Das Wichtigste auf einen Blick:
Im Dunkeln zur Arbeit, im Dunkeln nach Hause – in bestimmten Berufen gehört das nicht nur in der kalten Jahreszeit dazu. Ärzte oder Polizisten verlassen das Haus regelmäßig nach Einbruch der Nacht, um zur Arbeit zu gehen. Für Bäcker ist das sogar ausnahmslos der Fall: Aber ab wann gilt Arbeit eigentlich als Nachtarbeit? Wir erklären dir, was du zu dem Thema wissen musst.
Welche Arbeit gilt als Nachtarbeit?
Als Nachtarbeit versteht das Arbeitszeitgesetz jede Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr für mindestens zwei Stunden ausübt. Dabei ist es unwichtig, um welche Art der Beschäftigung es sich jeweils handelt. Was als Nachtarbeit zählt und was nicht, entscheidet in erster Linie der Zeitraum der geleisteten Arbeit.
Darum ist Nachtarbeit so wichtig
Nachtarbeit zählt in vielen Branchen als unverzichtbare Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten. Einige Aufgaben sind für die Gesellschaft so wichtig, dass sich rund um die Uhr jemand um sie kümmer muss. Krankenhäuser halten den Betrieb zum Beispiel ununterbrochen aufrecht, um das Wohl ihrer Patienten zu gewährleisten. Polizeistationen und Feuerwachen bleiben ebenfalls Tag und Nacht besetzt – Notfälle kennen schließlich keinen Feierabend.
Auch große Konzerne greifen auf Schichtarbeit zurück, zum Beispiel in der Industrie. Produktionsvorgänge nehmen hier oft mehrere Werktage in Anspruch. Zwar läuft vieles automatisch ab, trotzdem müssen diese Maschinen bedient und gewartet werden. Ein solcher Zeitraum ist natürlich viel zu lang für eine einzige Schicht. Daher teilen Unternehmen die Arbeitszeit in reguläre Schichten und Nachtschichten auf.
Diese Berufsfelder greifen außerdem auf Nachtarbeit zurück:
- Pflegeberufe
- Wach- und Sicherheitsdienste
- Berufe im Bereich der Schifffahrt
- Logistikunternehmen und Fernfahrer
- die Bundeswehr
- Bereiche der Industrie und des Bauwesens
- Bestimmte Journalisten und Redakteure
- Landwirte
- Sternwarten
- Bäcker
- Teile der Gastronomie
- die Polizei
Wer darf nachts arbeiten?
Wer nachts arbeiten möchte, dem steht prinzipiell nichts im Weg. Allerdings legen der Jugendschutz und das Mutterschutzgesetz einige Ausnahmen fest. Schwangere oder stillende Frauen dürfen zum Beispiel nicht für Nachtschichten eingeteilt werden.
Das gilt im Wesentlichen auch für Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren. Sie dürfen zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht arbeiten. Ab dem 16. Lebensjahr räumt das Jugendschutzgesetz wiederum für vereinzelte Branchen Ausnahmen ein. Dazu gehören Landwirte, Bäcker und Konditoren sowie mehrschichtige Betriebe und Unternehmen im Kulturbereich. Für sie gibt es ausführliche Einzelregelungen.
Einschränkungen für die Nachtarbeit
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Nachtarbeit die maximale Dauer von acht Stunden pro Werktag einhält. Unter Umständen darf der Arbeitgeber sie auf zehn Stunden pro Werktag verlängern – solange die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb der nächsten vier Wochen nicht überschritten wird.
Im Regelfall sieht das Gesetz dafür ganze 24 Wochen vor – einen bedeutend längeren Zeitraum als für die Nachtarbeit. Die strengere Regelung begründet das Arbeitszeitgesetz mit der zusätzlichen Belastung des Arbeitnehmers.
Gesundheitsrisiko Nachtarbeit
Für den Gesetzgeber spielen hier vor allem medizinische Erkenntnisse eine Rolle. Der menschliche Körper durchläuft jeden Tag gewisse Prozesse, zum Beispiel verschiedene Arten des Stoffwechsels. Dazu gehören unsere Atmung, Verdauung und vieles mehr. Diese Abläufe beeinflussen sich gegenseitig. Sobald ein Ablauf gestört ist, wirkt sich das auch auf andere Vorgänge aus.
Unser Schlafrhythmus dient als Fundament für alle anderen Körperfunktionen. Bestimmte Prozesse können nur erfolgen, solange wir wach sind oder schlafen. Ein Tausch der Phasen kann daher den gesamten Ablauf des Körpers durcheinanderbringen. Je schwerer die Störungen, desto verheerender fallen auch die gesundheitlichen Folgen aus.
Auf diese Symptome solltest du achten
Die Medizin bringt keine bestimmte Krankheit mit der Schichtarbeit in Verbindung. Häufig leiden Nachtarbeiter jedoch an den immer gleichen Beschwerden. Dazu zählen:
- Schlafstörungen,
- Appetitlosigkeit und Magenbeschwerden,
- innere Unruhe, Nervosität,
- Schlafmangel und Müdigkeit.
Nachtarbeit: Wie hoch ist das Krebsrisiko?
Seit 2007 stuft die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) Schichtarbeit als Ursache für Krebserkrankungen ein. Den Auslöser vermutet die Agentur in den schweren Störungen des Tagesablaufs von Nachtarbeitern. Obwohl der Zusammenhang zuerst nur als wahrscheinlich eingestuft wurde, gilt er mittlerweile als bewiesen.
Psychische Erkrankungen
Viele Menschen leiden unter der psychischen Belastung der Nachtarbeit. Ein Nebeneffekt der unüblichen Arbeitszeiten besteht in der unfreiwilligen Isolation. Wer nachts arbeitet und tagsüber schläft, sieht seine Familie und Freunde seltener: Die soziale Beziehungen leiden unter der Schichtarbeit. Diese Einsamkeit kann Depressionen verursachen oder zumindest begünstigen.
Ein weiteres Risiko besteht im Schlafverhalten vieler Nachtarbeiter. Je stärker der Tagesrhythmus durcheinander gerät, desto schwerer fällt das Einhalten von Ruhephasen. Viele der Betroffenen versuchen daher, das Einschlafen mit Alkohol oder Medikamenten zu erleichtern – mit verheerenden Auswirkungen auf ihre Gesundheit.
Fehlendes Sonnenlicht
Ohne Tageslicht steigt auch das Risiko auf psychische und physische Erkrankungen. Beobachten kannst du das – zumindest in abgeschwächter Form – während eines langen Winters.
Sonnenlicht verbessert die Konzentration, beugt Depressionen vor und regt die Vitaminbildung an. Unser Hormonhaushalt ist sogar auf natürliches Licht angewiesen – bei häufigen Nachtschichten kann dieser durcheinander geraten.
Wann gibt es einen Nachtzuschlag?
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Nachtarbeit angemessen zu vergüten. Das geschieht zumeist in Form eines Zuschlags. Den muss das Unternehmen auszahlen, wenn ein Angestellter Nachtarbeit verrichtet und zugleich als Nachtarbeitnehmer beschäftigt ist, also wenn er …
- regelmäßig in Wechselschichten
- oder mindestens an 48 Tagen im Jahr nachts arbeitet.
Übernimmt ein Nachtarbeiter eine Schicht für mindestens zwei Stunden im Zeitraum von 23.00 bis 6.00 Uhr, steht ihm für diesen Zeitraum ein Nachtzuschlag zu.
Ein Beispiel: Als Nachtarbeiter arbeitest du im Zeitraum von 16.30 Uhr bis 1.00 Uhr, eine halbe Stunde hast du Pause. Zwei Stunden arbeitest du im Zeitraum von 23.00 Uhr bis 1.00 Uhr. Diese Zeit muss als Nachtarbeit vergütet werden.
Angenommen, du fängst eine Stunde früher an. Deine Schicht dauert also von 15.30 Uhr bis 0.00 Uhr. Da du weniger als eine Stunde nach 23.00 Uhr gearbeitet hast, erhältst du keinen Nachtzuschlag.
Übernimmt stattdessen ein Kollege für dich, der für gewöhnlich nicht nach 23.00 Uhr arbeitet, erhält er keinen Nachtzuschlag. Das wäre nur der Fall, wenn er ebenfalls als Nachtarbeiter beschäftigt ist.
Wie wird Nachtarbeit vergütet?
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, wie die Nachtarbeit vergütet werden kann: Durch den Nachtzuschlag oder in Form eines Freizeitausgleichs. Der Arbeitnehmer kann jedoch nicht selbst entscheiden, wie er seine Nachtarbeit vergütet haben möchte.
Der Arbeitgeber hat das Wahlrecht und kann die bevorzugte Variante schon bei Abschluss des Arbeitsvertrags festlegen.
Der Nachtzuschlag
Der Arbeitgeber muss dem Nachtarbeiter eine angemessen zusätzliche Zahlung anbieten: Sie beträgt 25 % des normalen Bruttolohns. Dieser Mindestanteil gilt im Regelfall als angemessen.
Du verdienst einen Stundenlohn von 10 Euro. Deine Schicht dauert acht Stunden und beinhaltet vier Stunden Nachtarbeit. Du verdienst während deiner Schicht also 80 Euro.
Nun kommen jedoch noch 25 % auf die vier Stunden Nachtarbeit hinzu, also 25 % von 40 Euro. Das ergibt zusätzliche 10 Euro. Während deiner Schicht nimmst du also insgesamt 90 Euro ein.
Der Freizeitausgleich
Andererseits besteht die Option eines sogenannten Freizeitausgleichs. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Nachtarbeit mit bezahlter Freizeit verrechnet. Hier ist ein Anteil von 25 % vorgeschrieben, also ein Viertel des verrichteten Werktags.
Vier Nachtschichten pro Arbeitstag ergeben also einen bezahlten Urlaubstag für den Arbeitnehmer.
Höhere Zuschläge bei erhöhter Belastung
Mit der Belastung des Arbeitnehmers steigt auch der prozentuale Anteil des Nachtzuschlags. Leistet ein Angestellter dauerhaft Nachtarbeit oder ist besonders hohen Anforderungen ausgesetzt, spricht das Arbeitszeitgesetz von einer erhöhten Belastung.
In diesem Fall steigt der Nachtzuschlag auf 30 %. Sollte der Arbeitnehmer hingegen einen Freizeitausgleich erhalten, stehen ihm eine entsprechende Anzahl an freien Tagen zu. Bei hoher Belastung steigt der Zuschlag sogar auf bis zu 40 % an.
Wann einem Arbeitnehmer ein höherer Zuschlag zusteht, hängt im Einzelfall von der Branche, den Arbeitsbedingungen und der Tätigkeit des Nachtarbeiters ab.
Hier bietet sich ein Vergleich an:
Ein Nachtwächter im Pflegedienst und ein Hafenarbeiter haben vergleichbare Arbeitszeiten. Ihre Berufe setzen sie jedoch vollkommen unterschiedlichen Belastungen aus.
Während der Nachtwächter häufig nachts arbeitet, hält er sich zumindest in einem geschlossenen Raum auf. Sein Arbeitsplatz ist in jedem Fall warm und trocken.
Der Hafenarbeiter verzurrt hingegen das ganze Jahr über Ladung, bei Wind und Wetter, dazu in der Nähe offener Gewässer. Eine Nachtschicht im Winter setzt ihn daher nachweislich einer erhöhten Belastung aus. Hier lässt sich ein Zuschlag von 40 % problemlos rechtfertigen.
Gibt es einen Anspruch auf mehrfache Zuschläge?
Falls du nachts an einem Feiertag arbeitest, addieren sich Nachtzuschlag und der sogenannte Feiertagszuschlag. Der Anteil des Zuschlags ist davon abhängig, wie viele der Arbeitsstunden zu dem Feiertag zählen.
Ein Beispiel:
Deine Schicht beginnt an einem Feiertag und dauert von 10.00 Uhr nachts bis 5.00 Uhr am Folgetag. Der Feiertagszuschlag beträgt 125 % und der Nachtzuschlag 25 %. Dein Bruttolohn beträgt 10 Euro pro Stunde.
Den Nachtzuschlag erhältst du von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr, also für sechs Stunden. Den Feiertagszuschlag zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich bis um 4.00 Uhr des Folgetags, also von 22.00 Uhr bis 4.00 Uhr – ebenfalls sechs Stunden.
Für sieben Stunden erhältst du deinen regulären Stundenlohn. Dazu musst du außerdem 125 % Feiertagszuschlag für sechs Stunden und 25 % Nachtzuschlag für ebenfalls sechs Stunden addieren. Du verdienst also 70 Euro regulären Lohn, 75 Euro Feiertagszuschlag und 15 Euro Nachtzuschlag – 160 Euro insgesamt.
Ist der Nachtzuschlag steuerpflichtig?
Nachtzuschläge bis 25 % sind nach § 3 EstG grundsätzlich von der Einkommenssteuer befreit. Das betrifft alle Arbeitsstunden von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr am Folgetag. Beginnt deine Schicht bereits vor 0.00 Uhr, erhöht sich der Freibetrag auf 40 % für den Zeitraum bis 4.00 Uhr.
Fallen Sonntagsarbeit und Nachtarbeit zusammen, kannst du den gesamten Zuschlag einplanen – vorausgesetzt, der Sonntagszuschlag beträgt höchstens 50 %.
Freistellung von Nachtarbeit
Nachtschichten machen dir wenig aus. Du erfreust dich bester Gesundheit, kannst die Zuschläge gut gebrauchen und schätzt die Abwechslung des Schichtwechsels. Was aber, wenn sich das schlagartig ändert und du weiterhin nachts arbeiten sollst?
Vor allem gesundheitliche Probleme gelten als gerechtfertigter Grund zur Befreiung von Nachtarbeit. Kann ein Arbeitnehmer aufgrund von Beschwerden nicht mehr nachts arbeiten, hat er das Recht auf Weiterbeschäftigung ohne Nachtarbeit.
Gesundheitsvorsorge für Nachtarbeiter
Auf medizinischen Rat musst du als Arbeitnehmer übrigens nicht warten, bis es bereits zu spät ist. Jedem Nachtarbeiter steht eine ärztliche Untersuchung auf Kosten des Unternehmens zu. Unterschiede gibt es lediglich bei den Intervallen. Nachtarbeitnehmern ab 50 Jahren steht eine jährliche Untersuchung zu, jüngeren zumindest alle drei Jahre.
Freistellung aus familiären Gründen
Arbeitgeber müssen einer Freistellung von Nachtarbeit außerdem zustimmen, wenn der Arbeitnehmer ein Kind betreut. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Auch pflegebedürftige Familienmitglieder akzeptiert der Gesetzgeber als Freistellungsgrund.
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