Das Wichtigste auf einen Blick:
- Befristete Arbeitsverträge enden zu einem festgelegten Datum oder nach Erreichen eines bestimmten Ergebnisses beziehungsweise nach Erfüllung eines definierten Zwecks.
- Ein befristeter Arbeitsvertrag ist nur wirksam, wenn dieser schriftlich aufgesetzt wird.
- Während der Schwangerschaft oder Elternzeit steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kein Anspruch auf Vertragsverlängerung zu.
- Hält ein Arbeitnehmer eine Befristung für unwirksam, kann er beim Arbeitsgericht eine Klage einreichen.
Häufig wird zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Welche positiven und negativen Aspekte ein solcher Vertrag mit sich bringt, welche Besonderheiten es gibt und welche Vorschriften beachtet werden müssen, erfährst du in diesem Beitrag.
- Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?
- Voraussetzungen für die Vertragsgültigkeit
- Befristeter Arbeitsvertrag – Probezeit
- Befristeter Arbeitsvertrag: Kündigung möglich?
- Befristeter Arbeitsvertrag – Verlängerung
- Lässt sich ein befristeter Arbeitsvertag in einen unbefristeten umwandeln?
- Vertragsänderungen während der Laufzeit
- Vorteile von befristeten Verträgen
- Nachteile von befristeten Verträgen
Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?
Wie der Begriff impliziert, handelt es sich bei einem befristeten Arbeitsvertrag – auch Zeitvertrag genannt – um einen Vertrag für ein befristetes Arbeitsverhältnis. Wenn dieses zu einem festgelegten Zeitpunkt oder an einem genauen Datum endet, ist von einer Zeitbefristung oder einer kalendermäßigen Befristung die Rede. Kennzeichnet die Erfüllung eines Zwecks, der Eintritt eines bestimmten Ereignisses oder das Erreichen eines vorab definierten Ergebnisses das Ende des Arbeitsverhältnisses, handelt es sich um eine Zweckbefristung.
Häufig ist die Vertretung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die sich im Mutterschutz oder in Elternzeit befinden oder wegen Krankheit ausfallen, ein Grund für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag. Wenn die Eltern ihre Arbeit im Betrieb wieder aufnehmen, endet damit der befristete Vertrag des Arbeitnehmers.
Es besteht die Möglichkeit einer Doppelbefristung. In diesem Fall wird ein Zweck mit einer kalendermäßigen Höchstbefristung kombiniert.
Rechtliche Grundlagen für befristete Arbeitsverhältnisse führt der Gesetzgeber insbesondere im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) auf.
Voraussetzungen für die Vertragsgültigkeit
Damit die Befristung wirksam ist, muss der Vertrag in Schriftform aufgesetzt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen das Schriftstück unterzeichnen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sorgt eine Verschriftlichung nach Arbeitsantritt nicht dafür, dass eine zunächst nur mündlich vereinbarte Befristung wirksam wird. Sowohl Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer müssen wissen, dass das Arbeitsverhältnis nur befristet besteht. Zudem gibt es eine sachlich begründete und eine sachgrundlose Befristung.
Eine Sachgrundbefristung zeichnet sich dadurch aus, dass ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt. In § 14 des TzBfG listet der Gesetzgeber folgende Befristungsgründe auf:
Eine kalendermäßige Befristung ist nach § 14 des TzBfG unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Sachgrund wirksam, nämlich
Befristeter Arbeitsvertrag – Probezeit
Grundsätzlich können maximal sechs Monate Probezeit in einem Arbeitsverhältnis vereinbart werden. In dieser gelten für beide Parteien verkürzte Kündigungsfristen. Auch bei befristeten Arbeitsverträgen kann eine entsprechende Probezeit vereinbart werden.
Häufig wird der befristete Arbeitsvertrag als verlängerte Probezeit eingesetzt. Die gesetzliche Dauer der Probezeit ist manchen Arbeitgebern zu kurz, weshalb sie mehrere befristete Arbeitsverträge abschließen. Stellt sich heraus, dass sich der Arbeitnehmer doch nicht für den Job eignet, muss sein Chef ihn nicht kündigen. Stattdessen endet das Arbeitsverhältnis automatisch zum definierten Datum. Dadurch ergibt sich für den Arbeitgeber ein verringerter Aufwand.
Befristeter Arbeitsvertrag: Kündigung möglich?
Ein befristeter Arbeitsvertrag läuft mit dem Erreichen eines bestimmten Datums oder Erfüllen eines festgelegten Zwecks aus. Somit ist eine Kündigung nicht nötig. Zudem gilt eine ordentliche Kündigung bei einem befristeten Arbeitsverhältnis generell als ausgeschlossen, solange der Einzelvertrag oder ein gültiger Tarifvertrag keine andere Regelung zur Kündbarkeit vorgeben. Eine begründete außerordentliche Kündigung ist hingegen immer möglich.
Befristeter Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft
Schwangere Arbeitnehmerinnen sind nach dem Mutterschutzgesetz vor einer Kündigung geschützt. Diese Regelung gilt auch in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Das bedeutet aber nicht, dass sich ein befristeter Arbeitsvertrag automatisch verlängert. Der Kündigungsschutz greift schließlich nur im Fall einer Kündigung und nicht bei dem regulären Auslauf eines Vertrages. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden.
Befristeter Arbeitsvertrag – Verlängerung
Befristete Arbeitsverträge können mehrmals verlängert werden. Handelt es sich um eine sachgrundlose Befristung muss der Arbeitgeber hierbei die bereits genannten Höchstgrenzen beachten. Nach dem Arbeitsrecht sind nach dem Erreichen der Maximaldauer weitere Befristungen möglich, wenn diese sachlich begründet sind, andernfalls besteht ein Anschlussverbot. Bei der Befristung mit Sachgrund gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze.
Wenn der Vertrag mehrfach hintereinander verlängert wird, ist von einer Kettenbefristung die Rede. Eine Kettenbefristung kann unter Umständen rechtlich unwirksam sein, beispielsweise wenn der angegebene Sachgrund ungültig ist oder die Dauer und Anzahl der Befristungen die Vermutung eines Missbrauchs seitens des Arbeitgebers nahelegen. Ob tatsächlich ein Missbrauch vorliegt, entscheidet das Gericht im Einzelfall.
Wichtig: Ein Arbeitgeber kann einen befristeten Arbeitsvertrag nur innerhalb der Vertragslaufzeit verlängern. Kommt die Verlängerung erst nach Ablauf der Vertragsdauer zustande, handelt es sich aus rechtlicher Sicht um einen neuen Vertragsschluss. Die erneute Befristung ist in diesem Fall unwirksam, sodass sich der befristete Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag umwandelt.
Befristeter Arbeitsvertrag – wann muss der Arbeitgeber Bescheid geben, ob das Arbeitsverhältnis verlängert wird?
Grundsätzlich können Arbeitgeber bis zum letzten Tag der vertraglich vereinbarten Frist warten, um dem Arbeitnehmer mitzuteilen, ob der Vertrag verlängert wird.
Für den Beschäftigten ist es jedoch sinnvoll, frühzeitig zu erfahren, ob sein Arbeitgeber ihn weiterhin beschäftigt. Zum einen, um sich rechtzeitig auf die Suche nach einer neuen Stellen zu machen, und zum anderen, um sich arbeitsuchend zu melden. Arbeitnehmer müssen sich nämlich spätestens drei Monate vor Ende des befristeten Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit melden. Halten sie diese Frist nicht ein, riskieren sie, eine Sperrzeit für das anschließende Arbeitslosengeld zu erhalten. Wenn ein Beschäftigter kurzfristig erfährt, dass das Arbeitsverhältnis bald endet, muss er sich spätestens drei Tage nach dem Bescheid arbeitsuchend melden.
Lässt sich ein befristeter Arbeitsvertag in einen unbefristeten umwandeln?
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer jederzeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten, anstatt den befristeten Vertrag zu verlängern. Spätestens wenn keine Vertragsverlängerung mehr möglich ist, muss der Arbeitgeber sich entscheiden, ob er den Angestellten von nun an unbefristet in seinem Betrieb beschäftigen oder ihn entlassen möchte.
Eine Ausnahme dieser Regelung ergibt sich aus § 15 des TzBfG, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nach dem definierten Ende unverändert fortsetzen. Damit ist gemeint, dass der Mitarbeiter weiterhin seiner Arbeit im Betrieb nachgeht und die im Vertrag festgelegten Aufgaben erledigt. In diesem Fall entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht.
Auch wenn der Vertrag unwirksam geschlossen wurde, wandelt sich das befristete in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Der Beschäftigte kann in diesem Fall frühestens zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende von seinem Chef ordentlich gekündigt werden, wenn laut Tarif- oder Arbeitsvertrag keine andere Vereinbarung gilt.
Der befristete Arbeitsvertrag ist zum Beispiel unwirksam, wenn
- im Rahmen der Verlängerung neue Arbeitsbedingungen festgelegt wurden,
- die Höchstdauer für Verlängerungen überschritten oder
- die Befristung nur mündlich beschlossen wurde.
Gilt die Befristung lediglich wegen fehlender Verschriftlichung als unwirksam, ist der Arbeitsvertrag auch vor dem vereinbarten Ende ordentlich kündbar.
Hält der Arbeitnehmer die Befristung für rechtsunwirksam, kann er innerhalb von drei Wochen nach dem Ende des befristeten Arbeitsvertrages eine Klage – die sogenannte Entfristungsklage – beim Arbeitsgericht einreichen. Stellt dieses daraufhin tatsächlich eine Unwirksamkeit fest, wandelt sich der befristete Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag.
Vertragsänderungen während der Laufzeit
Während der Laufzeit des Vertrages können Bedingungen wie die Vergütung oder Tätigkeitsinhalte geändert werden.
Vertragsänderungen müssen immer unabhängig von einer Vertragsverlängerung beantragt werden. Sollten die Veränderungen im Rahmen einer Verlängerung getätigt werden, so wird dies laut Rechtsprechung des BAGs als Aufsetzen eines neuen befristeten Vertrages gewertet.
Die Problematik: Arbeitnehmer dürfen nach Beendigung ihrer befristeten Tätigkeit in einem Unternehmen nicht erneut für eine befristete Stelle eingestellt werden. Ein neuer befristeter Vertrag ist also ungültig und somit führt eine Veränderung des Vertrages im Rahmen einer Verlängerung dazu, dass das Arbeitsverhältnis als unbefristet gilt.
Arbeitnehmer können nur unter bestimmten Umständen erneut mit einem befristeten Vertrag eingestellt werden: Wenn es einen gültigen Sachgrund gibt und wenn das vorherige befristigte Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt.
Vorteile von befristeten Verträgen
Häufig werden insbesondere Berufseinsteger und junge Arbeitnehmer zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt, ehe sie die Chance auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Durch die Befristung ergeben sich insbesondere für Arbeitgeber einige Vorteile, zum Beispiel:
Auch für Arbeitnehmer ergeben sich Vorteile. Sie müssen sich in der Regel keine Gedanken um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses machen. Schließlich endet der Vertrag zu einem vorab definierten Zeitpunkt. Befristete Arbeitsverhältnisse bieten ihnen die Chance,
Nachteile von befristeten Verträgen
Allerdings haben befristete Arbeitsverträge natürlich auch Nachteile. Insbesondere für Arbeitnehmer können diese schwerwiegend ausfallen.
Je nachdem, aus welchen Gründen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein befristetes Arbeitsverhältnis eingehen, ergeben sich mehr Vor- oder Nachteile. Wichtig ist jedoch, dass beide Seiten zufrieden sind und wissen, worauf sie sich einlassen.
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