Das Wichtigste auf einen Blick:
- Um einen Ausbilderschein zu bekommen, musst du eine Ausbildereignungsprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ablegen.
- Es gibt keine weiteren Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung.
- In einem freiwilligen Vorbereitungskurs lernst du die verschiedenen Handlungsfelder kennen, die während der Prüfung abgefragt werden.
- Um ein Ausbilder zu werden, musst du neben dem Ausbildungsschein noch deine fachliche Qualifikation nachweisen: Hierfür brauchst du eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium.
Wenn du dich dafür interessierst, die Fachkräfte von morgen auszubilden, brauchst du nicht nur die nötige fachliche Qualifikation. In Deutschland musst du außerdem deine arbeitspädagogische Eignung nachweisen, um ein Ausbilder zu werden. Dies geschieht über den Erwerb eines Ausbilderscheins.
Was ist ein Ausbilderschein?
Wer in Deutschland neue Fachkräfte ausbilden möchte, benötigt einen Ausbilderschein. Mit diesem kannst du nachweisen, dass du die nötige berufs- und arbeitspädagogische Eignung besitzt, um andere auszubilden.
Es gibt nur einen Ausbildungsschein für alle Ausbildungsberufe: Er ist bundesweit einheitlich und staatlich anerkannt. Eine Ausnahme stellen lediglich die sogenannten freien Berufe dar. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Hebammen oder Journalisten. Diese dürfen, wenn sie über einen entsprechenden Abschluss verfügen, in ihrem Fachbereich auch ohne Ausbilderschein ausbilden.
Ausbilder werden – die Voraussetzungen
Ausbilder sind gemäß § 14 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) dafür verantwortlich, den Auszubildenden die „berufliche Handlungsfähigkeit […], die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist“, zu vermitteln. Sie müssen die Berufsausbildung also zeitlich und inhaltlich planen und so durchführen, dass das Ausbildungsziel in der dafür vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann.
Um Ausbilder zu werden, musst du laut dem Berufsbildungsgesetz persönlich und fachlich dazu geeignet sein. Als persönlich nicht geeignet gelten Personen, die Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen dürfen oder die mehrmals oder schwer gegen das BBiG verstoßen haben.
Als fachlich geeignet gilt, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte benötigt werden. Die berufliche Eignung erhältst du durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium in der Fachrichtung, in der du ausbilden möchtest.
Die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse kannst du durch den Erwerb des Ausbildungsscheins nachweisen. Mit dem Ausbildungsschein allein giltst du als ausbildungsbefähigt, doch erst mit dem Nachweis deiner fachlichen Eignung bist du auch ausbildungsberechtigt.
Wie bekomme ich den Ausbilderschein?
Um den Ausbildereignungsschein zu bekommen, musst du die Ausbildereignungsprüfung absolvieren. Die Regelungen zu dieser Prüfung sind in der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) festgehalten, die auf Basis des Berufsbildungsgesetzes erstellt wurde.
Für die Teilnahme an der Prüfung musst du keine besonderen Voraussetzungen erfüllen: Es gibt weder ein Mindestalter noch eine Altersbeschränkung. In der Ausbildereignungsprüfung werden deine Kompetenzen zur selbstständigen Planung, Durchführung und Kontrolle der Berufsausbildung getestet. Die Prüfung ist dabei in folgende Themenbereiche unterteilt:
Du musst dich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer für die Prüfung anmelden. Informationen über die Anmeldung findest du auf der Homepage der entsprechenden Kammer.
Ablauf der Ausbildereignungsprüfung
Die Prüfung für den Ausbilderschein besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Du musst in beiden Test mindestes die Note „ausreichend“ erhalten, um den Ausbilderschein zu bekommen. Beide Prüfungen können zweimal wiederholt werden.
Die schriftliche Prüfung des Ausbilderscheins beinhaltet fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern. Der Test besteht sowohl aus Multiple-Choice-Fragen als auch aus freien Antworten. Die schriftliche Prüfung dauert circa drei Stunden.
Der praktische Teil der Prüfung für den Ausbilderschein besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von jeweils 15 Minuten. Für deine Präsentation wählst du eine berufstypische Ausbildungssituation aus und beschreibst, wie du die Inhalte als Ausbilder vermitteln würdest, wie du mit Problemen umgehst und die Leistung des Azubis bewertest. Im Anschluss wird deine Präsentation in einem Fachgespräch diskutiert. Du hast auch die Möglichkeit, die Ausbildungssituation praktisch durchzuführen.
Ausbilderschein: Vorbereitung zur Prüfung
Es gibt keinen offiziellen oder verpflichtenden Vorbereitungskurs für den Erwerb des Ausbilderscheins. Solltest du dich nicht im Alleingang auf die Prüfung vorbereiten wollen, kannst du freiwillig einen Kurs besuchen. In diesen Kursen, die auch als Ausbildung für Ausbilder (AdA) bezeichnet werden, lernst du alle relevanten Kenntnisse für den Erwerb des Ausbilderscheins.
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung hat auf Grundlage der Ausbildereignungsverordnung einen Rahmenplan für diese Vorbereitungskurse entwickelt. Er legt die Kenntnisse und Fähigkeiten fest, die im Rahmen dieser AdA-Kurse vermittelt werden sollen. Dieser Rahmenplan soll sicherstellen, dass die Lehrgänge bundesweit einheitliche Qualitätsstandards einhalten.
Die AdA-Kurse umfassen in der Regel circa 115 Unterrichtsstunden und können sowohl als Präsenzunterricht als auch in Form eines Onlinekurses stattfinden. Wie genau der Kurs aufgebaut ist, hängt vom Bildungsträger ab. Du kannst einen kompakten Wochenendkurs besuchen oder einen zeitlich unbegrenzten Onlinekurs belegen, bei dem du das Material in deinem Tempo durcharbeitest.
Im Internet findest du zahlreiche Privatanbieter für AdA-Kurse. Einige Industrie- und Handelskammern (IHK) bieten eigene Vorbereitungskurse an.
Ausbilderschein: Kursinhalte
In den Kursen zu Prüfungsvorbereitung lernst du die vier verschiedenen Handlungsfelder kennen, die du für den Erwerb des Ausbildungsscheins benötigst. Im Rahmenplan des Bundesinstituts für Berufsbildung werden die Inhalte der einzelnen Handlungsfehler detailliert beschrieben.
Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen
Im ersten Handlungsfeld des Ausbilderscheins lernst du, die Ausbildung in deinem Betrieb vorzubereiten. Dies umfasst sowohl die Überprüfung der Eignung des Betriebs für die Ausbildung sowie die Auswahl der Ausbildungsberufe. Du lernst:
Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Im zweiten Handlungsfeld für den Ausbilderschein lernst du, einen Ausbildungsplan auf Grundlage der AEVO zu erstellen. Dabei orientierst du dich an berufstypischen Arbeitsprozessen, berücksichtigst die Einwände der betrieblichen Interessenvertretung und trittst in Kontakt mit der Berufsschule. Des Weiteren lernst du
Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
Um einen Ausbildungsschein zu bekommen, musst du das selbstständige Lernen des Azubis im berufstypischen Prozess fördern können. Dazu erfährst du, wie
Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen
Als Ausbilder musst du deinen Azubi bei dem erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung unterstützen. Du lernst, wie
Ausbilderschein: Kosten
Solltest du dich dazu entscheiden, einen Vorbereitungskurs für den Erwerb des Ausbilderscheins zu besuchen, liegen die Kosten bei circa 500 Euro. Natürlich kommt es hier darauf an, für welchen AdA-Kurs du dich entscheidest. Ein Online-Kurs ist häufig günstiger, da du weder Anfahrt noch Unterkunft oder Verpflegung bezahlen musst.
Wenn du dich zur Prüfung für den Ausbilderschein anmeldest, musst du eine Prüfungsgebühr bezahlen. Diese wird von der zuständigen Kammer festgelegt und fällt unterschiedlich aus. Einige Kammern fordern unter 100 Euro, andere bis zu 200 Euro.
In einigen Fällen kannst du eine Förderung für die Ausbildereignungsprüfung beantragen: zum Beispiel durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Wer den Ausbilderschein im Rahmen seiner Meisterausbildung macht, kann das Meister-BAföG beantragen.
Befindest du dich bereits in einem Arbeitsverhältnis, ist dein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, deinen Vorbereitungskurs oder die Prüfungsgebühr für den Ausbilderschein zu bezahlen. Es lohnt sich jedoch häufig, Rücksprache mit deinem Arbeitgeber zu halten, denn dieser ist in der Regel auch daran interessiert, dich als Ausbilder für sein Unternehmen zu gewinnen.
Ausbilderschein: berufliche Perspektiven
Als zertifizierten Ausbilder mit einem Ausbildungsschein eröffnen sich dir neue berufliche Perspektiven: Durch den großen Fachkräftemangel sind immer mehr Unternehmen daran interessiert, selbst auszubilden, um die Azubis im Anschluss an das eigene Unternehmen zu binden. Mit einem Ausbildungsschein hast du also Vorteile im Bewerbungsprozess oder kannst deine Stellung im Unternehmen festigen.
Du beweist außerdem, dass du in der Lage bist, Menschen zu führen – eine Eigenschaft, die nicht nur als Ausbilder gefragt ist, sondern auch in Führungspositionen. Arbeitnehmer mit einer AdA-Ausbildung übernehmen häufig schneller die Leitung von kleineren Teams und können so beruflich aufsteigen.
Ausbilderschein: Gehaltserhöhung
Dein Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, dir mit mehr Gehalt zu zahlen, wenn du einen Ausbilderschein hast. Da du aber als Ausbilder in Zukunft mehr und neue Aufgaben übernehmen wirst und nun sogar als leitender Angestellter zählst, solltest du mit deinem Arbeitgeber über eine Gehaltserhöhung verhandeln.
Am besten solltest du das Verhandlungsgespräch schon dann führen, wenn es darum geht, dass du den Ausbilderschein erwerben möchtest. Spätestens bevor du deinen ersten Azubi übernimmst und deine täglichen Aufgaben umstrukturierst, solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen.
Ausbilderschein: Weiterbildung
Für Ausbilder ist es essenziell, sich ständig fachlich weiterzubilden, um dieses Wissen an die Azubis weitergeben zu können. Du kannst deine Fähigkeiten als Ausbilder zum Beispiel durch verschiedene Fortbildungsmodule der Industrie- und Handelskammer ausbauen.
Du kannst mit einem Ausbilderschein auch eine berufliche Weiterbildung zum Aus- und Weiterbildungspädagogen machen. Dann bist du nicht nur für die Weiterbildung von Azubis zuständig, sondern beurteilst auch andere Mitarbeiter und entwickelst interne Qualifikationsmaßnahmen. Dein Ziel als Aus- und Weiterbildungspädagoge ist die Optimierung von Lernwegen und die individuelle Förderung der Mitarbeiter. Die Weiterbildung zum Aus- und Weiterbildungspädagogen kannst du in Voll- oder Teilzeit an der IHK absolvieren.
Eine weitere interessante Weiterbildung für Arbeitnehmer mit einem Ausbilderschein ist die zum Online-Trainer der IHK. Hier lernen Ausbilder die pädagogischen und psychologischen Grundlagen des E-Learnings. Du lernst, Online-Trainings zu entwickeln und komplexe Themen in einfachen Online-Kursen zu verpacken.
Bist du ein Ausbilder im kaufmännischen Bereich, bietet sich hingegen eine Weiterbildung zum Fachwirt an und im gewerblich-technischen Bereich die fachliche Weiterbildung zum Industriemeister.
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