Das Wichtigste auf einen Blick:
Bevor du mit deiner Karriere beginnen kannst, steht noch etwas Organisatorisches an: Erst mit dem Unterschreiben des Ausbildungsvertrags wird die Vereinbarung zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb rechtsgültig. Hier erfährst du alles Wesentliche rund um dieses wichtige Dokument.
- Die Zustellung des Ausbildungsvertrags
- Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?
- Verbindliche Regelungen, die in einen Ausbildungsvertrag gehören
- Was ist unter „Probezeit“ zu verstehen?
- Welche Inhalte sind im Ausbildungsvertrag nicht erlaubt?
- Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
- Worauf solltest du als Azubi ansonsten achten?
- Wer unterschreibt den Ausbildungsvertrag?
Die Zustellung des Ausbildungsvertrags
Der Ausbildungsvertrag muss dir schriftlich in Papierform zugestellt werden. Das heißt, dass ein Vertrag, der per Mail übermittelt wird, ungültig ist. Auch die Rücksendung des von dir oder deinem gesetzlichen Vertreter unterschriebenen Formulars muss auf dem Postweg erfolgen.
Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?
Die Inhalte des Ausbildungsvertrags gibt das Berufsbildungsgesetz (BBiG, §11) vor. Der Paragraf legt die Rahmenbedingungen für deine Berufsausbildung, deine Rechte und Pflichten fest. Darin findest du beispielsweise Eckdaten zu deinem Ausbildungsbetrieb sowie Informationen zur Art der Berufsausbildung.
Der Ausbildungsvertrag dokumentiert, wie deine Ausbildung inhaltlich und zeitlich gegliedert ist und gibt allgemeine Hinweise zu Tarifverträgen sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die für dein Ausbildungsverhältnis gelten. Fehlen wichtige Informationen, unterschreibe den Vertag nicht und nimm stattdessen Kontakt mit der Personalabteilung auf.
Verbindliche Regelungen, die in einen Ausbildungsvertrag gehören
Einige Punkte werden innerhalb des Berufsausbildungsvertrags verbindlich geregelt. Nachfolgend findest du sie kurz zusammengefasst:
- Inhalt, Ausbildungsbeginn und Dauer: Du erfährst Inhaltliches zu deiner Ausbildung sowie die wichtigsten Termine. Das sind beispielsweise Informationen bezüglich Beginn und Ende der Ausbildung.
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte: Je nach Beruf kann es notwendig sein, Ausbildungen außerhalb des Lehrbetriebs zu besuchen. Auch die Regelung von Dienstreisen und Vorträgen kann im Ausbildungsvertrag festgehalten werden.
- Dauer der täglichen Arbeitszeit: Arbeits- und Pausenzeiten sind genau geregelt. Für minderjährige Azubis gelten teilweise besondere Vorschriften. Diese gehören auch in den Vertrag.
- Dauer der Probezeit: Zwischen vier Wochen und vier Monaten liegt hier der Spielraum. Die Vereinbarung über die Länge der Probezeit während der Ausbildung muss schriftlich festgehalten werden.
- Zahlung und Höhe deines Lohns: Seit 2020 gibt es eine Mindestvergütung pro Lehrjahr. Sollte in deinem Ausbildungsvertrag ein niedrigerer Lohn als zulässig stehen, hat dieser Betrag keine Bedeutung. Selbst dann nicht, wenn du aus Versehen bereits unterschrieben haben solltest.
- Dauer des Urlaubs: Wie viel Erholungsurlaub dir pro Jahr zusteht, richtet sich nach deinem Alter und ist gesetzlich geregelt. Je jünger du bist, desto mehr Urlaubstage erhältst du. Bist du unter 16, bekommst du 30 Werktage Urlaub pro Jahr. Ab dem 18. Lebensjahr stehen dir 20 Werktage Urlaub jährlich zu. Auch hier gilt: Das Unternehmen darf diese Zahlen nicht nach unten anpassen.
- Kündigungsvoraussetzungen: Während der Probezeit ist eine Kündigung von deiner Seite oder von Seiten des Ausbildungsbetriebs problemlos möglich. Danach kann der Ausbildungsbetrieb dir nur noch in außergewöhnlichen Fällen kündigen. Als Auszubildender genießt du einen besonderen Kündigungsschutz.
Was ist unter „Probezeit“ zu verstehen?
- Die Probezeit gibt dir und deinem Ausbildungsbetrieb die Gelegenheit zu prüfen, ob ihr zusammenpasst. Während dieser Zeitspanne darfst sowohl du als auch dein Ausbildungsbetrieb fristlos kündigen. Das muss in jedem Fall, auch bei gegenseitigem Einverständnis, schriftlich geschehen.
- Eine Verlängerung der innerhalb des Ausbildungsvertrags festgelegten Probezeit ist unter bestimmten Umständen möglich: Wenn du gleich zu Anfang deiner Ausbildung aufgrund einer Krankheit oder wegen eines Unfalls länger ausfällst, kann der Betrieb deine Eignung für den Beruf nicht beurteilen. In dem Fall hat er das Recht, die Probezeit zu verlängern. Eine Verlängerung über vier Monate hinaus ist allerdings nur erlaubt, wenn du über ein Drittel der ursprünglich vereinbarten Probezeit nicht arbeitsfähig warst.
Welche Inhalte sind im Ausbildungsvertrag nicht erlaubt?
Bestimmte Inhalte und Formulierungen sind in einem Ausbildungsvertrag nicht erlaubt. Dazu zählen:
- die Einschränkung deiner Berufsausübung nach der Beendigung deiner Ausbildung (Ausnahme: Du verpflichtest dich im Anschluss an die Ausbildung, sechs Monate lang bei Ihrem Ausbildungsbetrieb zu bleiben),
- Entschädigungszahlungen für die Ausbildung oder die Bezahlung von zusätzlichen Bildungsmaßnahmen sowie
- Vertragsstrafen im Falle einer frühzeitigen Kündigung.
Auch kann der Betrieb nicht vorschreiben, dass du während deiner Ausbildung nicht heiraten oder schwanger werden darfst.
Gut zu wissen: Die Kosten für eine Ausbildung trägt dein Ausbildungsbetrieb. Weder für Arbeitskleidung noch für Büro-, Arbeits- und Prüfungsmaterialien dürfen zusätzliche Zahlungen verlangt werden. Entsprechende Klauseln im Vertrag sind nicht wirksam.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Der Gesetzgeber legt seit 2020 eine Mindestausbildungsvergütung fest. Diese gilt allerdings nur, wenn kein Tarifvertrag besteht. Ist dein zukünftiger Ausbildungsbetrieb an einen Tarifvertrag gebunden, hat dieser Vorrang.
Die Mindestausbildungsvergütung wird jährlich angepasst. Im zweiten Ausbildungsjahr muss die Bezahlung mindestens 18 Prozent höher sein als die Mindestvergütung im ersten Jahr. Im dritten Lehrjahr ist ein Anstieg um 35 Prozent vorgeschrieben. Wenn die Ausbildung vier Jahre dauert, ist im letzten Jahr die Mindestvergütung des ersten Jahres zuzüglich 40 Prozent vorgeschrieben.
Worauf solltest du als Azubi ansonsten achten?
Der Ausbildungsvertrag dokumentiert deine Rechte und Pflichten während der Ausbildung. Daran bist du während der nächsten Jahre gebunden.
- Lies dieses wichtige Schriftstück aufmerksam durch.
- Prüfe, ob alle vom Berufsbildungsgesetz (BBiG, §11) angesprochenen Punkte enthalten sind.
- Falls etwas unklar ist, frage beim Arbeitgeber nach.
Wichtig: Der Berufsausbildungsvertrag muss von einer überwachenden Instanz wie der zuständigen IHK oder der Handwerkskammer eingetragen werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer Nichtanmeldung kannst du schlimmstenfalls nicht zur Zwischen- oder Abschlussprüfung antreten. Auf deine Ausbildungsbetrieb kommen beim Versäumnis der Anmeldung Sanktionen zu: Hier droht ein Bußgeld im vierstelligen Bereich.
Wer unterschreibt den Ausbildungsvertrag?
Den Ausbildungsvertrag schließt du als Azubi mit deiner Ausbildungsstätte ab. Dementsprechend leistest du und ein Vertreter deines zukünftigen Betriebs eine Unterschrift. Sofern du minderjährig bist, unterschreiben deine gesetzlichen Vertreter.
Falls deine Eltern geschieden sind und das gemeinsame Sorgerecht innehaben, unterzeichnen beide den Vertrag.
Mit dem Beginn deiner Berufsausbildung stellst du die Weichen für deine Zukunft. Der Ausbildungsvertrag regelt Rechte und Pflichten von Auszubildenden. Nimm dir darum Zeit zur Prüfung dieses Schriftstücks. Kontrolliere, ob alle gesetzlich verbindlichen Punkte enthalten sind. Achte darauf, dass keine unerlaubten Inhalte darin fixiert sind. Um sicherzugehen, dass der Ausbildungsvertrag von der IHK oder der Handwerkskammer eingetragen wurde, bitte um ein Kontrollexemplar.
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