Das Wichtigste auf einen Blick:
Die Menschen sorgen sich um ihr Alter – genauer gesagt, um ihre Rente. Viele würden gern vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, doch ab wann darf man eigentlich in Frührente gehen und welche finanziellen Konsequenzen bringt diese mit sich? Wir klären, wer die Rente mit 63 in Anspruch nehmen kann und mit welchen Abzügen du bei einer Frührente rechnen musst.
- In welchem Alter kann ich in Deutschland in Rente gehen?
- Wo muss ich die Frührente beantragen?
- Was ist die Rente mit 63?
- Abschlagsfreie Frührente: Welche Zeiten zählen zu den 45 Beitragsjahren?
- Wer kann die Rente mit 63 beantragen?
- Kann ich auch ohne 45 Beitragsjahre in Frührente gehen?
- Monatliche Abzüge von der Rente
- Kann ich meine monatliche Rente irgendwie aufstocken?
- Was ist das Rentenniveau?
- Die Grundrente
- Was ist Altersteilzeit?
In welchem Alter kann ich in Deutschland in Rente gehen?
Die aktuelle Regelaltersgrenze für die Rente liegt in Deutschland bei 67 Jahren. Unter gewissen Umständen kannst du jedoch bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen. Allerdings haben nur wenige Menschen einen Anspruch auf die volle finanzielle Leistung, wenn sie in Frührente gehen – denn es werden Abzüge für jeden Monat fällig, in dem die Rente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird.
Wo muss ich die Frührente beantragen?
Ob Rente mit 63 oder normale Altersrente: Du musst mindestens drei Monate vor deinem Rentenbeginn einen offiziellen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Zu diesem Zeitpunkt solltest du am besten schon genau wissen, wie hoch deine monatliche Rente ausfällt – besonders dann, wenn du in Frührente gehen möchtest.
Du kannst auch direkt online einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung buchen oder deine Rente berechnen.
Was ist die Rente mit 63?
Die Rente mit 63 Jahren ist eine Regelung für Arbeitnehmer, die besonders lange in die Rentenkasse eingezahlt haben. Sie soll die Menschen unterstützen, die bereits in jungen Jahren mit der Arbeit begonnen haben und somit über Jahrzehnte zu der Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung beitrugen. Die Rente mit 63 ist also eine Belohnung für eine gezielte Gruppe von Arbeitnehmern.
Das Besondere an der Rente mit 63 ist, dass hier keine Abzüge veranschlagt werden, wie es normalerweise üblich ist, wenn man in Frührente geht.
Die Voraussetzung, um die abschlagsfreie Rente mit 63 zu beantragen, ist jedoch, dass du mindestens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kannst.
Abschlagsfreie Frührente: Welche Zeiten zählen zu den 45 Beitragsjahren?
Zu den 45 Beitragsjahren zählen nicht nur die Jahre, in denen du angestellt warst oder selbstständig gearbeitet hast – auch die Pflege von Familienmitgliedern, die Kindererziehung und zum Teil auch Zeiten der Arbeitslosigkeit werden bei der Berechnung berücksichtigt.
Folgende Zeiten werden für die 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung berücksichtigt:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung
- Pflichtbeiträge aus Selbstständigkeit
- Beiträge aus geringfügiger Beschäftigung
(Mini-Job) - Wehr- und Zivildienst
- Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr
- Pflege von Angehörigen
- Arbeitslosengeld-Bezug
- berufliche Weiterbildung
- Bezug von Krankengeld
- Bezug von Insolvenzgeld
- Beiträge aus der freiwilligen Rentenversicherung
Solltest du in den letzten zwei Jahren vor deinem Eintritt in die abschlagsfreie Frührente arbeitslos werden, wird dies bei der Berechnung der Beitragsjahre nicht berücksichtigt – außer sie wurde zum Beispiel durch die Insolvenz deines Arbeitgebers verschuldet.
So soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer sich schon zwei Jahre vor dem Renteneintritt arbeitslos melden, um so noch früher in den Ruhestand zu gehen.
Wer kann die Rente mit 63 beantragen?
Die Rente mit 63 ist nur auf eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern und somit auf einen Geburtenzeitraum begrenzt. Tatsächlich wird das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Frührente stufenweise auf 65 Jahre angehoben.
Das bedeutet, dass nur Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind, die abschlagsfreie Frührente mit genau 63 Jahren in Anspruch nehmen können. Für alle, die danach geboren sind, wird das Eintrittsalter für jedes Jahr um zwei Monate angehoben.
Jemand, der also im Jahr 1954 geboren wurde, kann erst mit 63 Jahren und zwei Monaten die abschlagsfreie Frührente in Anspruch nehmen.
Jahrgang | Anhebung in Monaten | Alter |
1953 | 2 | 63 + 2 Monate |
1954 | 4 | 63 + 4 Monate |
1955 | 6 | 63 + 6 Monate |
1956 | 8 | 63 + 8 Monate |
1957 | 10 | 63 + 10 Monate |
1958 | 12 | 64 |
1959 | 14 | 64 + 2 Monate |
1960 | 16 | 64 + 4 Monate |
1961 | 18 | 64 + 6 Monate |
1962 | 20 | 64 + 8 Monate |
1963 | 22 | 64 + 10 Monate |
1964 | 24 | 65 |
Alle Arbeitnehmer, die nach 1964 geboren wurden, haben einen Anspruch auf die abschlagsfreie Frührente ab 65 Jahren – wenn sie mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Das ist immer noch zwei Jahre eher als bei der geltenden Regelaltersgrenze von mittlerweile 67 Jahren.
Kann ich auch ohne 45 Beitragsjahre in Frührente gehen?
Du hast auch dann die Möglichkeit, in Frührente zu gehen, wenn du mindestens 35 Beitragsjahre bei der Rentenkasse hast. Allerdings erwarten dich in diesem Fall erhebliche Abschläge.
Für jeden Monat, den du vor der Regelaltersgrenze in Rente gehst, wird dein Rentenanspruch um 0,3 Prozent gekürzt. Was sich zunächst noch wenig anhört, summiert sich mit der Zeit.
Solltest du zwei Jahre früher in Rente gehen wollen, ist dies bereits ein Abschlag von 24 x 0,3 Prozent. Deine monatliche Rente wird um 7,2 Prozent gekürzt – und das für den Rest deines Lebens.
Ein Beispiel:
Du bist 65 Jahre alt und möchtest nach 35 Beitragsjahren in Frührente gehen. Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren. Dein Rentenanspruch wird also für 48 Monate um 0,3 Prozent gekürzt – das entspricht einem Abzug von 14,4 Prozent.
Wenn du eine Rente von 900 Euro bekommst, entspricht das einem Abzug von 129,60 Euro. Dir bleibt also eine monatliche Rente von 770,40 Euro.
Bevor du dich für die Frührente entscheidest, solltest du also genau wissen, wie hoch dein monatlicher Rentenanspruch ist und mit welchen Abzügen du rechnen musst. Denn zusätzlich zu den Abschlägen fallen noch weitere monatliche Beiträge an.
Monatliche Abzüge von der Rente
Solltest du in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert sein, werden diese Beiträge ebenfalls von deiner Rente abgezogen.
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung ist bundesweit einheitlich geregelt und beträgt zurzeit 15,7 Prozent. Davon musst du 7,85 Prozent selbst bezahlen; die anderen 7,85 Prozent übernimmt der Rentenversicherungsträger.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung in Höhe von 3,05 Prozent (für Versicherte ohne Kinder 3,3 Prozent) musst du in voller Höhe selbst bezahlen. Die Beiträge werden direkt von der Deutschen Rentenversicherung einbehalten.
Auch Steuern werden unter gewissen Umständen für die Rente fällig. Rentner müssen jedoch oft erst ab einem monatlichen Einkommen von 1.179 Euro Steuern bezahlen. Ab dem Jahr 2020 sind 20 Prozent der Rente immer steuerfrei. Bei dieser Berechnung ist jedoch das Gesamteinkommen des Rentners von Bedeutung – das Finanzamt kann dir im Zweifel Auskunft darüber geben, ob du steuerpflichtig bist oder nicht.
Als Rentner bist du außerdem dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn dein gesamtes steuerpflichtiges Einkommen den Grundfreibetrag von 9.408 Euro im Kalenderjahr übersteigt.
Kann ich meine monatliche Rente irgendwie aufstocken?
Du hast verschiedene Möglichkeiten, deine gesetzliche Rente aufzubessern. Wir schauen uns drei Optionen etwas genauer an.
Aufstockung der Rente durch Einmalzahlung
Du hast die Möglichkeit, die monatliche Kürzung, die häufig bei der Frührente anfällt, mit einer Einmalzahlung auszugleichen. Versicherte ab 55 Jahren können bei der Rentenkasse in Erfahrung bringen, wie hoch die Minderung der Altersrente voraussichtlich ausfallen würde, wenn sie frühzeitig in Rente gehen.
Der Betrag der Einmalzahlung, der für den Ausgleich nötig wäre, kann dabei sehr unterschiedlich ausfallen – von einem vierstelligen Betrag bis in den fünfstelligen Bereich.
Wenn du deine Frührente bereits beantragt hast, kannst du außerdem bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig in die Rentenkasse einzahlen und somit deine monatliche Rente erhöhen.
Wie viel darf ich bei der Rente mit 63 hinzuverdienen?
Bei der Rente mit 63 – genauso wie bei sämtlichen Altersrenten, die vor der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Anspruch genommen werden – gibt es eine Obergrenze beim Zuverdienst.
Solltest du mehr als 6.300 Euro im Kalenderjahr verdienen, dann wird dein Hinzuverdienst zu 40 Prozent auf deine Rente angerechnet. Es gibt außerdem eine individuelle Obergrenze, die sich aus dem Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre vor dem Renteneintritt berechnet. Wenn diese Obergrenze überschritten wird, wird der Hinzuverdienst in voller Höhe auf die Rente angerechnet.
Wir haben für dich eine Beispiel-Rechnung für den Zuverdienst für Rentner.
Private Altersvorsorge
Der finanzielle Bedarf im Rentenalter liegt bei zirka 80 Prozent des letzten Nettoverdienstes – doch nur wenige Menschen können diese Summe mit der gesetzlichen Rente aufbringen.
Daher ist es ratsam, schon zu Beginn des Berufslebens Geld für den Ruhestand zu sparen – denn durch die lange Dauer summiert sich das Ersparte zu einer hohen Zusatzrente. Auch im späteren Lebensverlauf gibt es aber noch zahlreiche Möglichkeiten, für deine Rente zu sparen.
Dabei gibt es keine universelle Lösung, die für jeden Arbeitnehmer geeignet ist – aus diesem Grund solltest du immer ein Angebot einholen, das auf deine persönliche Situation zugeschnitten ist.
Diese Optionen sind beliebt, wenn es um die private Altersvorsorge geht:
- betriebliche Altersvorsorge
- Kapitalanlagen
- Eigenheim
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
Was ist das Rentenniveau?
Das Rentenniveau zeigt das Verhältnis von der Höhe der Rente zu dem durchschnittlichen Einkommen des deutschen Arbeitnehmers. Das Rentenniveau gibt also an, wie viel Prozent des Einkommens als Rente bezahlt werden.
Seit dem Jahr 2011 liegt das Rentenniveau unter 50 Prozent – das bedeutet, dass die Rentner im Durchschnitt weniger als die Hälfte ihres Einkommens bekommen. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales lag das Rentenniveau 2019 bei 48,16 Prozent. Es ist im Vergleich zum Vorjahr sogar um 3,18 Prozent im Westen und 3,91 Prozent im Osten gestiegen.
Bei der Berechnung des Rentenniveaus wird jedoch ein Standardrentner genommen, der 45 Jahre gearbeitet und den Durchschnittslohn bekommen hat. Allerdings sieht die Realität für viele Deutsche anders aus.
Laut einer Studie sind 19,5 Prozent der Rentner armutsgefährdet – das ist fast jeder Fünfte. Die Einführung der Grundrente soll daher einkommensschwache Rentner unterstützen.
Die Grundrente
Die Grundrente ist Teil des Koalitionsvertrags der SPD und CDU und wird seit Anfang 2018 hitzig diskutiert.
Die Idee dahinter ist, dass Geringverdiener einen Zuschlag erhalten sollen, der ihre Rente so anhebt, als hätten sie 80 Prozent des deutschen Durchschnittslohnes verdient.
Geringverdiener, die 35 Beitragsjahre in der Deutschen Rentenversicherung vorweisen können, sollen einen Anspruch auf diese Grundrente haben. Dies soll die Lebensleistung der Menschen würdigen, die ihr Leben lang gearbeitet und dennoch wenig verdient haben.
Die SPD gibt ein Beispiel:
Eine Friseurin, die 40 Jahre lang nur 40 Prozent des deutschen Durchschnittslohnes verdient hat, würde durch die Grundrente 933 Euro statt 528 Euro bekommen – denn ihr Rentenanspruch wird so angepasst, als hätte sie 80 Prozent des deutschen Durchschnittslohnes verdient.
Laut SPD werden rund 1,4 Millionen Rentner von dieser Grundrente profitieren. Die neue Regelung soll planmäßig am 1. Januar 2021 in Kraft treten, bislang gibt es noch keine Einigung zu der genauen Umsetzung der Grundrente.
Was ist Altersteilzeit?
Wenn du die Rente mit 63 nicht in Anspruch nehmen kannst und die Abschläge für eine Frührente zu hoch sind, ist die Altersteilzeit vielleicht eine Option für dich.
Die Altersteilzeit bietet dir die Chance, deine Arbeitszeit vor der Rente zu halbieren. Der Vorteil dabei ist, dass dein Arbeitgeber dein reduziertes Gehalt um 20 Prozent deines Regelarbeitsentgelts aufstocken muss und die Rentenversicherungsbeiträge bezahlt.
Du hast jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf die Altersteilzeit – dein Arbeitgeber kann diese nur freiwillig gewähren.
Sollte die Altersteilzeit von beiden Parteien beschlossen sein, muss zu Beginn zwingend ein Zeitraum für die Beschäftigung ermittelt werden, der mit dem Beginn der Altersrente endet. Wenn die Altersteilzeit vor der Altersrente endet, dann sind die Bedingungen des Altersteilzeitgesetzes nicht erfüllt – denn sie soll Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen.
Du kannst die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, wenn du:
- älter als 55 Jahre bist,
- noch mindestens drei Jahre bis zur Rente arbeiten musst
- und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst.
Die meisten Menschen können nicht ohne Abschläge in die Frührente gehen. Solltest du also nicht bis zu deinem 67. Lebensjahr arbeiten wollen, musst du rechtzeitig überlegen, wie du dich finanziell absichern kannst.
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