Das Wichtigste auf einen Blick:

Das Aufstiegs-BAföG ist ein staatliches Fördermittel für Weiterbildungen.
Du kannst das Aufstiegs-BAföG für über 700 verschiedene Fortbildungen beantragen und in jedem Alter.
Das Aufstiegs-BAföG kann auf verschiedene Weise genutzt werden: für die Gebühren für den Lehrgang und Prüfungen, zum Teil für die Übernahme der Materialkosten des Meisterstücks und zur Unterstützung des Lebensunterhalts.
Das Aufstiegs-BAföG ist ein Darlehen, dass du zwei Jahre nach der letzten Auszahlung anteilig zurückzahlen musst. Die monatliche Rate beträgt mindestens 128 Euro.

Es ist ein ungeschriebenes Gesetz: Wer beruflichen Erfolg haben möchte, der muss sich kontinuierlich weiterbilden. Nur in seltenen Fällen kannst du auch ohne lebenslanges Lernen eine höhere Position einnehmen. Doch Fortbildungen kosten Geld. Wird diese nicht von deinem Betrieb bezahlt, musst du dich selbst um die Finanzierung kümmern. Als Unterstützungsleistung für finanziell schlechter gestellte Menschen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland dafür seit den 1990er Jahren das Aufstiegs-BAföG.

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

BAföG ist vor allem als gesetzliche Unterstützung für Schüler und Studenten bekannt. Seit dem Jahr 1996 gibt es dieses auch als staatliches Fördermittel für Weiterbildungen. Arbeitnehmer können drei verschiedene Optionen beantragen, wenn sie Unterstützung bei der Finanzierung ihrer Fortbildung benötigen.

Voraussetzungen für die Förderung

Nicht jeder Bürger kann die Leistungen des Aufstiegs-BAföG beantragen. Wie bei den meisten staatlichen Leistungen musst du einige Bedingungen erfüllen. Die gute Nachricht vorweg: Nur wenige Personenkreise sind ausgeschlossen, die Hürden sind nicht allzu hoch.

Werden nur Ausbildungen in bestimmten Berufen gefördert?

Obwohl es viele Berufe im Handwerk betrifft, kannst du das Aufstiegs-BAföG auch außerhalb dieser Professionen beantragen. Ein Anspruch besteht bei über 700 verschiedenen Fortbildungsabschlüssen, darunter auch in sozialen Berufen im Pflege- und Erziehungsbereich. Die Bezeichnungen für die jeweiligen Abschlüsse sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Du kannst dich bei dem für deine Region zuständigen Förderamt informieren, ob deine Fortbildung unterstützt wird.

Besteht eine Altersgrenze?

Nein, diese Art der Einschränkung existiert nicht. Während dein Anspruch beim Schüler- und Studenten-BAföG mit einem bestimmten Alter endet, kannst du beim Aufstiegs-BAföG auch gefördert werden, wenn du mit 50 Jahren den nächsten Karriereschritt machen möchtest. Wichtig ist einzig, dass du die Ausbildung in deinem Beruf bereits abgeschlossen hast.

Für Quereinsteiger

Du verlierst deinen Rechtsanspruch auf Aufstiegs-BAföG nicht, wenn du in deinem Leben schon einmal eine andere Fortbildung selbst finanziert hast und nun in deinem neuen Beruf aufsteigen möchtest.

Wird die deutsche Staatsangehörigkeit benötigt?

Eingeschlossen sind nicht nur Menschen mit der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern auch Bürger der Europäischen Union, wenn sie ein Recht auf Daueraufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz der EU haben. Nicht-EU-Bürger können ebenfalls einen Antrag stellen, sofern sich der ständige Wohnsitz in Deutschland befindet und zusätzlich eine Daueraufenthaltserlaubnis besteht, ein bestimmter Aufenthaltstitel vorhanden ist oder die Person 15 Monate innerhalb Deutschlands erwerbstätig gewesen ist.

Nur bei Fortbildungen

Ein Anspruch für Aufstiegs-BAföG besteht nicht bei der Erstausbildung, nur bei Weiterbildungen. Wenn an dieser Stelle das Geld nicht reicht, besteht die Option auf Berufsausbildungsbeihilfe. Diese lässt sich bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Welche Fördermöglichkeiten bietet das Aufstiegs-BAföG?

Es gibt insgesamt drei Komponenten, die auf jeweiligen Antrag gefördert werden können.

  • Die Gebühren, welche für Lehrgänge und Prüfungen anfallen.
  • Eine teilweise Übernahme der Materialkosten für das Meisterstück.
  • Die Unterstützung des Lebensunterhalts, inklusive Geldern für Ehepartner oder Kinder.

Das Förderamt berechnet die Gegenstände einzeln. Wenn du beispielsweise den Maximalbetrag für die Lehrgangsgebühren erreichst, musst du nicht fürchten, dass es auf die Förderung des Lebensunterhaltes angerechnet wird.

Lehrgangs- und Prüfungszuschuss

Für die meisten Lehrgänge und Prüfungen fallen Gebühren an. Gefördert wird bis zu einem maximalen Betrag von 15.000 Euro. 60 Prozent dieser Summe sind ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dieses musst du später zurückzahlen. Die Förderung ist unabhängig von dem eigenen Einkommen und Vermögen. Damit deine Weiterbildung gefördert wird, muss der Lehrgang ein gewisses Anspruchsniveau erfüllen.

  • Der zu erreichende Abschluss muss höher sein, als der Berufsfachabschluss.
  • Der Anbieter der Förderung muss über ein Qualitätssicherungszertifikat verfügen.
  • Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden dauern.
  • Wöchentlich müssen mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen (Vollzeit) beziehungsweise 18 Unterrichtsstunden (Teilzeit) absolviert werden. Angaben zu Mindest-Werktagen in Teilzeit sind im Gesetz nicht enthalten.
  • Die Fortbildung darf nicht länger als drei Jahre (Vollzeit) beziehungsweise vier Jahre (Teilzeit) dauern.

Auch Fernlehrgänge sind förderfähig, diese müssen allerdings nicht nur die Voraussetzungen des Aufstiegs-BAföG erfüllen, sondern auch des Fernunterrichtsschutzgesetzes. Mediengestützte Lehrgänge müssen ergänzt werden durch 400 Stunden Präsenzunterricht oder vergleichbare verbindliche mediengestützte Kommunikation.

Wenn du nicht regelmäßig an der Maßnahme teilnimmst, kann der Förderanspruch versiegen. Fehlst du mehr als 30 Prozent der Zeit, sind 100 Prozent der Förderung zurückzuzahlen. Die Teilnahme an der Prüfung und das Bestehen ist nicht verpflichtend: Es bleibt bei den vereinbarten Konditionen der Rückzahlung in Höhe von 60 Prozent.

Meisterstück

Mann bei der Bearbeitung des eigenen Meisterstücks
Detailarbeit, die Geld kostet: Das Meisterstück.

Dies betrifft die Prüfungen, in denen du eine praktische Meisterprüfungsarbeit absolvieren musst. Für das zu schaffende Objekt fallen Materialkosten an, die gefördert werden. Die Hälfte der Kosten wird übernommen. Wenn dein Objekt also 500 Euro kostet, erhältst du einen Zuschuss von 250 Euro. Allerdings ist das Fördermittel auf 2000 Euro gedeckelt. Bei Kosten von 50.000 Euro würdest du also einen Zuschuss von 2000 Euro erhalten und nicht die Hälfte der 50.000 Euro. Wie der Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist diese Förderung unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent, die restlichen 60 Prozent des Gesamtbetrages sind zurückzuzahlen.

Lebensunterhalt

Eine weitere finanzielle Herausforderung ist der Lebensunterhalt. Für Miete, Essen, Arbeitskleidung und Co fallen in manchen Regionen hohe Kosten an. Auch diese Unterstützung teilt sich auf in ein Darlehen und einen Zuschuss. Da der Anspruch entsprechend des persönlichen Bedarfs berechnet wird, zeigen wir in der folgenden Liste nur den maximalen Förderbetrag. Klar ist: Für den Grundbedarf zum Überleben ist gesorgt, große Sprünge lassen sich jedoch nicht machen. Einige Beispielrechnungen findest du auf der offiziellen Seite des Aufstiegs-BAföG.

  • Alleinstehende erhalten einen Betrag von maximal 885 Euro pro Monat, bis zu 391 Euro des Betrags sind ein Zuschuss.
  • Für Verheiratete gibt es einen Aufschlag von bis zu 235 Euro pro Monat, bis zu 50 Prozent sind ein Zuschuss.
  • Für jedes Kind gibt es einen Aufschlag von bis zu 235 Euro pro Monat, bis zu 55 Prozent sind ein Zuschuss.
  • Alleinerziehende können zusätzlich pauschal 130 Euro pro Monat für Betreuungskosten erhalten, dieser Betrag ist zu 100 Prozent ein Zuschuss.

Als einzige Förderungsmöglichkeit ist die Höhe des Betrages abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragsstellers. Übersteigt das Einkommen einen Freibetrag, wird dieser auf den Förderungsbetrag angerechnet. Beim Einkommen gelten folgende Freibeträge, die der Teilnehmende maximal dazuverdienen darf:

  • Alleinstehender: 290 Euro.
  • Erhöhung bei Ehepartner: 610 Euro.
  • Erhöhung pro Kind: 555 Euro.
  • Ehepartner dürfen bis zu 1.225 Euro verdienen.

Kleiner Zuverdienst möglich

Ein Minijob mit einem monatlichen Einkommen von 450 Euro erfüllt den Freibetrag. Dies liegt an der Sozial- und Werbekostenpauschale, ein Betrag, der von den Förderämtern in die Berechnung deines Förderanspruchs miteinbezogen wird.  

Auch beim Vermögen gibt es Freibeträge, die im Antrag berücksichtigt werden.

  • Antragsteller: 45.000 Euro.
  • Erhöhung bei Ehepartner: 2.100 Euro.
  • Erhöhung pro Kind: 2.100 Euro.

Nicht einbezogen in die Berechnung werden das Vermögen des Ehepartners, ein Auto sowie eine angemessene Immobilie, wenn diese selbst genutzt wird. Eine Angabe im Antrag ist natürlich dennoch notwendig.

Wie lässt sich der Antrag auf Aufstiegs-BAföG stellen?

Dafür gibt es drei Möglichkeiten. Entweder du gehst persönlich zum zuständigen Amt und gibst die Unterlagen ab; oder du lädst dir die Unterlagen herunter und schickst diese ein; oder du stellst den Antrag direkt per Online-Formular. In jedem Bundesland ist dabei die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt, eine Liste findest du beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Ausweisfunktion aktiviert?

Für den Online-Antrag musst du bei mehreren Formblättern per Online-Ausweisfunktion unterschreiben. Hast du diese Funktion bei deinem Personalausweis nicht aktiviert, solltest du den Antrag auf klassischem Wege einschicken.

Gibt es Fristen bei der Antragsstellung des Aufstiegs-BAföG?

Den Antrag kannst du jederzeit im Jahr stellen. Es sollte jedoch so früh wie möglich vor deiner Weiterbildung geschehen, um bei eventuellen Unklarheiten nicht in Zeitdruck zu geraten. Denn: Die erste Auszahlung erfolgt erst in dem Monat, in dem dein Fortbildungsverhältnis beginnt. Rückwirkend hast du keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des Aufstiegs-BAföG. Stellst du den Antrag erst mitten in der Förderung, erhältst du für die vorherigen Monate seit Beginn deiner Weiterbildung kein Geld.

Welche Informationen sind einzureichen?

Du musst zahlreiche Informationen für den Erstantrag einholen. Sind deine Unterlagen vollständig und detailliert ausgefüllt, beschleunigst du das Verfahren. Folgende Formblätter musst du einreichen:

  • A: Persönliche Angaben wie Name und Adresse, tabellarischer Lebenslauf, Angaben zu Kindern und Ehepartner sowie der Name der zu fördernden Maßnahme.
  • A, Anlage 1: Einkommen, Vermögen sowie Schulden und Lasten.
  • B: Konkrete Angaben zur Fortbildung wie die Bezeichnung des Abschlusses oder der Umfang der Maßnahme.
  • KV AFBG: Bestätigung der Krankenversicherung.
Ein Comicmann schafft Papier weg
Ganz so schlimm wird es beim Antrag hoffentlich nicht zugehen.

Des Weiteren gibt es Formblätter für besondere Lebenslagen. So müssen Nicht-EU-Bürger zusätzliche Angaben zu ihrer Aufenthaltsgenehmigung machen. Im späteren Verlauf ist es gegebenenfalls notwendig, dass du deine regelmäßige Teilnahme von der Fortbildungsstätte bestätigen lässt.

Was ist bei der Rückzahlung des Aufstiegs-BAföG zu beachten?

Da das Aufstiegs-BAföG kein Geschenk ist, musst du nach einiger Zeit den Darlehensansteil zurückzahlen. Verglichen mit einem Kredit in der Privatwirtschaft sind die Konditionen allerdings günstig. Diese sind im folgenden Abschnitt beschrieben.

Wann beginnt die Rückzahlung?

Deinen Kreditanteil musst du erst zwei Jahre nach der letzten Auszahlung zurückzahlen. Üblicherweise ist ein Plan von zehn Jahren veranschlagt, nach dem der Gesamtbetrag überwiesen sein muss. Die monatliche Rate muss mindestens 128 Euro betragen.

0 % Zinsen

Gegenüber einem Kredit in der Privatwirtschaft ist das Darlehen während der Auszahlungsphase sowie einer Karenzzeit von zwei Jahren frei von Zinsen.

Kann das Darlehen erlassen werden?

Wie bereits erwähnt, zahlt dir der Staat einen Teil der Förderung frei aus. Bei den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind normalerweise 60 Prozent zurückzuzahlen. Diesen Betrag kannst du jedoch minimieren. Allein für das Bestehen der Prüfung erhältst du auf deinen Kredit einen Erlass von 40 Prozent. Wenn du dich innerhalb von drei Jahren nach der Prüfung selbstständig machst und ein Unternehmen gründest, werden dir sogar bis zu 66 Prozent des Darlehens erlassen.

Was passiert, wenn ich nicht zahlen kann?

Es ist möglich, dich für maximal fünf Jahre von der Rückzahlung freistellen zu lassen. Allerdings mit dem Nachteil, dass während der Freistellung Zinsen anfallen. Der Beitrag wird auf Antrag zunächst für ein Jahr zurückgestellt, wenn du folgende Lebenslagen nachweisen kannst:

  • Erziehung eines Kindes unter zehn Jahren.
  • Betreuung eines Kindes mit einer Behinderung.
  • Pflege eines nahen Angehörigen.
  • Ein eigenes Einkommen, das monatlich unter 1225 Euro liegt.
  • Weniger als 30 Wochenstunden Erwerbstätigkeit.

Bei einer Insolvenz fordert die Kreditbank für Wiederaufbau die Gesamtschuld komplett ein. Solltest du dich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, ist es ratsam, die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu kontaktieren, um mögliche Auswege zu besprechen.

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