Das Wichtigste auf einen Blick:
Wenn es um die Länge der Pausen geht, geraten Chefs und Mitarbeiter immer wieder aneinander. Klar, der Chef will am liebsten, dass im Akkord und mit Hochdruck gearbeitet wird – und die Angestellten möchten bei all dem Stress ganz einfach mal verschnaufen. Bei der Pausenregelung kommt es daher leicht zum Zwist, denn im Regelfall galoppieren beide Seiten in entgegengesetzte Richtungen.
Dabei ließen sich hitzige Debatten vielleicht schnell entschärfen: Wer wann und wie lange Pause machen darf oder muss, ist von der gesetzlichen Pausenregelung nämlich klar festgelegt. Das geschieht zum Schutz der Arbeitnehmer, denn so soll gewährleistet werden, dass sich Angestellte während eines Arbeitstages ausreichend erholen und entspannen können. Kochen die Diskussionen in deiner Firma zu diesem Thema mal wieder hoch, helfen dir diese grundlegenden Fakten zur Pausenregelung sicher schon weiter.
Gesetzliche Pausenregelung: einige grundlegende Fakten
Entscheidend für die gesetzliche Pausenregelung ist nur die Arbeitszeit des betreffenden Tages – nicht die Arbeitsstunden pro Woche, nicht der Wochentag und auch nicht, ob der Arbeitnehmer in Vollzeit, in Teilzeit oder nur geringfügig beschäftigt ist. Vom Marktleiter bis zur Aushilfe, die Regale einräumt: Welchen rechtlichen Pausenanspruch du hast, hängt davon ab, wie viele Stunden du an dem jeweiligen Tag arbeiten musst (es gibt allerdings ein paar Ausnahmen – dazu unten mehr).
- Bei einer Gesamtarbeitszeit von bis zu 6 Stunden hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Pause. Wenn du 6 Stunden an der Supermarktkasse aushilfst, muss der Arbeitgeber dir also keine Ruhepause gewähren.
- Bei einer Gesamtarbeitszeit von 6 bis 9 Stunden hast du einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Außerdem wichtig: Ein Arbeitsabschnitt darf nie länger als 6 Stunden andauern – nach 6 Stunden ist eine Pause Pflicht.
- Ab einer Gesamtarbeitszeit von 9 Stunden und aufwärts hast du einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 45 Minuten Pause. Interessant zu wissen ist hierbei ebenso, dass das deutsche Recht Arbeitstage jenseits der 8 Stunden nur im Ausnahmefall vorsieht.
- Jede Ruhepause muss mindestens 15 Minuten lang sein – unterschreitet eine Ruhepause diese Mindestvorgabe, wird sie rechtlich nicht als Pausenzeit, sondern als Arbeitszeit betrachtet. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine halbe Stunde Pause kann im Regelfall also nicht mit 5 Minuten Pause hier und 5 Minuten Pause dort “abgestottert” werden.
Pause heißt Pause: Arbeitspflichten müssen ruhen
Wie viel Pausenzeit einem Arbeitnehmer unter welchen Bedingungen zusteht, ist rechtlich also ziemlich klar abgesteckt. Doch was definiert das Gesetz eigentlich in diesem Sinne als Ruhepause – und was nicht? Entscheidend ist dabei ein Umstand: Der Arbeitnehmer muss während der Ruhepause komplett von seinen Arbeitspflichten freigestellt sein.
Das heißt zum Beispiel, dass du während deiner Pause eigentlich keine Kundenanrufe entgegennehmen darfst – für diesen Zeitraum müsste jemand anderes die Aufgabe übernehmen. Wer während der Pausenzeit weiterhin einigen Arbeitspflichten nachkommen soll, selbst wenn es nur vermeintliche Kleinigkeiten sind, wird von seinem Arbeitgeber in der Regel nicht gesetzeskonform behandelt. Pause heißt Pause: Die Arbeitspflichten müssen währenddessen ruhen.
Daran solltest du übrigens auch ein ganz eigenes Interesse haben, denn gesetzliche Pausenzeiten zählen nicht zu den Arbeitsstunden und werden dementsprechend auch nicht bezahlt. Wer während der Pause arbeitet, bekommt dafür also nicht mal Geld.
Ruhepause, Betriebspause und Ruhezeit sind verschiedene Dinge
Die Ruhepause der gesetzlichen Pausenregelung ist weder mit der Betriebspause noch mit der Ruhezeit zu verwechseln. Während der Betriebspause steht der Arbeitsbetrieb außerplanmäßig still, etwa wegen eines technischen Defekts in der Produktion. Diese Unterbrechung ist in der Regel nicht vom Arbeitnehmer verschuldet, sie geschieht unfreiwillig. Auch weil du während der Betriebspause ständig für die Wiederaufnahme der Arbeit bereit sein musst, gilt die Betriebspause rechtlich als bezahlte Arbeitszeit und niemals als Pausenzeit.
Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.
Mit der Ruhezeit ist hingegen die Zeitspanne zwischen dem Feierabend und dem Arbeitsbeginn am darauffolgenden Arbeitstag gemeint. Im Regelfall muss diese Ruhezeit rechtlich mindestens 11 Stunden betragen. Wer erst um 22:00 Uhr seinen Arbeitstag beendet, darf am nächsten Morgen also nicht schon wieder um 7:00 Uhr auf der Matte stehen. Hier gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmeregelungen, etwa in der Gastronomie, in Krankenhäusern, in der Landwirtschaft oder im öffentlichen Dienst.
Der Chef darf festlegen, wann und wo Pause ist
Wann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter in die Pause entlässt, ist dabei größtenteils ihm überlassen. Auch spontane Anordnungen und Planänderungen sind in der Regel rechtens. Wenn der Chef morgens also noch nicht genau abschätzen kann, wann er die Mitarbeiter idealerweise eine Pause einlegen lässt, ist das legitim.
Sobald der Chef eine Pause anordnet, muss für die Mitarbeiter allerdings unmissverständlich klar sein, wann sie beginnt und wann sie endet.
Eine Pause, die “jeden Moment” vorüber sein könnte, vielleicht gerade so wie es der Laune des Chefs entspricht, ist rechtlich nicht zulässig – denn sie verhindert die Erholung und Entspannung der Arbeitnehmer.
Der Chef sollte, abgesehen von den rechtlichen Mindestpflichten, ein hohes Eigeninteresse daran haben, seinen Angestellten ausreichend Gelegenheiten zur Erholung und Entspannung zu bieten. Denn je länger am Stück gearbeitet werden muss, desto mehr lässt die Arbeitsleistung nach – Stress, Lärm oder unterbrechende Telefonate verstärken diesen Effekt zusätzlich.
Das schlägt sich nicht nur auf die Arbeitsmoral der Angestellten nieder: Nachlassende Konzentration und zu hohe Arbeitsbelastung können außerdem zu eigentlich vermeidbaren Fehlern und Ungenauigkeiten führen. Im schlechtesten Fall schadet das den Mitarbeitern und der Firma. Angemessene Ruhepausen sind also für alle Parteien von Vorteil.
Der Arbeitgeber genießt bei Pausen das Direktionsrecht
Trotzdem hat der Arbeitnehmer kein Anrecht darauf, seine Pausen selbst zu legen, selbst zu koordinieren: Das Direktionsrecht genießt der Arbeitgeber. Wenn dein Chef möchte, dass bestimmte Arbeiten ununterbrochen erledigt werden, darf er demnach versetzte Pausen anordnen – sodass entsprechende Posten in der Fertigung oder in der Telefonzentrale immer besetzt sind. Das kann natürlich auch bedeuten, dass du deine Pause gegebenenfalls ohne deine Kollegen einlegen musst. Auch wenn du lieber nicht allein essen gehen würdest, sind dir in dem Fall rechtlich die Hände gebunden.
Gesetzliche Pausenregelung ist verpflichtend – auch für Arbeitnehmer
Die gesetzlichen Pausenregelungen sind verbindlich, der Arbeitgeber darf sie nicht aussetzen oder umgehen – und dasselbe gilt natürlich auch für Arbeitnehmer. Du magst mit dem Gedanken spielen, deine Pause einfach wegfallen zu lassen, um dank der so eingesparten Zeit am Ende des Tages eher Feierabend machen zu dürfen. Aber das ist nicht erlaubt:
Spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit musst du eine Pause einlegen, auch wenn du vielleicht gar keinen Moment zum Verschnaufen benötigst. So jedenfalls sieht es das Gesetz vor.
Ausnahmen in der gesetzlichen Pausenregelung für Jugendliche und je nach Branche
Für jugendliche (sprich: nicht volljährige) Arbeitnehmer zwischen 15 und 17 Jahren – die in der Regel als Auszubildende beziehungsweise als Aushilfs- und Ferienjobber beschäftigt sind – gelten andere Regeln. Das Gesetz möchte sie besonders schützen und gewährt ihnen deshalb mehr Pausenzeit:
- Schon bei einer Gesamtarbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden stehen Jugendlichen mindestens 30 Minuten Pause zu.
- Bei einer Gesamtarbeitszeit von 6 bis 8 Stunden sind mindestens 60 Minuten Pause Vorschrift.
- Anders als bei den Erwachsenen ist bei Jugendlichen bereits nach 4,5 Stunden durchgängiger Arbeit eine Ruhepause Pflicht – sie dürfen ihre Arbeitstätigkeit erst danach wieder aufnehmen.
- Arbeitszeiten jenseits der 8 Stunden pro Tag sind für Jugendliche generell verboten.
Sonderregelungen in der Gastronomie oder im Krankenhaus
Sonderregelungen gibt es außerdem in verschiedenen Branchen. In der Gastronomie, besonders bei Großveranstaltungen, kann es schwierig sein, die rechtlichen Vorschriften einzuhalten – denn anders als in vielen anderen Tätigkeitsfeldern schwankt das nötige Arbeitspensum in diesem Bereich stark und hängt von vielen äußeren Faktoren ab. Weil Gäste und Veranstalter häufig neue und sich ändernde Anforderungen stellen, lassen sich außerdem Zeitpläne nicht immer einhalten. Das betrifft natürlich oft auch den Pausen- und Stundenplan der Mitarbeiter.
Ganz ähnlich kann es sich in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen verhalten, wenn “Not am Mann” ist: Durch die betriebliche Notwendigkeit kann es dazu kommen, dass rechtlich erforderliche Pausen- und Arbeitszeiten nicht eingehalten werden. Auch in Verkehrsbetrieben, also bei Bus und Bahn, lassen sich gesetzlich vorgeschriebene Pausenregelungen nicht immer umsetzen. Dass sich die Situationen und Arbeitsbedingungen in diesen Branchen sehr unterschiedlich gestalten, macht allgemeingültige Aussagen schwer. Im Zweifelsfall solltest du dich also mit deinem Betriebsrat kurzschließen (sofern es einen gibt) oder mit entsprechenden Arbeitnehmervereinen und -verbänden in Kontakt treten.
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