmen, um Elterngeld zu bekommen?
- Muss ich das Elterngeld in der Steuererklärung angeben? Und wenn ja, wo?
Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland. Es sichert die finanzielle Existenz von Familien und hilft dabei, Erziehung und Beruf zu vereinen. Die meisten Eltern nehmen direkt nach der Geburt des Kindes Elternzeit, um ihren Nachwuchs großzuziehen – das bedeutet, dass sie gar nicht oder nur in Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld ist eine finanzielle Stütze in dieser Zeit.
Es gibt verschiedene Varianten dieser Leistung, die miteinander kombiniert werden können, um die beste Lösung für jede Familie zu finden. Dazu zählen das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus.
Wer hat einen Anspruch auf Elterngeld?
Grundsätzlich haben alle Eltern in Deutschland Anspruch auf Elterngeld – dabei kommt es nicht darauf an, in welchem Arbeitsverhältnis sie stehen.
Anspruch haben Berufstätige, Hausfrauen und –männer, Arbeitslose, Studenten, Beamte, Adoptiveltern und in besonderen Fällen auch Verwandte bis zum dritten Grad, die ein Kind betreuen müssen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es zu einer schweren Erkrankung, Behinderung oder den Tod der Eltern kommt.
Auch getrennt lebenden Elternteilen steht Elterngeld zu. Du kannst diese Leistung also auch dann beantragen, wenn du alleinerziehend bist. Das Elterngeld wird auch an Eltern ausgezahlt, die vor der Geburt des Kindes kein Einkommen hatten. Nur Pflegeeltern können diese Leistung nicht in Anspruch nehmen.
Keinen Anspruch auf Elterngeld hast du, wenn du die geltende Einkommensgrenze überschreitest. Aktuell liegt sie für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinerziehende bei 250.000 Euro im Jahr. Ab dem 1. April 2024 gelten jedoch niedrigere Grenzen. Dann bekommen Paare, die gemeinsam mehr als 200.000 Euro verdienen, kein Elterngeld mehr. Für Alleinerziehende sinkt die Grenze auf 150.000 Euro. Ab dem 1. April 2025 soll die Einkommensgrenze für Paare dann bei 175.000 Euro liegen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Es gibt einige Voraussetzungen, die du als Mutter oder Vater erfüllen musst, damit du einen Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung hast:
- Dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort muss in Deutschland sein.
- Du lebst mit deinem Kind in einem Haushalt.
- Das Kind versorgst und betreust du selbst.
- Du arbeitest nicht oder pro Woche im Durchschnitt nicht mehr als 32 Stunden.
Du kannst auch dann Elterngeld bekommen, wenn dein Kind für den Teil eines Tages von einer anderen Person, wie einem Verwandten oder einer Tagesmutter, betreut wird.
Solltest du im Ausland leben, kannst du das Elterngeld nur beantragen, wenn du:
- dem deutschen Sozialversicherungsgesetz unterliegst und nur vorübergehend im Ausland arbeitest.
- Missionar oder Entwicklungshelfer bist.
- die deutsche Staatsbürgerschaft hast und nur vorübergehend bei einer überstaatlichen Einrichtung tätig bist.
Das Elterngeld ist eine Familienleistung, die nach der EU-Verordnung Nr. 1408/71 geschlossen wurde. So hast du auch einen Anspruch auf diese Leistung, wenn du in Deutschland arbeitest und in einem Land der EU lebst. Menschen aus anderen Ländern können das Elterngeld nur dann beantragen, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland voraussichtlich dauerhaft ist.
Wie lange wird das Elterngeld bezahlt?
Das Elterngeld kann ab der Geburt des Kindes beantragt werden. Es wird allerdings nicht pro Kalendermonat bezahlt, sondern nach den Lebensmonaten des Kindes.
Wenn dein Kind also am 15. März geboren wurde, geht der erste Lebensmonat vom 15. März bis zum 15. April, der zweite Monat vom 15. April bis zum 15. Mai.
Die Dauer, für die du Elterngeld beantragen kannst, hängt davon ab, für welche Variante du dich entscheidest.
Das Basiselterngeld kannst du in der Regel bis zu zwölf Lebensmonate bekommen. Es kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes beantragt werden.
Der Partnerschaftsbonus ermöglicht es sogar, das Elterngeld für vierzehn Monate zu beziehen. Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile in dieser Zeit nicht arbeiten oder nur in Teilzeit – durchschnittlich mindestens 24 Stunden und höchstens 32. Jeder Elternteil erhält bis zu vier zusätzliche Monate.
Wenn jedoch beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beantragen, werden in einem Lebensmonat zwei Monate Elterngeld berechnet statt nur einem. Das bedeutet, dass die Eltern gemeinsam nur zwei weitere Monate Elterngeld beziehen können. Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt jedoch folgende Änderung: Ein paralleler Bezug von Basiselterngeld ist nur noch für maximal einen Monat während des ersten Lebensjahres des Kindes möglich. Bei Mehrlings- und Frühgeburten gibt es Ausnahmen.
Die zusätzlichen Partnermonate stehen dir auch zu, wenn du alleinerziehend bist. So hast du einen Anspruch von vier zusätzlichen Monaten Elterngeld, wenn du gar nicht oder nur in Teilzeit arbeitest.
Beim Basiselterngeld gilt übrigens seit 2021 eine Sonderregelung für Eltern von Frühchen. Wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren wird, bekommen die Eltern einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Bei acht Wochen gibt es zwei Monate und bei zwölf Wochen drei Monate zusätzlich. Erblickt das Kind mindestens 16 Wochen zu früh das Licht der Welt, bekommen die Eltern vier Monate länger Elterngeld.
Das ElterngeldPlus kannst du bis zu 24 Lebensmonate beantragen.
Es ist in den meisten Fällen niedriger als das Basiselterngeld, wird dafür aber länger ausgezahlt, wodurch du über einen längeren Zeitraum genauso viel oder mehr Elterngeld bekommst.
Ab dem 14. Lebensmonat kann nur noch das ElterngeldPlus beantragt werden. Der Bezug darf nicht mehr unterbrochen werden. Wenn es also nach dem 14. Lebensmonat einen Monat gibt, in dem du kein ElterngeldPlus beziehst, kannst du die Leistung danach nicht mehr beanspruchen, auch wenn noch Monate übrig sind.
Die Elterngeldmonate kannst du zwischen dir und dem anderen Elternteil aufteilen – ihr könnt sie beide gleichzeitig nehmen oder abwechselnd. Das Elterngeld kann am Stück genommen werden oder mit Unterbrechungen, um es später fortzusetzen.
Als Mutter gelten die Lebensmonate, in denen du Mutterschaftsgeld oder eine andere Mutterschaftsleistung bezogen hast, als Monate, in denen du Basiselterngeld bekommen hast. Das heißt, dass sie von deinem Anspruch auf Basiselterngeld abgezogen werden.
Solltest du den Partnerschaftsbonus beziehen und du oder der andere Elternteil halten die Voraussetzungen dafür nicht ein, werden die bereits bezahlten Beiträge wieder zurückgefordert. So verlieren beide Elternteile den Bonus.
Ein Beispiel für die Kombinationsmöglichkeiten von Elterngeld
In den ersten vier Monaten bleibt die Mutter des Kindes zu Hause und bezieht Basiselterngeld. Nach diesen vier Lebensmonaten geht sie arbeiten und der Vater bleibt zu Hause. Er erhält Basiselterngeld für die Lebensmonate fünf und sechs. Ab dem siebten Lebensmonat gehen beide Elternteile wieder in Teilzeit arbeiten und beziehen vom siebten bis zum 14. Lebensmonat ElterngeldPlus.
Sie erhalten insgesamt sechs Monate Basiselterngeld und sechzehn Monate ElterngeldPlus und können so den Zeitraum, in dem sie diese finanzielle Leistung erhalten, auf 22 Monate ausweiten.
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab:
- Beantragst du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?
- Wie hoch war dein bisheriges Einkommen?
- Wie hoch ist dein Einkommen, während du Elterngeld beziehst?
- Bekommst du Zwillinge oder Mehrlinge?
- Hast du inzwischen ein weiteres Kind?
- Beziehst du noch andere staatliche Leistungen?
Grundsätzlich liegt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. Das ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Den Mindestbetrag erhältst du auch dann, wenn du vorher kein Einkommen hattest oder nach der Geburt genauso viel verdienst wie bisher.
Geschwisterbonus
Wenn du noch ein weiteres Kind hast, profitierst du zusätzlich vom Geschwisterbonus. Das bedeutet, dass du einen Zuschlag von zehn Prozent auf das Elterngeld bekommst – mindestens aber 75 Euro auf das Basiselterngeld und 37,50 Euro auf das ElterngeldPlus.
Bei Zwillingen oder Mehrlingsgeburten bekommst du einen Zuschlag von 300 Euro Basiselterngeld und 150 Euro ElterngeldPlus für jedes weitere Kind.
Das Elterngeld und andere finanzielle Leistungen
Solltest du andere finanzielle Leistungen wie Bürgergeld oder Mutterschaftsleistungen beziehen, gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder die andere Leistung wird auf das Elterngeld angerechnet – dann wird das Elterngeld weniger, die andere Leistung bleibt aber wie bisher.
Oder:
Das Elterngeld wird auf die andere Leistung angerechnet, dann wird die andere Leistung weniger und das Elterngeld bleibt unverändert.
Unterschiedliche Leistungen werden unterschiedlich berechnet, also ist das Ergebnis vom Einzelfall abhängig.
Mehr Elterngeld für Geringverdiener
Es gibt eine Sonderregelung für Geringverdiener, um auch ihre finanzielle Existenz während der Erziehung der Kinder zu gewährleisten. Solltest du vor der Geburt des Kindes weniger als 1.240 Euro Nettoeinkommen bekommen, dann erhältst du mehr Elterngeld. Der Prozentsatz, den du von deinem Nettoeinkommen an Elterngeld beziehst, steigt. Wenn du zum Beispiel nur 1.000 Euro verdienst, steigt der Prozentsatz von ursprünglichen 65 Prozent auf 67 Prozent. Du erhältst aber in jedem Fall den Mindestbetrag. Für Geringverdiener sind sogar bis zu 100 Prozent des bisherigen Gehalts möglich.
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Das Basiselterngeld und das BasiselterngeldPlus werden ähnlich berechnet, doch es gibt einen wesentlichen Unterschied, den wir im Folgenden beleuchten und anschließend in einer Beispielrechnung darstellen.
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld wird anhand deines Nettoeinkommens vor und nach der Geburt berechnet. Du erhältst 65 Prozent der Differenz.
Nehmen wir an, du hast vor der Geburt 2.000 Euro netto verdient. Nach der Geburt arbeitest du nicht. Die Differenz in deinem Einkommen beträgt also 2.000 Euro. Das Elterngeld beträgt 65 Prozent von diesen 2.000 Euro. Du würdest also jeden Monat 1.300 Euro Basiselterngeld bekommen.
Solltest du nach der Geburt in Teilzeit weiterarbeiten, sieht die Rechnung wie folgt aus.
Du hast vor der Geburt 2.000 Euro netto verdient. Nun bekommst du in Teilzeit 1.200 Euro netto. Der Unterschied ist monatlich 800 Euro. Das Elterngeld beträgt 65 Prozent von diesen 800 Euro. Du bekommst also jeden Monat 520 Euro Basiselterngeld.
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus werden genauso berechnet wie das Basiselterngeld – mit einem Unterschied. Es gibt einen sogenannten Deckelungsbetrag, der die maximale Höhe des ElterngeldPlus bestimmt.
Es ist begrenzt auf die Hälfte des Basiselterngelds, das du erhalten würdest, wenn du nach der Geburt kein zusätzliches Einkommen bekommst.
Rechnen wir das einmal vor:
Du hast vor der Geburt 2.000 Euro netto verdient und arbeitest nach der Geburt nicht. Die Differenz beträgt also 2.000 Euro – mit einem Prozentsatz von 65 würdest du also monatlich 1.300 Euro bekommen.
Das ElterngeldPlus beträgt die Hälfte dieses Betrags – also würdest du ohne zusätzliches Einkommen jeden Monat 650 Euro ElterngeldPlus bekommen. Dies ist auch gleichzeitig der Deckelungsbetrag. Das heißt, dass es die maximale Rate ist, die du erhalten kannst.
Nehmen wir an, du arbeitest in Teilzeit weiter. Du bekommst nach der Geburt einen Netto-Lohn von 1.200 Euro. Der Unterschied in deinem Nettoeinkommen beträgt also 800 Euro. 65 Prozent entsprechen monatlich 520 Euro Elterngeld. Der Deckelungsbetrag für das ElterngeldPlus liegt allerdings bei 650 Euro. Da die 520 Euro darunter liegen, bekommst du die volle Summe ausgezahlt.
Das ElterngeldPlus lohnt sich also besonders, wenn man nach der Geburt in Teilzeit arbeitet.
So kann es sein, dass das ElterngeldPlus genauso hoch ist wie das Basiselterngeld – wie in unserer Rechnung – nur mit dem Unterschied, dass du es länger beziehen kannst.
Ein Vergleich:
Mit einem zusätzlichen Einkommen von 1.200 Euro pro Monat erhältst du für:
- 12 Monate ein Basiselterngeld von 520 Euro. Insgesamt also Elterngeld in Höhe von 6.240 Euro.
- 24 Monate das ElterngeldPlus von 520 Euro. Insgesamt also Elterngeld in Höhe von 12.480 Euro.
Es gibt also viele verschiedene Möglichkeiten, Elterngeld zu beziehen und die verschiedenen Varianten zu kombinieren. Doch keine Sorge, du musst dir das nicht selbst ausrechnen. Um herauszufinden, welche Version für dich die beste wäre, kannst du den kostenlosen Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend benutzen.
Wie wird das bisherige Nettoeinkommen berechnet?
Dein durchschnittliches Nettoeinkommen ist ausschlaggebend für die Berechnung des Elterngeldes. Dieses wird in deiner zuständigen Elterngeldstelle aus deinem Bruttoeinkommen selbst berechnet. Es wird ein vereinfachtes Verfahren angewandt, um dein Nettoeinkommen zu bestimmen – aus diesem Grund kann sich das Ergebnis von deinem tatsächlichen Nettoeinkommen unterscheiden.
Es werden dabei pauschale Summen für Steuern und Sozialabgaben abgezogen – bei der Berechnung werden allerdings dieselben Daten benutzt, die auch das Finanzamt verwendet: Deine Steuerklasse, die Kirchensteuer, Renten-Versicherung, Kinder-Freibeträge et cetera.
Um herauszufinden, welche Monate für das Berechnen deines durchschnittlichen Nettoeinkommens berücksichtigt werden, ist es zunächst einmal wichtig, ob du selbstständig bist oder nicht.
Das Nettoeinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit
Bei der Berechnung des durchschnittlichen Nettoeinkommens wird dein Einkommen aus den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Geburt berücksichtigt. Bei der Mutter sind es die zwölf Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes.
Unter bestimmten Umständen hast du die Möglichkeit, einige Monate aus diesen zwölf herauszunehmen – sie werden dann einfach übersprungen und der Berechnungszeitraum beginnt dementsprechend früher. Das ist meistens dann möglich, wenn du in einem Monat weniger Einkommen hattest, weil du für ein anderes Kind Elterngeld bezogen hast, aufgrund deiner Schwangerschaft erkrankt warst oder Wehr- oder Zivildienst ohne Einkommen geleistet hast.
Solltest du aus einem anderen Grund kein Einkommen oder weniger erhalten haben, können die Monate nicht übersprungen werden. Sie werden berechnet und dein durchschnittliches Nettoeinkommen dadurch verringert.
Das Nettoeinkommen aus selbstständiger Arbeit
Solltest du selbstständig sein, wird für die Berechnung des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum berücksichtigt. Ein Veranlagungszeitraum ist in der Regel die Zeit, für die du deine letzte Steuererklärung gemacht hast. Diese umfasst meistens das letzte Kalenderjahr.
Dieser Zeitraum kann ebenfalls verschoben werden, wenn du Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hast oder aufgrund deiner Schwangerschaft erkrankt warst. Diese Verschiebung musst du beantragen, dann wird der vorletzte Veranlagungszeitraum für die Berechnung des Nettoeinkommens verwendet.
Wenn du sowohl Einkünfte aus einem angestellten Verhältnis als auch aus der Selbstständigkeit hast, gilt die Regelung für Selbstständige.
Wann kann ich einen Antrag auf Elterngeld stellen?
Den Antrag auf Elterngeld kannst du erst nach der Geburt deines Kindes stellen. Dies solltest du noch in den ersten drei Lebensmonaten tun, denn das Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt.
Wo kann ich einen Antrag auf Elterngeld stellen?
Deinen Antrag für das Elterngeld kannst du bei einer offiziellen Elterngeldstelle beantragen. Welche Beratungsstelle für dich zuständig ist, kannst du über die Suche nach offiziellen Elterngeldstellen auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausfinden.
Wie beantrage ich Elterngeld?
Jedes Bundesland hat ein eigenes Formular, das du ausfüllen musst, um Elterngeld zu beantragen. Das Antragsformular kannst du entweder online auf der offiziellen Seite des jeweiligen Bundeslandes herunterladen oder bei deiner Elterngeldstelle mitnehmen. Auch in vielen Gemeinden, bei Krankenkassen und auf Geburtsstationen in Krankenhäusern liegt das Formular häufig aus.
Der Antrag auf Elterngeld kann aber auch online ausgefüllt werden. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen funktioniert das über ElterngeldDigital, einem Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Unabhängig von diesem Service ist die Online-Beantragung auch in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und im Saarland möglich.
Das Elterngeld kann von jedem Elternteil nur einmal pro Kind beantragt werden. Ihr könnt den Antrag gemeinsam stellen oder einzeln. Der Antrag muss in jedem Fall von beiden Eltern unterschrieben werden, auch wenn nur einer von euch Elterngeld beantragt. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn du den Antrag als Alleinerziehender unterschreibst.
Mit dem Antrag legst du dich genau auf die Bezugsmonate für das Elterngeld fest.
Was muss ich mitbringen?
Zu deinem Termin in der Elterngeldstelle solltest du bereits einige Dokumente mitbringen, damit dein Elterngeldantrag schnell bearbeitet werden kann:
- Nachweise über dein bisheriges Einkommen: die Lohn- oder Gehaltsabrechnung der letzten zwölf Monate vor der Geburt bzw. dem Mutterschutz.
- Bei Selbstständigkeit den letzten Steuerbescheid.
- Die Geburtsurkunde des Kindes oder die Geburtsbescheinigung, die du vom Krankenhaus bekommen hast.
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld nach der Geburt.
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.
- Eine Bescheinigung, falls du privat versichert bist oder eine zusätzliche Krankentagegeld-Versicherung hast.
- Soldaten oder Beamte müssen eine Bescheinigung über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes und den Zuschüssen zu diesen Bezügen mitbringen.
- In manchen Fällen werden auch Dokumente verlangt, die das Einkommen nachweisen, das du verdienst, während du Elterngeld beziehst. Das kann eine Bescheinigung über deine Arbeitszeiten während des Elterngeldbezugs sein oder bei Selbstständigen eine eigene Auflistung der Arbeitszeiten während des Elterngeldbezugs.
Es ist durchaus möglich, dass noch weitere Unterlagen angefordert werden, um nachzuweisen, welche Vorkehrungen du zu deiner beruflichen Entlastung getroffen hast.
Kann der Elterngeldantrag hinterher geändert werden?
Der Elterngeldantrag kann auch im Nachhinein noch geändert werden – allerdings nur für die Bezugsmonate, die in der Zukunft liegen. Für die Monate, in denen das Elterngeld schon bezogen wurde, sind Änderungen nur in besonderen Härtefällen möglich zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung oder wenn ein Elternteil verstirbt.
Du kannst allerdings jederzeit vom ElterngeldPlus auf das Basiselterngeld wechseln – auch nachträglich.
Dabei kann es vielleicht zu Schwierigkeiten mit deiner Krankenversicherung kommen. Informiere dich am besten vorab direkt bei deiner Krankenkasse.
Wie bin ich krankenversichert, wenn ich Elterngeld beantrage?
Wenn du Elterngeld beantragst, bist du genauso versichert wie bisher. Allerdings können sich die Beiträge, die du für deine Krankenversicherung bezahlten musst, verändern. Lass dich am besten von deiner Krankenkasse beraten, bevor du den Elterngeldantrag stellst.
- Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse: Du musst nur Beiträge bezahlen, wenn du weitere Einnahmen hast, während du das Elterngeld beziehst – also wenn du in Teilzeit arbeitest. Dann musst du gemeinsam mit deinem Arbeitgeber weiterhin die Beiträge zahlen.
Studenten müssen allerdings immer ihre Beiträge bezahlen, auch wenn sie kein zusätzliches Einkommen haben.
- Wenn du in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert bist, musst du weiterhin keine Beiträge bezahlen.
- Solltest du freiwillig gesetzlich versichert sein, musst du wie bisher deine Beiträge zahlen. In manchen Fällen verringert sich dieser jedoch auf den Mindestbeitrag – wie das im Einzelfall aussieht, musst du bei deiner Krankenkasse erfragen.
- Privat versicherte müssen alle Beiträge selbst bezahlen – auch den Zuschuss, der normalerweise von deinem Arbeitgeber übernommen wird. Als Ausgleich bekommst du davor mehr Elterngeld, da hier die Pauschale für die Krankenversicherung wegfällt.
Muss ich Elternzeit nehmen, um Elterngeld zu bekommen?
Du musst nicht unbedingt Elternzeit nehmen, um Elterngeld zu bekommen. Allerdings darfst du, während du diese finanzielle Leistung beziehst, nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Viele Arbeitnehmer müssen also ihre Arbeitszeit verringern und nutzen dazu die Elternzeit.
Die Elternzeit ermöglicht es dir, dein bisheriges Arbeitsverhältnis zu pausieren oder deine Arbeitszeiten zu verringern, ohne zu kündigen oder einen neuen Arbeitsvertrag auszuhandeln. Dein Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, dir diese Elternzeit zu gewähren und er kann diese nur unter dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Nach der Elternzeit kannst du in den meisten Fällen wieder problemlos in dein altes Arbeitsverhältnis zurückkehren – denn in diesem Zeitraum stehst du unter einem gesonderten Kündigungsschutz.
Es ist also durchaus sinnvoll, wenn du die Elternzeit so legst, dass alle Lebensmonate, in denen du Elterngeld beziehen kannst, in ihr enthalten sind.
Muss ich das Elterngeld in der Steuererklärung angeben? Und wenn ja, wo?
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei – allerdings unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
Das bedeutet, dass es dir als zusätzliches Einkommen angerechnet wird und somit auch deinen persönlichen Steuersatz prozentual erhöht.
Wenn du Elterngeld beziehst, bist du dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und diese Leistung anzugeben.
Das Elterngeld musst du in den Mantelbogen der Steuererklärung eintragen unter der Zeile „Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen“.
Das Elterngeld und auch die Elternzeit sind also eine große Stütze für frisch gebackene Eltern. Es ermöglicht Vätern und Müttern, sich Zeit für ihren Nachwuchs zu nehmen, ohne dass ihre finanzielle Existenz gefährdet wird. In den letzten Jahren wurden die Regelungen für das Elterngeld immer wieder verbessert, um es besonders für Väter attraktiver zu machen, die immer häufiger Elternzeit nehmen wollen.
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